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Rechtsprechung
   RG, 18.02.1904 - Rep. IV. 419/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,157
RG, 18.02.1904 - Rep. IV. 419/03 (https://dejure.org/1904,157)
RG, Entscheidung vom 18.02.1904 - Rep. IV. 419/03 (https://dejure.org/1904,157)
RG, Entscheidung vom 18. Februar 1904 - Rep. IV. 419/03 (https://dejure.org/1904,157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21

    Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht …

    Dementsprechend hat bereits das Reichsgericht Großeltern und andere Verwandte der aufsteigenden Linie als Verwandte angesehen, deren Unterhaltspflicht die verschärfte Elternhaftung suspendiert (vgl. RGZ 57, 69, 74).

    Teilweise wird auch angenommen, die Darlegung und der Beweis der Leistungsunfähigkeit der anderen Verwandten sei Sache des Unterhaltsberechtigten (…vgl. etwa Dehmer in Baumgärtel/Laumen/Prütting Handbuch der Beweislast 4. Aufl. § 1603 Rn. 21;… Eschenbruch/Schürmann/Menne/Maaß Der Unterhaltsprozess 7. Aufl. Kap. 2 Rn. 313;… Johannsen/Henrich/Althammer/Maier Familienrecht 7. Aufl. § 1603 Rn. 34;… RGRK/Mutschler 12. Aufl. § 1603 Rn. 24;… NK-BGB/Saathoff/Knatz 4. Aufl. § 1603 Rn. 31;… Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1603 Rn. 393;… van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 1931; vgl. auch RGZ 57, 69, 76), wobei mitunter wiederum eine abweichende Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den betreuenden Elternteil als anderen Verwandten befürwortet wird (…vgl. etwa Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1603 Rn. 393).

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80

    Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden …

    Daß der Unterhaltsgläubiger in Fällen der Ersatzhaftung die Leistungsunfähigkeit des vorrangig Verpflichteten zu beweisen hat, liegt darin begründet, daß er sich mit dem Wegfall der Unterhaltspflicht des primär Verpflichteten auf eine Abweichung von dem in § 1601 BGB aufgestellten Grundsatz beruft, für deren Voraussetzungen er die Beweislast trägt (vgl. RGZ 57, 69, 76).
  • OLG Köln, 08.02.1983 - 21 UF 134/82
    In den Fällen der §§ 1603 Abs. 2 S. 2, 1608 S. 2 BGB herrscht Einigkeit darüber, daß der in Anspruch genommene vorrangig haftende Unterhaltsverpflichtete die Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts sowie das Vorhandensein eines nachrangig haftenden Unterhaltsverpflichteten darlegen und beweisen muß, während es Sache des Unterhaltsgläubigers ist, die Leistungsunfähigkeit des nachrangigen Unterhaltsschuldners darzulegen und zu beweisen (vgl. RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; BGH FamRZ 1981, 347 = BGHF 2, 437 - obiter dictum; OLG Oldenburg FamRZ 1980, 1148;… Gotthardt in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 1603 Rdn. 43;… Scheffler in BGB-RGRK, 10./11. Aufl. § 1603 Anm. 18; Lange in Soergel, BGB 10./11. Aufl. § 1603 Rdn.

    Dabei wird die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsgläubigers für eine etwaige Leistungsunfähigkeit des nachrangigen Unterhaltsschuldners überzeugend mit der Erwägung begründet, daß der Wegfall der Unterhaltspflicht infolge Leistungsunfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) eine Ausnahme von der Regel darstellt, daß Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt schulden (§ 1601 BGB), und daß demzufolge derjenige, der sich auf diesen Ausnahmetatbestand beruft, ihn auch darlegen und beweisen muß (RGZ 57, 69, 76).

    Hier wie dort beruft sich der Unterhaltsgläubiger, wenn er gegenüber dem verklagten - vorrangig haftenden - Unterhaltsschuldner mangelnde Leistungsfähigkeit des nachrangig haftenden Unterhaltsschuldners einwendet, auf einen Ausnahmetatbestand, den derjenige darlegen und beweisen muß, der sich auf ihn beruft (vgl. RGZ 57, 69, 76; BGH FamRZ 1981, 347 = BGHF 2, 437).

