Rechtsprechung
| RG, 15.01.1943 - VII 104/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 281
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.04.1984 - VI ZR 191/82
Anfechtung des höchsten Gebots
Der zu ersetzende Schaden umfaßt nach Wortlaut und Zweck des § 122 Abs. 1 BGB vielmehr alle Vermögensnachteile, die dem Geschädigten dadurch entstanden sind, daß er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut und sich bei seinem weiteren Verhalten danach gerichtet hat (RGZ 170, 281, 284;… Krüger-Nieland in BGB -RGRK, 12. Aufl., § 122 Rdn. 7;… Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 122 Rdn. 6 f.; vgl. auch Motive I S. 194, Protokolle I S. 98 f., 117). - BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52
Grundurteil bei Aufrechnung
Das Reichsgericht hat allerdings wiederholt ausgesprochen, daß ein Urteil nach § 304 ZPO nur erlassen werden dürfe, wenn der gegenüber dem Klaganspruch erhobene Einwand der Aufrechnung erledigt sei (RG JW 1904, 39; Warn Rspr 1916 Nr. 223; RGLZ 1916, 1295; JW 1917, 8158; RGZ 123, 6; Warn Rspr 1938 Nr. 81; RGZ 170, 281 [283];… weitere Nachweise bei Stein-Jonas-Schönke, ZPO Kom 17. Aufl Fußnote 29 zu § 304).Für diesen Fall wird die Zulässigkeit eines Grundurteils unter dem Vorbehalt der Aufrechnung in Anwendung des § 302 ZPO für zulässig angesehen (RG JW 1904, 39 Nr. 6; RGZ 61, 409 [413]; RGHRR 1940 Nr. 415; RGZ 170, 281 [283];… Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl § 302 Anm. 2 b;… a.M.: Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl § 302 Anm. II 2 mit Fußnote Nr. 5, § 304 Anm. I 2 b mit der Begründung, daß § 302 eine Verurteilung, d.h. ein Endurteil voraussetze, Sydow-Busch ZPO 22. Aufl § 302 Anm. 3).
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1953 - IV ZR 12/53 - (NJW 1953, 1589) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des RG in RGZ 123, 6 und RGZ 170/281 ausgesprochen, daß im Verfahren über den Grund eine genaue Prüfung der Klageforderung und der Gegenforderung selbst dann vorgenommen werden müsse, wenn schon feststehe, dass der Klaganspruch auch nach Abzug der Gegenforderung jedenfalls in irgendwelcher Höhe bestehe.
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 12/53
Rechtsmittel
An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 6; 170, 281) ist festzuhalten.Nur wenn es sich um nicht konnexe Forderungen handelt, die zur Aufrechnung gegenüber stehen, kann auch im Grundurteil ein Vorbehalt nach § 302 ZPO gemacht werden (RGZ 123, 6; 170, 281).
Diese Prüfung muß schon im Verfahren über den Grund vorgenommen werden, denn dort sind alle Einwendungen zu erledigen, die den Grund des Anspruchs betreffen (vgl. RGZ 123, 6 mit weiteren Nachweisen und RGZ 170, 281 f).
- BGH, 28.05.1968 - VI ZR 37/67
Entscheidung über die Verjährungseinrede - Vertagung einer Entscheidung auf das …
Dieser Standpunkt entsprach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das ca selbst dann für unzulässig hielt, im Falle einer Teilaufrechnung ein Grundurteil zu erlassen, wenn trotz der Aufrechnung zu erwarten war, daß dem Kläger jedenfalls aus den die Aufrechnung übersteigenden Teil seiner Klageforderung ein Betrag zuzusprechen sein werde (so RGZ 123, 6; 170, 281). - BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53 Sie besagen, daß sich der Vertretene dann auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters nicht berufen kann, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtmässiger Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin deuten durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmässiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können, daß dieser es also dulde (BGHZ 5, 111 [116]; BGH DM Nr. 4 zu § 167 BGB; RGZ 162, 129 [148]; 170, 281 [284]).
- BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung
Die Voraussetzungen-für die Vorabentscheidung liber den Grund des Klag- und Widerklagänspruchs sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben" Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 11« November 1953 (BGHZ 11, 6-3, 65; ebenso Urteil vom 6. März 1958 - II ZR 306/56, VersR 1958, 297) abweichend vom Reichsgericht (RGZ 170, 281, 283) ein Grundurteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung auch dann zu gelassen, wenn diese mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang steht" Die Zulässigkeit ist aber nur für einen Fall ausgesprochen worden, in dem tatsächlich festgestcllt war,- daß die Klagforderung zu einem Betrag anzuerkennen war, der die aufgerechnete, im rechtlichen Zusammenhang stehende Gegenforderung überstieg (ebenso Rosenberg, Lehrbuch des deutschen. Zivilprozeßrechts, 8" Auf1", § 55 XII 3 c S . 245)« Der VI. Zivilsenat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 56/53 NJW 1954, 1197 = VersR 1954, 304 = LM ZPO § 303 Nr. 3) hervorgehoben, daß diese Mindestvoraussetzung in jedem Falle voirLiegen müsse« Bestehe die Möglichkeit, daß die Forderung durch Aufrechnung getilgt sei, so könne sie ebensowenig dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden wie bei einer möglichen Tilgung durch Zahlung" Es läuft, wie der VI. Zivilsenat ausgeführt hat, auf die Vorabentscheidung einer präjudiziellen Frage des sachlichen Rechts hinaus, wenn über die Schuldverteilung im Rahmen wechselseitiger Grundurteile entschieden wird, ohne1 -den Be. - BGH, 13.10.1960 - VII ZR 238/59
Rechtsfolgen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Er gilt somit als Vertragspartei des in seinem Namen abgeschlossenen Vertrages mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (RGZ 170, 281, 284; BGHZ 5, 111, 116 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51] ; 12, 105, 109 [BGH 20.01.1954 - II ZR 155/52] ; LM BGB § 157 Ga Nr. 3; § 164 Nr. 9; § 167, Nr. 4, Nr. 8;… RGRK 11. Aufl. § 167, Anm. 6 und 7). - BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der …
Eine Vollmacht "kraft Rechtsscheins" (Anscheinsvollmacht) liegt vor, wenn der Vertretene das Auf treten des angeblichen Vertreters zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können und daß dieser es also dulde (RGZ 170, 281 [284]; BGHZ 5, 111 [116] und BGH in LM § 167 BGB Nr. 4). - BGH, 28.09.1960 - IV ZR 245/59
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß nach dem unstreitigen Sachverhalt (vgl. Seite 5 des landgerichtlichen Urteils) bereits vor der Zustellung dieses Beschlusses Anfang Juli 1957 eine Pfändungsbenachrichtigung an den Kläger durch seine Tochter Ursula erfolgt ist, wäre das Berufungsgericht nicht genötigt gewesen, Pfändungen bei Erlaß des Grundurteils zu berücksichtigen (vgl. RGZ 170, 281, 283). - BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
Rechtsmittel
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 123, 6; 170, 281) und der des IV. Zivilsenats (Urteil vom 9. Juli 1953 - IV ZR 12/53 = NJW 1953, 1589) ausgesprochen, die Klagforderung könne bei Aufrechnung des Beklagten mit rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen auch ohne deren Erledigung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, wenn sie jedenfalls zu einem Betrage anzuerkennen sei, der die zur Aufrechnung gestellten Forderungen übersteigt (BGHZ 11, 63). - BGH, 10.07.1953 - V ZR 60/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.01.1960 - VII ZR 37/59
Rechtsmittel
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