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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1943 - II 34/43   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1943,355
RG, 07.06.1943 - II 34/43 (https://dejure.org/1943,355)
RG, Entscheidung vom 07.06.1943 - II 34/43 (https://dejure.org/1943,355)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1943 - II 34/43 (https://dejure.org/1943,355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 171, 129
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Im übrigen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung durchweg daran festgehalten, daß das Rechtsmittelgericht nicht schon deshalb über den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Anspruch oder Anspruchsteil entscheiden darf, weil die Gründe, aus denen der dem Rechtsmittelgericht zur Entscheidung angefallene Anspruch abgewiesen wird, auch zur Abweisung des beim unteren Gericht anhängigen Anspruchs führen müssen (vgl. RG JW 1903, 23; VZS in RGZ 70, 179, 182; RGZ 75, 286, 293; RG Jur. Rundschau 1925, 1815; LZ 1926, 171; HRR 1932, 2207; RGZ 171, 129, 131; RG DR 1943, 997).

    Wenn sich in einigen Entscheidungen des II. Zivilsenats des Reichsgerichts eine gewisse Lockerung dieser Rechtsprechung zeigte (s. MuW 1929, 440; LZ 1930, 1087; DR 1941, 2334 mit ablehnender Stellungnahme von Letzgus, ebenda), so wurde andererseits in späteren Urteilen desselben Senats (RGZ 171, 129, 131; DR 1943, 997) die Tendenz deutlich, die Ausnahmen wieder zu begrenzen.

  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58

    Voraussetzungen für die Begründung einer Innengesellschaft - Gemeinschaftliche …

    Dies würde dazu führen, daß das der Gesellschaft dienende, im Alleineigentum eines Gesellschafters stehende Vermögen in Geld umzusetzen ist, um dem anderen Gesellschafter die Einlage zurückzuerstatten und ihm den ihm gebührenden, seiner Gewinnbeteiligung entsprechenden Anteil am Überschuß zukommen zu lassen (§ 733 Abs. 2, 3, § 734 BGB; RG JW 34, 3268; RGZ 171, 129, 133;… RGRK BGB 11. Aufl. § 730 Anm. 3, § 733 Anm. 2; Staudinger/Keßler, BGB ll. Aufl. § 733 Randn. 23).

    Es rechtfertigt sich daher, in Abweichung von § 740 BGB auch die schwebenden Geschäfte in die Abfindungsbilanz einzubeziehen und mit dem Wert, den sie wirtschaftlich am Bilanzstichtag darstellten und der durch Schätzung anhand der bis zu diesem Tage erzielten Erträge unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung ermittelt werden kann, dem Gesellschaftsvermögen zuzurechnen, nach dem sich der Abfindungsanspruch des Klägers berechnet (vgl. RGZ 171, 129, 134).

  • BGH, 09.06.1986 - II ZR 229/85

    Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters an dem Ergebnis von …

    Folgerichtig ist § 740 BGB vom Reichsgericht nicht auf Rahmenverträgen (RGZ 171, 129, 133 f.) und vom Senat nicht auf Abbauverträge (…Sen. Urt. v. 16.12.1985 - II ZR 38/85, ZIP 1986, 301, 303) sowie der ähnlich lautende § 235 Abs. 2 HGB (früher: § 340 Abs. 2 HGB) nicht auf einen Vertrag angewandt worden, der - wie im vorliegenden Falle - die Vermietung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatte (…Sen. Urt. v. 14.7.1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122).
  • BGH, 16.12.1985 - II ZR 38/85

    Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters an Verträgen über die Ausbeute …

    Der Gesetzgeber hat, worauf Karsten Schmidt (DB 1983, 2401, 2405) zutreffend hinweist, nur Geschäfte als schwebend angesehen, die ihrer Art nach bereits am Abfindungstag Zug um Zug hätten abgewickelt sein können und nur nach konkreter Lage der Dinge noch nicht abgewickelt waren; Dauerrechtsverhältnisse, die ihrer Natur nach schweben, rechnen im allgemeinen nicht dazu Folgerichtig ist § 740 BGB vom Reichsgericht nicht auf Rahmenverträge (RGZ 171, 129, 133 f.) und ist der ähnlich lautende § 340 Abs. 2 HGB vom Senat nicht auf einen Vertrag angewandt worden, der die Vermietung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatte (…Sen. Urt. v. 14.07.1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122).
  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74

    Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

    Auch den weiteren, von der Rechtsprechung zu § 537 ZPO entwickelten, in BGHZ 30, 213, 215 ff [BGH 16.06.1959 - VI ZR 81/58] im einzelnen angeführten Ausnahmen (Inzidentenfeststellungsurteil; Abweisung des ersten Anspruchs einer Stufenklage) liegt ebenso wie den Urteilen BGHZ 8, 383, 386 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] und vom 27. Juni 1956 a.a.O. sowie demBeschluß vom 3. Juli 1959 - I ZR 169/55 = NJW 1959, 1827; vgl. auch BGHZ 42, 340, 358 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 193/63] die Besonderheit zugrunde, daß nach der Entscheidung des Berufungsgerichts für die Bejahung des restlichen Anspruchs begrifflich kein Raum mehr ist (so schon RGZ 171, 129, 131).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 139/57

    Abstehen vom Urkundenprozeß

    In gleicher Richtung liegt die vom Bundesgerichtshof bejahte Möglichkeit, bei Anfechtung eines Teilurteils den noch in erster Instanz anhängigen restlichen Prozeßstoff durch in zweiter Instanz gestellte Erweiterungsanträge des Klägers oder sogar des Beklagten in die Berufungsinstanz zu ziehen (BGHZ 8, 383; BGH NJW 1954, 640, insoweit in BGHZ 11, 175 nicht abgedruckt; vgl. bereits RGZ 171, 129).
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 123/50

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat jedoch gemäss § 242 BGB eine Pflicht zur Auskunftserteilung überall da angenommen, wo sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses ergibt, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts ungewiss und insoweit auf den Verpflichteten angewiesen ist, dieser aber nach der Natur des Rechtsverhältnisses unschwer Auskunft erteilen kann (RGZ 171, 129, [136]).

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist zwar der Grundsatz entwickelt worden, dass in Abweichung von § 537 ZPO unter Umständen im zweiten Rechtszug auch über Ansprüche entschieden werden darf, die nicht schon Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils gewesen sind (RGZ 171, 129).

  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Ob dann, wenn bei der Anfechtung eines Teilurteils die Abänderung des Urteils in Klagabweisung den Rechtsanspruch bedeutungslos machen würde, die höhere Instanz auch ohne Einverständnis des Klägers die Klage ganz abweisen könnte (RGZ 171, 129; RG in JW 1926, 2539 und ERZ 1941, 2334), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 6 U 44/92

    Behandlung von Valutierungsansprüchen aus Darlehensverträgen bei der …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH WM 1985, 1666; WM 1986, 709, 710; RGZ 171, 129, 133) sind schwebende Geschäfte im Sinne des § 740 BGB solche, an die im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters die Gesellschaft schon gebunden war, die aber beide Vertragspartner bis dahin noch nicht voll erfüllt hatten.
  • OLG Köln, 22.11.1994 - 22 U 138/94

    Pflicht des Anwalts zur moderaten Prozeßführung - Rechtsanwalt; Vertragspflichten

    Nach ständiger Rechtsprechung kann aber das Berufungsgericht hierüber entscheiden und die gesamte Klage abweisen, wenn mit der Abänderung des Teilurteils notwenigerweise auch dem beim Landgericht verbliebenen Teil der Klageforderung die Grundlage entzogen wird (RGZ 171, 129, 131; BGH, LM § 303 ZPO Nr. 4; BGH NJW 1959, 1827; BGH, VersR 1977, 430;… Baumbach-Lauterbach-Albers, ZPO, 51. Aufl., § 537 Rdnr. 3).
  • BGH, 30.09.1960 - IV ZR 46/60

    Beschwer durch Schuldausspruch in Ehesache

  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85

    Kündigung wegen des unberechtigten Bezuges von Fernauslösung - Voraussetzungen …

  • BGH, 13.04.1956 - I ZR 41/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 262/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1971 - II ZR 83/69

    Umfang der Teilnahme eines ausgeschiedenen Gesellschafters an Gewinn und Verlust …

  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 88/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1956 - VI ZR 367/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1952 - II ZR 202/51

    Rechtsmittel

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