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Rechtsprechung
   RG, 03.07.1909 - Rep. V. 106/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,1
RG, 03.07.1909 - Rep. V. 106/09 (https://dejure.org/1909,1)
RG, Entscheidung vom 03.07.1909 - Rep. V. 106/09 (https://dejure.org/1909,1)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1909 - Rep. V. 106/09 (https://dejure.org/1909,1)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 312
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2011 - 8 ME 305/10 -, InfAuslR 2011, 151; v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Insoweit folgt der Senat der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. RGZ 62, 140, 142; 71, 312, 313; 134, 303, 304; OLG Frankfurt a.M. NJW 1962, 2113; Kammergericht OLGZ 1972, 113 und OLGZ 1974, 364, 365; …
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2011 - 8 ME 305/10 -, InfAuslR 2011, 151; v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auch Entscheidungen über die Tragung der Kosten des Verfahrens können eine Vorlegung der Sache rechtfertigen (…vgl. zu der dem § 28 Abs. 2 FGG entsprechenden Vorschrift des § 79 Abs. 2 GBO: die bei Henke/Mönch/Horber GBO 5. Aufl. § 79 Bem. 2 D und Müller ZZP 66, 245, 250 angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 62, 140 und 134, 303; ferner RGZ 71, 312, 313 sowie BGH vom 11. März 1952, IV ZB 99/51).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 13 LA 43/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 -, BVerfGE 136, 382, 389; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2011 - 8 ME 305/10 -, InfAuslR 2011, 151; v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2014 - 8 LA 192/13

    Anspruch eines albanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff …

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.2009 - 8 PA 106/09 -).
  • KG, 23.01.2018 - 1 W 13/18

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Gläubigermehrheit: …

    Rn. 8 Als nur konkretisierender Bestandteil des Antrags bedarf die Angabe nach § 47 GBO dann auch nicht der Form des § 29 GBO, ebensowenig wie die Bestimmung, in welcher Höhe die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll oder in welcher Weise eine Zwangshypothek auf mehrere Grundstücke verteilt werden soll (§ 867 Abs. 2 ZPO, dazu RGZ 71, 312).
  • EGMR, 19.05.2026 - 11103/23

    STANKOVIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA

  • EGMR, 27.05.2014 - 53261/12

    POPOVIC AND OTHERS v. SERBIA

  • EGMR - 27112/11 (anhängig)

    YEGOROV v. SLOVAKIA

  • EGMR, 29.11.2016 - 41252/16

    KAZIC AND OTHERS v. SWEDEN

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