Rechtsprechung
| RG, 13.06.1902 - Rep. VII. 126/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anders verabredeter als niedergeschriebener Vertrag.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 23
Wird zitiert von ... (8)
- ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
Unterschreitung des "Mindestlohn" für Praktikum - Ausnahmevorschrift § 22 Abs 1 …
Nicht zuletzt deshalb wird dem Inhalt von Privaturkunden schon seit den Zeiten des Reichsgerichts in Zivilsachen 28 S. dazu etwa schon RG 13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.S. dazu etwa schon RG 13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.
28) S. dazu etwa schon RG 13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.
- OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 10 U 54/21
Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen Über ein Rechtsgeschäft aufgenommene …
Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (vgl. RG, Urteil vom 13. Juni 1902 - VII 126/02 -, RGZ 52, 23-27; BGH…, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96 -, Rn. 7, juris). - BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75
Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der …
Die uneingeschränkte Geltung der in ständiger Rechtsprechung - schon des Reichsgerichts (RGZ 52, 23; 85, 322) - zugrundegelegten (tatsächlichen) Vermutung (vgl. auch BGH Urteil vom 29. April 1970 - VIII ZR 120/68 - LM BGB § 242 (Be) Nr. 24 Bl. 1 R ) wird auch nicht durch den Hinweis der Revision berührt, daß nicht selten unrichtige Grundstückskaufpreise beurkundet würden.
- OLG München, 24.11.2023 - 28 U 2650/23
8,5 % Restkaufpreis ausstehend: Bauträger muss Eigentum umschreiben!
Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundentext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (vgl. RG RGZ 52, 23; BGH NJW 1998, 3268; OLG Brandenburg 15.9.2022 - 10 U 54/21). - BGH, 24.03.1954 - II ZR 108/53
Anwendbarkeit der Regelung durch richterliche Vertragshilfe auf Ruhegehälter - …
Auf die von der Revision angeschnittene Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Vorbesprechungen auch dann Auslegungsstoff bilden können, wenn der niedergeschriebene Wortlaut des Vertrages dem Inhalt der Vorbesprechungen widerspricht (vgl. hierzu RGZ 52, 23 ff), kommt es nicht an. - BGH, 09.07.1965 - V ZR 3/64
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob der zweite Vertrag vom 9. Juli 1960 die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, wie sie von der Rechtsprechung gegenüber mündlichen, nicht in die Urkunde aufgenommenen Abreden angenommen wird (vgl. RGZ 52, 23, 25; 60, 15;… Soergel, BGB 9. Aufl. § 125 Rdn. 10), und diese Vermutung von der Beklagten nicht widerlegt ist. - BGH, 05.11.1957 - VIII ZR 307/56
Rechtsmittel
Zwar kann der Nachweis von Umständen, die erkennbar auf die Geltung der mündlichen Abrede neben der Schrift schließen lassen, von erheblichem Gewicht für die Beweisführung sein, mit der die Unvollständigkeit der Urkunde dargetan werden soll (RGZ 52, 23; 68, 15, 16; vgl. auch RG JW 1912, 237, 238). - BGH, 04.12.1954 - II ZR 4/54
Rechtsmittel
Wer daher mündliche Vereinbarungen vor oder bei Abschluß des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit solange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, daß entgegen der Vollständigkeit der Schrift auch das mündlich Besprochene habe gelten sollen, daß also die Schrift unrichtig oder unvollständig sei (RGZ 52, 23 [25, 26]; 68, 15 [16]).
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