Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 03.07.1942 - VII 112/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,349
RG, 03.07.1942 - VII 112/41 (https://dejure.org/1942,349)
RG, Entscheidung vom 03.07.1942 - VII 112/41 (https://dejure.org/1942,349)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1942 - VII 112/41 (https://dejure.org/1942,349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1942,349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 169, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89

    Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten

    Er lehnt die Anwendung von Bereicherungsrecht ab (BGHZ 65, 320; vgl. schon die Urteile vom 6.12.1965 - II ZR 137/63 - und vom 25.5.1966 - IV ZR 348/64 - unter 3. c) für die Güterstände der Verwaltung und Nutznießung und der Gütertrennung, LM BGB § 812 Nr. 71 und LM BGB § 1356 Nr. 13. Vielmehr hat er wie schon das Reichsgericht (RGZ 169, 249, 253; DR 1944, 909, 910) gegebenenfalls auf die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückgegriffen (Urteile vom 7.1.1972, 29.5. und 5.7.1974 IV ZR 231/69, 210 und 203/72 - LM BGB § 1356 Nr. 18 und § 1353 Nr. 16 und 17 = NJW 1972, 580, 1974, 1554 und 2045; vgl. auch Urteil vom 22.3.1982 - VIII ZR 42/81 - WM 1982, 674 unter II. 3. b)).
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …

    Nach der Auffassung des Senats läßt sich bei einer Vermögensdisposition, wie sie hier unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des künftigen Unterhalts unter Eheleuten getroffen ist, nur durch die Anwendung der Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine angemessene, den Umständen des Einzelfalls gerecht werdende Lösung erzielen (vgl. RGZ 169, 249, 253; RG DR 1944, 909, 910 unter Ziffer III; Lorenz JZ 1968, 382 [BGH 05.10.1967 - VII ZR 143/65];… Lieb a.a.O. S. 121 ff Kühne FamRZ 1968, 356, 360).
  • BGH, 07.01.1955 - V ZR 102/53

    Rechtsmittel

    So verweist es auf den Tatbestand von RGZ 169, 249, für den das Reichsgericht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zugelassen habe, weil der Vertrag in engem Zusammenhang mit besonderen Umständen gestanden habe und von ihrem dauernden Fortbestehen (hier einer Ehe) hätte abhängig sein sollen.

    Der Senat hat dabei ebenso, wie es hier das Berufungsgericht zwecks Gegenüberstellung tut, auf RGZ 169, 249 verwiesen.

    Auch eine zeitlich unbeschränkte Bindung der Beklagten hinsichtlich der Verwendung der geplanten Wohnungsbauten im Verhältnis zum Wehrmachtsfiskus hätte nach dem oben Ausgeführten nicht die engere, langfristige Beziehung der Parteien im Sinne von RGZ 169, 249 oder des Urteils des Senats vom 14. Juli 1953 begründen können.

  • BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Der beabsichtigte Zweck entspricht also bei einer fiduziarischen Rechtsübertragung der abgegebenen Erklärung wirklich, nur deckt sich der wirtschaftliche Zweck der Zuwendung nicht mit der juristischen Form des Rechtsgeschäfts (…BGB RGRK, 10. Aufl. Vorbem 6 vor § 104, § 117 Anm. 3; vgl. auch RGZ 169, 249).

    Zur rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichts ist allgemein noch auf die Gedankengänge des Reichsgerichts im Urteil vom 15. Dezember 1939 zu verweisen, das in RGZ 169, 249 [251/2] seinem wesentlichen Inhalte nach wiedergegeben ist.

    Daß die verschiedenen Hilfsbegründungen des Klägers einander zum Teil widersprechen, hindert ihre Zulässigkeit nicht (vgl. RGZ 169, 249; Baumbach-Lauterbach § 260 Anm. 2 C; Stein-Jonas-Schönke § 260 Anm. II B 2 aβ).

  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.12.1953 - V ZR 19/53

    Rechtsmittel

    Ein Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks wegen ungerechtfertigter Bereicherung ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts verschiedentlich grundsätzlich anerkannt worden, wenn der Ehemann seiner Frau ein Grundstück geschenkt hat, um es der Familie zu erhalten, und die Ehe später geschieden wurde (RG in JW 1932, 1372; DR 1940, 541; RGZ 169, 249; DR 1944, 909).

    In einem dieser Fälle (RGZ 169, 249 [253]) führte übrigens die Beurteilung nach Treu und Glauben dazu, dass der Ehemann aus besonderen, vom damaligen Berufungsgericht erörterten Gründen das Geschäft der Ehefrau überlassen musste, dafür aber einen entsprechenden Geldbetrag verlangen durfte.

  • BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 42/81

    Rückgewähranspruch bei Veräußerung von zu einer Konkursmasse gehörendem Vermögen …

    Wie bereits das Reichsgericht angenommen hat (RGZ 169, 249; RG DR 1944, 909) und wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (BGH, Urteile von 7. Januar 1972 - IV ZR 231/69 = NJW 1972, 580 = WM 1972, 412 und vom 29. Mai 1974 - IV ZR 210/72 = NJW 1974, 1554 = WM 1974, 947), kann bei sogenannten ehebezogenen - aufgrund des Bestehens der Ehe erfolgten - Zuwendungen eines Ehegatten an den andern grundsätzlich nur die vorzeitige Beendigung der Ehe unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einen Bereicherungsanspruch auslösen (vgl. dazu Johannsen WM 1978, 502, 509).
  • BGH, 15.02.1966 - V ZR 168/64

    Regelung von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken nach Abschluss eines …

    Inhalt des mit dem Erlaßvertrag bezweckten Erfolgs war ein Dauerzustand, der entgegen der Vorstellung, die sich die Vertragspartner davon gemacht haben, infolge der Eheauflösung nicht eingetreten ist (vgl. RG JW 1932, 1372; RGZ 169, 249, 252).
  • BGH, 22.09.1988 - BLw 7/88

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Abweichung von einer …

    Sie machen geltend, das Beschwerdegericht habe das Grundrecht des rechtlichen Gehörs verletzt und weiche außerdem im angefochtenen Beschluß von der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 169, 249 ff ab.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59

    Rechtsmittel

    Der Ehemann habe der Beklagten (durch Verschaffung des Eigentums an einem bebauten Grundstück) eine Leistung erbracht, wobei nach dem Inhalt des zwischen den Ehegatten vereinbarten Rechtsgeschäfts mit dieser Leistung ein bestimmter Erfolg bezweckt sein sollte, nämlich die Existenzsicherung beider Ehegatten - wie zu ergänzen ist - in ehelicher Lebensgemeinschaft, wobei der Erfolg im Sinne eines Dauerzustandes aufzufassen wäre (vgl. RGZ 169, 249, 252).
  • BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 8/56

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht