Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
(1) 1Die Entscheidungen über Beschwerden erfolgen bei den Landgerichten durch eine Zivilkammer, bei den Oberlandesgerichten und bei dem Bundesgerichtshof durch einen Zivilsenat. 2Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt für Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Zivilkammer. 3Entscheidet über die Beschwerde die Zivilkammer des Landgerichts, findet § 526 der Zivilprozessordnung entsprechende Anwendung.
(2) Die Vorschriften des § 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes finden entsprechende Anwendung.
Hinweis der Redaktion:Die in Abs. 2 in Bezug genommenen Vorschriften finden sich nun in §§ 132, 138 GVG.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
Rechtsprechung zu § 30 FGG
144 Entscheidungen zu § 30 FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08
Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter
- KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08
Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung ...
- OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04
Anforderungen an die Anzeige der Abtretung eines GmbH-Anteils an das ...
- OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter
- BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2398/10
Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder ...
- KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens ...
- OLG Köln, 06.10.1982 - 2 Wx 27/82
Begründung einer ausschließlichen Zuständigkeit durch die Regelung des § 30 Abs. ...
- OLG München, 23.07.2007 - 34 Wx 83/07
Rechtswidrige Entscheidung des Einzelrichters über Beschwerde gegen Abweisung ...
- VerfGH Saarland, 17.01.2008 - Lv 5/07
Erkennbarkeit objektiver Gründe für das Vorliegen von Zweifeln bzgl. der ...
- OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
Notarkosten: Gebührenfreiheit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Zahlung von ...
Querverweise
Auf § 30 FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Handelssachen
- § 143