Rechtsprechung
| RG, 27.04.1910 - Rep. V. 309/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Prozessführung über ein fremdes Recht in eigenem Namen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 306
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters …
Rechtshandlungen zwischen ihm und dem Ermächtigten muss der Ermächtigende ebenso gegen sich gelten lassen, als wenn er sie selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit dem Schuldner vorgenommen hätte (RGZ 73, 306, 309;… RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 398 Rn. 165; vgl. zu § 166 Abs. 2 InsO BGH…, Beschluss vom 24. März 2009 - IX ZR 112/08, WM 2009, 814 Rn. 4). - BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52
Rechtsmittel
Die Möglichkeit, einen Dritten zu ermächtigen, ein Recht des Ermächtigenden in eigenem Namen für Rechnung des Ermächtigenden im Wege der Klage mit der Maßgabe geltend zu machen, dass nicht der Rechtsträger, sondern der Ermächtigte Partei des anzustrengenden Rechtsstreites ist, ist in der Rechtsprechung und von der überwiegenden Meinung in der Rechtslehre anerkannt (RGZ 73, 306; 91, 397 und in ständiger Rechtsprechung; OGHZ 1, 334;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Vorbem I 3 b vor § 50;… Rosenberg Lehrb d ZPO 5. Aufl. § 45 II 2 c; Baumbach-Lauterbach ZPO Vorbem 4 C vor § 50;… a.A. Förster-Kann ZPO 3. Aufl. Allgem Bem. vor § 50 2 a) aa) u.a.).Streitig ist nur, ob die Ermächtigung des Rechtsträgers ausreicht (so RGZ 73, 306; Rosenberg in JZ 1952, 137; v. Brunn, Die gewillkürte Prozeßstandschaft 1933) oder ob daneben ein besonderes eigenes Rechtsschutzbedürfnis des kraft einer solchen Ermächtigung auftretenden Klägers (so RG zuerst in RGZ 91, 390 ff und abschliessend in JW 1937, 541 Nr. 9) erforderlich ist.
Es ist allerdings richtig, dass auch eine Feststellungsklage von einem Rechtsfremden mit Ermächtigung des Berechtigten erhoben werden kann (vgl. den vom Reichsgericht in RGZ 73, 306 entschiedenen Fall), und es ist auch grundsätzlich nicht auszuschliessen, dass sich der Feststellungskläger im einzelnen Fall sowohl auf sein rechtliches Interesse (§§ 256, 280 ZPO), als auch auf die ihm erteilte Ermächtigung beruft, um seine Prozesslegitimation darzutun.
Die Ermächtigung, die ja den Kläger im Rechtsstreit legitimieren soll, muss diesem nach aussen hin erteilt sein (RGZ 73, 306 [309]; JW 1929, 1747 Nr. 12) und ausserdem muss der Kläger auf Grund der ihm erteilten Ermächtigung auch "im Rechtsstreit auftreten" (OGHBZ 1, 334).
- BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
Was aber für das Urteil gilt, gilt ebenso für jede andere Erledigung der Sache im Rechtsstreit, mithin ebenfalls für einen Vergleich (vgl. RGZ 73, 306, 309; RGZ 170, 191, 192).
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56 Daß sich aber bei einer zulässigen gewillkürten Prozeßstandschaft die Rechtskraftwirkung auf den Rechtsinhaber erstreckt, der die Ermächtigung zur Prozeßführung erteilt hat, ist allgemein anerkannt (vgl. Wieczorek, B 3 a zu § 325 ZPO; RGZ 73, 306 [309]).
- OLG Jena, 02.03.1994 - 4 U 452/93
Schadensersatzansprüche aus unberechtigtem Gebäudeabriss; Geltendmachung von …
Schon die Ausgangsentscheidungen des Reichsgerichts, die einzig ein "Verkehrsbedürfnis" als entscheidenden Gesichtspunkt für die Zulässigkeit der prozessualen Wahrnehmung fremder Rechte ins Feld führten (RGZ 73, 306; JW 1916, 959), sahen in der Verschiebung der Parteirolle "einen nicht unerheblichen Eingriff in das Gefüge des Zivilprozesses." (RGZ 91, 390, 398). - BGH, 21.12.1984 - V ZR 66/83
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Vorliegen eines …
Diese Ermächtigung wurde der Klägerin in notarieller Urkunde vom 19. Mai 1978 nach außen hin erteilt; sie beruft sich auch im Rechtsstreit hierauf (vgl. RGZ 73, 306; BGH Urteil vom 30. März 1953, IV ZR 241/52, LM ZPO § 325 Nr. 4).
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