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| RG, 20.03.1907 - Rep. V. 634/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 361
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
Voraussetzungen eines Notwegerechts
Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff;… BGH, NJW 1974, S. 2123 ff;… BGH, VIZ 1999, S. 489 ff;… Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen. - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272). - OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11
Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit
Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend begründet werden (…Staud./Mayer, BGB , Stand 2009, 1018, Rn. 17; RGZ 65, 361, 363; BGH, Urteil vom 20.09.1974 - V ZR 44/73 - NJW 1974, 2123; BGH VIZ 1999, 489 ; BayObLGZ 12, 356;… MünchKomm-Jost, BGB , 5. Aufl. 2009, Rn 6) oder sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben. - LG Köln, 10.07.2008 - 102-7/08
Konsum von Cannabis unter Begehung von Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten; …
Die Staatsanwaltschaft Köln sah in einem Verfahren gegen den Angeklagten X wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln - 187 Js 634/06 - , wobei der Angeklagte X Marihuana in Besitz gehabt hatte, durch Beschluss vom 26.07.2006 gemäß § 45 Abs. 2 JGG von der Verfolgung ab.
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