Rechtsprechung
| RG, 26.05.1908 - Rep. VII. 468/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Widerspruchsklage; Schikaneverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 424
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines …
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11
Annahmeverzug: Zurückweisung von Zahlungen aufgrund eines vorläufig …
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Davon wäre nur dann auszugehen, wenn die Geltendmachung des Rechts keinen anderen Zweck haben könnte als die Schädigung des Beklagten (vgl. RGZ 68, 424, 425), wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse der Klägerin zugrunde läge (vgl. BGHZ 29, 113, 117 f.) oder wenn das Recht nur geltend gemacht würde, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (vgl. BGHZ 107, 296, 310 f.).
- LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15
Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung
Die Definition des SG sei rechtlich fehlerhaft, denn unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liege nur vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben könne als die Schädigung eines anderen (RGZ 68, 424, 425), ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liege (BGHZ 29, 113) oder wenn das Recht nur geltend gemacht werde, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen. - BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07
Unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs
Voraussetzung für die Einrede des Schikaneverbots nach § 226 BGB und der unzulässigen Rechtsausübung ist - wie der Senat in seinem dieselbe Gesellschaft betreffenden Beschluss vom 9. Juli 2007 (II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074, Tz. 9) ausgeführt hat -, dass die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen (RGZ 68, 424, 425), dass der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BGHZ 29, 113, 117 f.) oder dass das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGHZ 107, 296, 310 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 242 Rdn. 50 f.). - OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
Objektiv muss nach der gesamten Sachlage bei verständiger Würdigung jeder sonstige Zweck als die Benachteiligung eines anderen ausgeschlossen sein (vgl. RGZ 68, 424 (425); 138, 373 (375); BGH, BB 1953, 373 (374);… MünchKomm(BGB)-Grothe, aaO., § 226 BGB, Rdnr. 3), wobei es genügt, dass das Verhalten auf die Schadenszufügung gerichtet ist und ein Schadenseintritt nicht vorzuliegen braucht (…vgl. MünchKomm(BGB)-Grothe, aaO., § 226 BGB, Rdnr. 3). - OLG Nürnberg, 19.01.2021 - 2 U 2451/20
Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch Nutzung einer Brücke und …
- OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
Erstattung von Handwerker- und Reisekosten
Das Verhalten der Antragsteller wäre aber nur dann als schikanös i.S.d. des § 226 BGB zu qualifizieren, wenn nach der gesamten Sachlage bei objektiver Betrachtung ein anderer Zweck als der der Schadenszufügung ausgeschlossen wäre, das Verhalten also ausschließlich den Zweck gehabt hätte, die Gegenantragstellerin zu schädigen (vgl. RGZ 68, 424, 425; OLG Frankfurt, NJW 1979, 1613; LG Gießen, NJW 2000, 1255). - LAG Hessen, 02.04.1993 - 9 Sa 815/91
Arbeitgeber ist zur Rücksichtnahme bei Allergien seiner Mitarbeiter verpflichtet
Diese Maßnahme war reine Willkür, denn sie konnte nach Lage der Dinge nur den objektiv erkennbaren Zweck haben, der Klägerin Schaden zuzufügen, ohne der Beklagten einen irgendwie gearteten Vorteil zu bringen, ohne daß es auf die tatsächliche Absicht der Beklagten, der Klägerin zu schaden, ankäme (RGZ 68, 424, 425; OLG Frankfurt, Beschluß vom 06. März 1979 - 3 Ws 9-25, 84-85/79 - NJW 1979, 1613;… Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 226 Rd.-Nr. 3). - BGH, 18.03.1953 - VI ZR 15/52 Als schikanös kann nur eine solche Rechtsausübung angesehen werden, bei der nach Lage der gesamten Umstände ein anderer Zweck des Handelns als Schadenszufügung objektiv ausgeschlossen ist (RGZ 68, 424).
- OLG Karlsruhe, 07.10.1983 - 1 U 582/82
Mietrecht: Mitbenutzungsrecht an einem Fahrstuhl
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".