Rechtsprechung
| RG, 01.12.1938 - IV 147/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 394
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13
Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände: …
Auf diese darf in Konstellationen der vorliegenden Art jedoch nicht zurückgegriffen werden (vgl. auch RGZ 158, 394, 401 f.).Auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien (…vgl. auch Palandt/Sprau, aaO, § 812 Rn. 54;… Staudinger/Lorenz, BGB [2007], § 812 Rn. 36 mwN; der Sache nach auch RGZ 158, 394, 401 ff.).
Hinzu kommt, dass der unterstellte Eigentumsübergang nach §§ 946, 93 BGB zwar mit der Verbindung der Sachen mit dem Grundstück vollendet war, der Fortbestand der dadurch bewirkten Eigentumslage aber nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der Willensentscheidung des Vereins abhing, je nachdem, ob dieser von der Klägerin die Wegnahme der eingebrachten Sachen nach § 25 Nr. 2 UV verlangt oder ob der Verein bei einem Wegnahmeverlangen der Klägerin von seinem Recht Gebrauch macht, mit Blick auf die im Innenbereich der Rennbahn errichteten Baulichkeiten das Wegnahmerecht der Klägerin gegen Zahlung einer Entschädigung abzuwenden (vgl. auch RGZ 158, 394, 401).
Die ertragssteigernden Vorteile hat die Beklagte erst später, nämlich im Zuge der mit dem Verein vereinbarten Aufhebung des Hauptmietvertrages erlangt und damit nicht - wie von § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB vorausgesetzt - auf Kosten der Klägerin; bis zur Beendigung dieses Mietverhältnisses waren dem Verein die Nutzungsmöglichkeiten als (Haupt-)Mieter zugewiesen und nicht der vermietenden Eigentümerin (…vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1849 Rn. 24; ferner RGZ 158, 394, 404).
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Dementsprechend hat er die Bereicherung weder nach den mit dem Zuschuß gedeckten Baukosten noch nach der durch die Mieterleistung geschaffenen Werterhöhung des Bauwerks bemessen, sondern allein auf die Vorteile abgestellt, die der Vermieter daraus hat erzielen können, daß er vorzeitig in den Genuß derjenigen Nutzungsmöglichkeit des vermieteten Objekts gelangt ist, die dem Mieter für die Zeit nach tatsächlicher Vertragsbeendigung bis zum an sich vorgesehenen Vertragsablauf entgangen ist (so schon RG SeuffArch 87, 163, 164 f; 88, 99, 101; RGZ 158, 394, 402). - OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09
Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als …
Bei dieser Sachlage ist es ohnehin zweifelhaft, ob der Klägerin auch ohne Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft ein direkter Bereicherungsanspruch gegen diese zustehen kann, oder ob ein Bereicherungsausgleich nicht nach allgemeinen Grundsätzen nur in dem jeweiligen, betroffenen Vertragsverhältnis zu erfolgen hat, d.h. im Verhältnis der Klägerin zu ihrem Ehemann einerseits und im Verhältnis ihres Ehemanns zur Eigentümergemeinschaft andererseits (so RGZ 158, 394 im Fall eines Unterpächters, dem wegen vertraglichen Ausschlusses eines Aufwendungsersatzanspruchs ebenfalls nur Bereicherungsansprüche zugebilligt wurden).
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 300/74
Anspruch auf Ersatz von Bauaufwendungen des Mieters gegen Eigentümer eines …
Die Frage, ob die Rechtslage sich ändert (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB), falls das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird (vgl. RGZ 158, 394, 402; BGH, Urteile vom 10. Mai 1967 - VIII ZR 69/65 = WM 1967, 851, 852 - und vom 15. Juni. 1970 - VIII ZR 161/68 = WM 1970, 1142, 1143), brauchte das Berufungsgericht jetzt nicht zu entscheiden. - BGH, 10.12.1955 - VI ZR 44/53
Rechtsmittel
Es entspricht anerkannter Rechtsprechung, daß bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses Bereicherungsansprüche entstehen können, wenn infolgedessen der Vermieter früher, als es dem Willen der Vertragsparteien entsprach, in den Besitz der durch den Mieter verbesserten Räume gelangt (RG SeuffArch 87, 163; 88, 99; RG JW 1932, 2977; RGZ 158, 394 [402]; Roquette, Mietrecht 1954, S 235; BGH IV ZR 273/53). - BGH, 08.06.1955 - IV ZR 313/54
Rechtsmittel
Die Revision verweist für ihre Ansicht, dem Untermieter erwachse in keinem Falle ein Verwendungs= oder Bereicherungsanspruch, zu Unrecht auf die in RGZ 158, 394 abgedruckte Entscheidung.
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