Rechtsprechung
| RG, 31.10.1942 - II 57/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 137
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63
Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …
Es bildet den Hauptunterschied gegenüber dem Schutz, der auch den nicht derart weithin bekannten Kennzeichnungen, nach § 12 BGB und § 16 UWG zu gewähren ist, daß sog. berühmte Zeichen auch bei fehlen geschäftlicher Berührungsmöglichkeiten Schutz nach § 12 BGB genießen können (BGHZ 19, 23 - Magirus); dieser Schutz findet seine Grenze nicht schon an dem Bereich der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, geht vielmehr über diesen Bereich noch hinaus, weil die mit diesen Zeichen und nur mit ihnen verbundene besonders große Werbekraft, die ihrerseits wesentlich auf ihrer Einmaligkeit in Verbindung mit ihrer überragenden Verkehrsbekanntheit beruht, in erhöhtem Maße schutzwürdig erscheint (RGZ 170, 137, 153 - Bayer-Kreuz;… BGH a.a.O. und GRUR 1958, 341 - Technika; 1959, 182, 184 - Quick/Glück). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Wenn die Revision einwendet, bei Kraftfahrzeugen widerspreche es der Lebenserfahrung, daß ein auf der Kühlerverschraubung angebrachtes Bildzeichen sich im Verkehr schwerer als ein Wortzeichen einbürgere, so kann ihr jedenfalls für den Fall nicht zugestimmt werden, daß, wie im Streitfall, das Wortzeichen besonders leicht einprägsam ist, das Bildzeichen dagegen in seinem Sinngehalt nur schwer erkennbar und nicht ohne weiteres durch ein Schlagwort zu kennzeichnen ist (RGZ 170, 137 [143] Bayer-Kreuz). - BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
"Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke
So hat schon das Reichsgericht, noch unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG, das die Unlauterkeit begründende Merkmal darin gesehen, daß, wer sich durch Anpassung seiner Warenbezeichnung an ein allgemein bekanntes, fremdes Kennzeichnungsmittel dessen Werbewirkung zu eigen mache, in einen ohne sein Zutun entstandenen fremden wettbewerblichen Besitzstand eingreife und diesen gefährde (RGZ 170, 137, 153 -Bayer-Kreuz).
- BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54
Rechtsmittel
Das wird in der Regel insbesondere dann der Fall sein, wenn der Wortbestandteil nur aus einem Firmennamen besteht (Bestätigung von RG GRUR 1943, 85 [87] = RGZ 170, 137 [143 ff]).Denn er unterscheidet in der Regel nicht nach dem Namen des Herstellers, sondern richtet seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen hervortretenden Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung (RG GRUR 1943, 85 [87] = RGZ 170, 137 [143 ff] Bayerkreuz).
- BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Soweit sie diese Ansicht auf das Dreipunkt-Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1956, 183, 184) sowie das Bayer-Kreuz-Urteil des Reichsgerichts (RGZ 170, 137, 143 ff) stützen will, verkennt sie indessen die Besonderheiten dieser Entscheidungen, bei denen es um den umgekehrten Fall der Benutzung verwechslungsfähiger Bild-Bestandteile ging. - BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Rechtsmittel
Auch unter Berücksichtigung der von der Revision hierzu angeführten Entscheidungen BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] (Magirus); 15, 107, 112 (Koma); BGHZ GRUR 1953, 40, 41 (Goldzack); RGZ 115, 401, 410 (Salamander I) und RGZ 170, 137, 153 (Bayer-Kreuz) lassen sich bei der gegebenen Sachlage die Klageanträge weder aus § 12 BGB noch aus § 1 UWG ( § 826 BGB ) rechtfertigen. - BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51
Rechtsmittel
Besondere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände sind angenommen worden beispielsweise bei planmässiger Annäherung an eigenartige, im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers, um deren guten Ruf zur Empfehlung der eigenen Ware auszubeuten (…BGH a.a.O.), ferner bei Ausnützung der Werbekraft eines allgemein bekannten Zeichens, wodurch dessen Kennzeichnungskraft beeinträchtigt, "verwässert" wird (vgl. RGZ 115, 401 [410] - Salamander - RGZ 170, 137 ff, insbesondere 151 und 153 - Bayer-Kreuz; RG GRUR 1944, 85 [88]).
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