Rechtsprechung
| RG, 19.09.1903 - Rep. V. 106/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
66. Zubehör.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 281
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55
Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …
Wenn das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung des Sachverhalts davon ausgegangen ist, daß bei einem Bau auf fremdem Grund und Boden durch einen Mieter oder Pächter regelmäßig vermutet werde, dieser habe dabei nur in seinem eigenen Interesse und nicht zugleich in der Absicht gehandelt, das Gebäude nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, und wenn es, um die Anwendbarkeit des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließen zu können, das Vorhandensein einer positiven, gegenteiligen Absicht auf Seiten des Erbauers für notwendig erachtet hat, so befindet es sich damit im Einklang mit der seit langem herrschenden Ansicht (RGZ 55, 281 [284];. - BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57
Rechtsmittel
Aber es handelt sich um keine rein tatsächliche Frage (RGZ 55, 281, 284), vielmehr spielen dabei auch rechtliche Erwägungen eine Rolle. - BGH, 16.05.1956 - V ZR 146/54
Rechtsmittel
Der Senat hat sich ferner der gefestigten Rechtsprechung angeschlossen, daß bei dem Bau auf fremden Grund und Boden durch einen Mieter regelmäßig vermutet werde, daß er dabei nur in seinem Interesse und nicht zugleich in der Absicht handle, das Gebäude nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen (RGZ 55, 281 [284]; 87, 43 [51]; 153, 231 [236]; BGHZ 10, 171 [175] und Urteil des Senats vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - S. 11, insoweit in NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52] nicht mit abgedruckt).Diese Baulichkeiten stellten also trotz ihrer festen Verbindung mit dem Grund und Boden im Rechtssinne bewegliche Sachen (RGZ 55, 281; RG in Warn 1934 Nr. 19 [S. 40]) im Eigentum des Wehrmachtsfiskus dar.
- BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.05.1971 - V ZR 121/68
Anspruch des Eigentümers gegen den nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe von …
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Verbindung des Bunkers mit dem Grundstück eine vorübergehende im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB war, die nicht ausschließlich auf tatsächlichem Gebiet liegt (RGZ 55, 281, 284; WarnRspr 1924 Nr. 119; Senatsurteil vom 18. Januar 1952 - V ZR 9/51 S. 4; LM BGB § 95 Nr. 6 Bl. 3), ist das Berufungsgericht von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen. - FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 - 3 K 3066/21
Falsche räumliche Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei der …
Die Garagen stellen auch kein Zubehör des Grundstücks mit den PV-Anlagen dar (vgl. RG, Urteil v. 19.9.1903 - V 106/03, RGZ 55 S. 281;… Bock in Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG/BewG, § 176 BewG Rz. 17), denn auch insofern fehlt es an der Eigentümeridentität und die Garagen dienen auch nicht dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks mit den PV-Anlagen. - OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 189/99
Voraussetzungen der Übertragung von Eigentum an Bungalows; Bungalows als Waren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.02.1960 - VI ZR 2/59
Rechtsmittel
Bei dieser Beurteilung befindet sich das Berufungsgericht im Einklang mit anerkannten Rechtsgrundsätzen (RGZ 55, 281, 284; 87, 43, 51; OGH 1, 168, 170; BGHZ 8, 1, 5 f [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51]; BGH Urteil vom 13. Juni 1956 - V ZR 153/54 = LM Nr. 48 zu § 13 GVG). - BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Rechtsmittel
Solche Anlagen können ferner auch dann Zubehör eines Betriebs sein, wenn sie auf erpachtetem fremden Grund und Boden stehen (RGZ 55, 281 [284]). - BGH, 19.10.1951 - V ZR 121/50 Ob die Verbindung einer Sache mit einem Grundstück vorübergehend oder dauernd ist, ist keine reine Tatfrage; die Entscheidung unterliegt daher der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 55, 281 [284]; RG Tarn 1924 Nr. 119 S 145).
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