Rechtsprechung
| RG, 10.01.1944 - II 103/43 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 199
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln
Die in BGHZ 24, 106, 113 offengelassene, im Schrifttum unterschiedlich beantwortete, vom Reichsgericht (RGZ 172, 199) verneinte Frage, ob sich die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers auch ohne eine solche Übertragung auf vererbte Kommanditanteile erstrecken kann, bedarf hier keiner näheren Erörterung. - BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89
Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei …
Der Senat hat diese vom Reichsgericht (RGZ 172, 199, 203 f.) verneinte Frage bisher offengelassen (vgl. BGHZ 91, 132, 137 f.;… Urt. v. 25. Februar 1985 aaO). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84
Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen …
Entgegen verbreiteter Meinung hat auch das Reichsgericht in seinen Urteilen RGZ 170, 392 und 172, 199 sich nicht eindeutig dafür ausgesprochen, dem Gesellschaftsanteil seine Qualität als (den Nachlaßgläubigern unmittelbar und vorrangig haftender) Nachlaßgegenstand abzuerkennen.Dabei hat das Reichsgericht vornehmlich die persönliche Haftung des Gesellschafter-Erben und seine persönlichen (gesellschaftsrechtlichen) Bindungen vor Augen, die sich keineswegs nur auf seine Erbenstellung oder sein Verhältnis zum Nachlaß auswirkten (RGZ 170, 392, 394; 172, 199, 202 ff.).
- BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55
Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft
Es kann für den vorliegenden Fall offen bleiben, ob das gleiche auch dann zu gelten hat, wenn es sich bei dem Gesellschaftsanteil, für den der Erblasser eine Verwaltungs-Testamentsvollstreckung angeordnet hat, um einen Kommanditanteil handelt (bejahend RGZ 172, 199;… Weipert a.a.O. § 177 Bem. 22;… verneinend wohl Coing a.a.O.). - BFH, 20.10.1970 - II 167/64
Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker …
Rechtshandlungen, die auf der höchstpersönlichen Stellung des Erben beruhen (RGZ 172, 199 [203]) oder ihrem Inhalt nach eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlaß nicht erlauben (RGZ 132, 138 [144]; 170, 392 [394 f.]), kann der Testamentsvollstrecker weder vornehmen noch mit Wirkung gegen den Erben entgegennehmen.Die Annahme, der Erblasser könne den Erben gemäß §§ 1940, 2192 ff. BGB verpflichten, den Testamentsvollstrecker zu bevollmächtigen (RGZ 172, 199 [205]), und der Testamentsvollstrecker könne die Erteilung dieser Vollmacht gemäß § 2208 Abs. 2 BGB erzwingen (BGHZ 12, 100 [103]), kann als ein für die Berechtigung des § 15 Abs. 4 ErbStDV unerheblicher Grenzfall außer Betracht bleiben.
Denn jedenfalls können durch eine solche Auflage die gesetzlichen Rechte des Testamentsvollstreckers nicht erweitert werden (RGZ 172, 199 [205]); die Vollmacht wird erst wirksam (§ 164 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. § 102 Abs. 2 AO), wenn sie erteilt ist (§ 167 Abs. 1 BGB), und der Testamentsvollstrecker erlangt durch sie keine anderen Rechte wie jeder andere Bevollmächtigte (BGHZ 12, 100 [102]).
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71
Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung …
Auf derselben Linie liegen die Erkenntnisse, mit denen das Reichsgericht die Rechte des Erben in der fortgeführten Gesellschaft als von der Anordnung einer Testamentsvollstreckung nicht mitumfaßt angesehen hat, weil diese Rechtsbeziehungen nicht zum Nachlaß gehörten (RGZ 170, 392, 394/5; 171, 347 ff; 172, 199, 203; vgl. auch RG DR 1943, 1228, 1229). - BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60 Wäre der Gesellschaftsanteil des Erblassers dagegen auf Grund einer Nachfolgeklausel im Sinne des § 139 HGB auf den Beklagten übergegangen, so gehörte zwar die Vermögens- und personenrechtliche Stellung des Erblassers zum Nachlaß; gleichwohl hätte diese Rechtsstellung nicht entsprechend den Vorschriften der Testamentsvollstreckung verwaltet werden können, weil die Führung eines Handelsgeschäfts die Haftung des Unternehmers mit seinem ganzen Vermögen voraussetzt und nicht die Beschränkung auf den Nachlaß (vgl. §§ 2214 BGB) gestattet (für das Einzelunternehmen: RGZ 132, 138, 144; BGHZ 12, 100; für die oHG: RGZ 170, 394; für den Kommanditisten: RGZ 172, 199;… vgl. Siebert, Festschrift für Alfred Hueck, S. 329, Kipp/Coing, § 68, III, 2; Staudinger/Dittmann Vorbem. zu § 2197 Nr. 69, 70 und § 2205, Nr. 62 bis 69).
- BGH, 01.12.1969 - II ZR 14/68
Voraussetzungen für eine rechtswirksame Bestellung eines Beirats als Organ einer …
Insbesondere kann offenbleiben, in welcher Weise die Bestimmung auszulegen ist, daß der Beirat "zur Ausübung aller Rechte" der Erbinnen aus ihrer Beteiligung an der Gesellschaft berufen ist, "soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen" (vgl. hierzu BGHZ 20, 363, 365 [BGH 14.05.1956 - II ZR 229/54]; LM Nr. 6 zu § 109 HGB; RGZ 172, 199, 204). - BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53
Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 11.02.1983 - 20 W 561/82
Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil
Das folgt daraus, daß eine Testamentsvollstreckung sich auf den Nachlaß beschränkt, die Kommanditanteile aber im Wege der Sonderrechtsnachfolge erlangt werden (RGZ 172, 199, 203;… Brandner in MünchKomm, BGB § 2205 Rdn. 17;… Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 2205 Rdn. 8; Palandt/Keidel, BGB 42 Aufl. § 2205 Anm. 1 b dd; Ulmer, BB 1977, 805, 808). - BGH, 27.03.1961 - II ZR 294/59
Fortführung des Handelsgeschäfts durch einen Vergleichsverwalter
- BayObLG, 13.07.1983 - BReg. 3 Z 122/82
Zur Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil und zum Nachweis der …
- BFH, 17.10.1979 - I R 14/76
Keine Steuerfreiheit für rechtsfähige Unterstützungskasse, die am …
- LG Köln, 27.12.1983 - 11 T 366/83
Kenntlichmachung der Zusammengehörigkeit von Abgeschlossenheitsbescheinigung und …
- BGH, 20.01.1969 - II ZR 75/67
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft (KG) - …
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