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| RG, 04.06.1894 - Rep. IV. 446/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bürgschaft. Werkverdingung.
Papierfundstellen
- RGZ 33, 269
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90
Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung
Denn es ist - vom Untergang der Hauptschuld infolge Vermögensverfalls des Hauptschuldners abgesehen (BGHZ 82, 323, 326 ff) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Abtretung der Rechte aus der Bürgschaft ohne eine Abtretung der Hauptforderung unwirksam ist und die Gläubigerrechte aus der Bürgschaft dem Gläubiger der Hauptforderung verbleiben (RG JW 1909, 685; BGH, Urt. v. 24. Januar 1980 - III ZR 169/78, WM 1980, 372; Urt. v. 7. Juli 1980 - III ZR 28/79, WM 1980, 1085, 1086; BGHZ 95, 88, 93; auch bereits RGZ 15, 278, 279 ff; 33, 269, 270 zum Preuß. - OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 16 U 62/02
Keine isolierte Abtretung der Rechte aus Bürgschaften
... es ist - vom Untergang der Hauptschuld infolge Vermögensverfalls des Hauptschuldners abgesehen (BGHZ 82, 323 (326 ff.) = NJW 1982, 875 = LM § 398 BGB Nr. 41) - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Abtretung der Rechte aus der Bürgschaft ohne eine Abtretung der Hauptforderung unwirksam ist und die Gläubigerrechte aus der Bürgschaft dem Gläubiger der Hauptforderung verbleiben (RG, JW 1909, 685; BGH, NJW 1980, 1572 = LM § 117 BGB Nr. 6 = WM 1980, 372; WM 1980, 1085 (1086); BGHZ 95, 88 (93) = NJW 1985, 2528 = LM § 765 BGB Nr. 40; auch bereits RGZ 15, 278 (279 ff.); 33, 269 (270) zum ALR).
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