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Rechtsprechung
   RG, 21.04.1941 - V 103/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,429
RG, 21.04.1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
RG, Entscheidung vom 21.04.1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
RG, Entscheidung vom 21. April 1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 14
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den …

    Nicht der Einsatz des Bauunternehmers, sondern das Interesse des Nachbarn an der Bebauung seines Grundstücks nötigt den Eigentümer zum Nachgeben und kann den Nachbarn als Bauherrn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zum Ausgleich der von seinem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen verpflichten (vgl. RGZ 167, 14, 29;… Senat, Urt. v. 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 35).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …

    In einem derartigen Fall ist eine solidarische Haftung zumindest in entsprechender Anwendung von § 840 BGB auch für nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gerechtfertigt (so schon RGZ 167, 14, 39;… vgl. auch BGB-RGRK/Nüßgens a.a.O. § 840 Rdn. 10;… MünchKomm/Mertens § 840 Rdn. 5).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Als Ausgleich für die ausnahmsweise Pflicht zur Duldung ist dann ein Geldanspruch auf Entschädigung zu gewähren (…BGHZ 68 aaO; RGZ 167, 14, 25).
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