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| RG, 27.06.1938 - IV B 16/38 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 50
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
- BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …
(3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4;… Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591). - BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft
Dabei ist als "Sache" im Sinn dieser Vorschrift im Rahmen der Anfechtung gemäß §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft anzusehen (BayObLG MittRhNotK 1979, 159/161; vgl. auch RGZ 158, 50/52, Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. Rn. 7, MunchKomm/Leipold Rn. 7, jeweils zu § 1954), d.h. der dem Erben angefallene Nachlaß oder Nachlaßteil.
- BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79
Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Des weiteren hat das Landgericht zutreffend erkannt, daß Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt, der Erbe also eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums anfechten kann, wenn er sich über die Aktiva und Passiva des Nachlasses falsche Vorstellungen gemacht hatte ( RGZ 149, 235 /238; 158, 50/53;… BGB - RGRK 12. Aufl. Rdnr. 4, Palandt Anm. 1 a, Staudinger BGB 11. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 1954 BGB ). - BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags; …
Zwar wird man auch in der Überschuldung des Nachlasses regelmäßig eine demselben innewohnende verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn des § 119 Abs. 2 BGB sehen müssen (vgl. RGZ 149, 235 und 158, 50; BGH LM § 779 BGB Nr. 2;… Staudinger Rdnr. 4, BGB-RGRK Anm. 4, Palandt Anm. 1, je zu § 1954 BGB ), doch liegt in der Geltendmachung eines in der Anfechtungserklärung vom 22.10.1971 nicht erwähnten Anfechtunsgrundes das Nachschieben eines neuen (vgl. BGH NJW 1966, 39), was im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deswegen nicht zulässig ist, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (…vgl. Keidel-Winkler Rdnr. 43, Jansen Rdnr. 38, je zu § 27 EGG). - BGH, 01.06.1955 - V ZB 38/54
Rechtsmittel
Dieser Umstand macht in Verbindung mit seiner Auswirkung nach § 136 GVG auf die Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. auch § 30 Abs. 2 FGG, § 81 Abs. 2 GBO) eine Erörterung der Vorlagepflicht für den Fall entbehrlich, daß mehrere von einander abweichende Entscheidungen desselben Oberlandesgerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des Reichsgerichts, des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone oder des Bundesgerichtshofs vorliegen (vgl. hierzu wegen des Vorranges der jüngsten Entscheidung RGZ 148, 175 [179]; 158, 50 [53];… BGH vom 1. Dezember 1954 - V BLw 48/54, RechtdLandw 1955, 75 sowie im übrigen Güthe-Triebel, GBO 6. Aufl. § 79 Anm. 16;… Keidel, FGG, 6. Aufl., § 28 Anm. 3 zu d S. 310;… Müller a.a.O. S. 253). - BGH, 27.05.1955 - 1 StR 45/55
Rechtsmittel
Erst wenn von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, entsteht die Vorlagepflicht aufs neue (vgl BGHZ 5, 356 und 15, 151 zu § 28 Abs. 2 FGG; BGHZ 15, 207 zu § 79 Abs. 2 GBO; RGZ 158, 50, 53 zu § 28 Abs. 2 FGG; JFG 5, 1 zu § 79 Abs. 2 GBO).
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