  • OLG Frankfurt, 31.03.1987 - 4 UF 256/86

    Unzulässigkeit der Widerklage gegen nicht verfahrensbeteiligten Elternteil bei …

    Ein Interesse an der gerichtlichen Feststellung des Auskunftsanspruchs besteht aber nicht, wenn (wie vorliegend) bereits eine Klage auf Leistung von Unterhalt anhängig ist: Dann hat nämlich die Klägerin im Falle von § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beweisen, daß die neben der Beklagten verpflichteten Verwandten als Unterhaltsschuldner ausscheiden, und hat das Kind die maßgebenden Erwerbs- und Vermögensverhältnisse, insbesondere die Leistungsfähigkeit des an dem Prozeß nicht beteiligten anderen Elternteils, zu beweisen (RGZ 57, 69, 76; OLG Hamburg FamRZ 1982, 627;… Diederichsen in Palandt, BGB 16. Aufl. § 1606 Anm. 1 e; Klauser, MDR 1982, 534; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast Band 2 [1985] S. 433).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …

    Wenn diese Ansicht zuträfe, wäre - bei insoweit bestehender Darlegungs- und Beweislast der Kläger (vgl. RGZ 57, 69, 72;… Palandt/Diederichsen, BGB 41. Aufl. Einf. 6 zu § 1601) - nach der Leistungsfähigkeit der Mutter und der Großeltern der Kläger väterlicherseits zu fragen.
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten …

    Zum Schutze des Kindes ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon früh (JW 1901, 870, 871) der Grundsatz entwickelt worden, daß die Verweisung auf ausschließlichen Naturalunterhalt nur dann wirksam ist und bleiben kann, wenn diese Art der Unterhaltsgewährung für das unterhaltsberechtigte Kind tatsächlich erreichbar ist und es nicht ohne eigenes Verschulden außerstande ist, der entsprechenden Unterhaltsbestimmung Folge zu leisten (s.a. RGZ 57, 69, 77; RG JW 1911, 53, 54 und LZ 1923, 450, 451; BayObLGZ 1958, 13; KG FamRZ 1961, 126;… BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. § 1612 Rdn. 10 m.w.N. aus dem Schrifttum;… s.a. Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 a.a.O. S. 251).
  • LG Braunschweig, 15.01.1998 - 4 S 43/97

    Anspruch auf Unterhalt aus übergeleitetem Recht

    Dieses ergibt sich auch daraus, daß die Beweislast gem. § 1606 Abs. 3 BGB für das Ausscheiden der neben dem Unterhaltsverpflichteten vorhandenen Verwandten der Anspruchsteller trägt (…vgl. Palandt/Diedrichsen, a.a.O., § 1606 Rn. 6; RGZ 57, 69, 76; LG München, FamRZ 1982, 1116).
  • OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89

    Unterhaltspflicht; Unterhaltspflicht eines Ehegatten; Unterhaltsberechtigten; …

    § 1601 BGB gehören, nämlich die Zeuginnen C. und O., der Zeuge S. sowie bis zum 12. März 1989 der Zeuge L. Ist dies aber der Fall, so obliegt es nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem unterhaltsberechtigten Ehegatten darzutun und zu beweisen, daß seine Verwandten leistungsunfähig sind (RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; Soergel-Häberle,.
  • OLG Oldenburg, 07.10.1980 - 5 UF 36/80
    Von deren Leistungsfähigkeit ist mangels gegenteiliger Darlegung auszugehen, denn die Leistungsunfähigkeit des anderen unterhaltspflichtigen Verwandten - entsprechend der Regelung des gesetzlichen Unterhalts der generelle Ausnahmefall - hat der Unterhaltsgläubiger darzutun und erforderlichenfalls zu beweisen (RGZ 57, 69, 75 f).
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