Rechtsprechung
| RG, 05.12.1911 - Rep. II. 241/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bordellkauf; Ungerechtfertigte Bereicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 41
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66
Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung
Die Nichtigkeit des ganzen Vertrags gemäß den §§ 134, 139 BGB bewirkt also nicht zwangsläufig, daß damit auch alle seine Teile gleich zu beurteilen sind, soweit es sich um die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB handelt (RGZ 78, 41, 46 f; BGHZ 19, 205 [BGH 02.12.1955 - I ZR 46/54]; BGH NJW 1962, 1148;… BGH WM 1955, 528, 531 und OLG Karlsruhe a.a.O.). - LG Bonn, 19.12.2003 - 10 O 387/01
Leistungsstörungen im Softwarepflegevertrag
Ebenso wenig brauchen die mehreren Vereinbarungen demselben rechtlichen Geschäftstypus anzugehören; sie können durchaus wesensungleich sein (BGH, Urteil vom 20. Mai 1966, MDR 1966, 749; RGZ 78, 41, 43;… Staudinger/Coing, BGB 11. Auflage § 139 Rdn 2). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74
Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein …
Ebensowenig brauchen die mehreren Vereinbarungen demselben rechtlichen Geschäftstypus anzugehören; sie können durchaus - wie hier - wesensungleich sein (BGH-Urteile vom 13. November 1954 - II ZR 23/54 - Betrieb 1955, 508; vom 13. Oktober 1954 - II ZR 160/53 - S. 7/8; BGH MDR 1966, 749; RGZ 78, 41, 43;… Staudinger/Coing, BGB 11. Auflage § 139 Rdn. 2).
- BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64
Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der …
Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinn des § 139 BGB auch bei einer Mehrheit von äußerlich getrennten, insbesondere in getrennten Urkunden niedergelegten Geschäften vorliegen, wenn nämlich der Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet ist, daß die äußerlich getrennten Geschäfte miteinander stehen und fallen sollen (RGZ 78, 41, 43/44; 79, 434, 436; WarnRspr 1918 Nr. 214; Senatsurteil vom 13. November 1953, V ZR 173/52 LM BGB § 313 Nr. 3; BGH Urteil vom 13. November 1954, II ZR 23/54 WM 1955, 690; Urteil vom 18. April 1962, VIII ZR 245/61 LM BGB § 817 Nr. 17; vgl. Urteil vom 22. Dezember 1953, IV ZR 87/53 LM BGB § 139 Nr. 8). - BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61 daß der Leistende durch die Leistung gegen Gesetz oder Sitte verstößt o Lies läßt sich hei mehreren Leistungen desselben Vertragsteils, auch wenn sie in einem Vertrag vereinbart sind, unterschiedlich beantworten, weil der Zweck der mehreren Leistungen verschieden sein kann" Grundsätzlich ist dies für jede Leistung, sofern sie nur gegenüber der anderen eine selbständige Leistung darstellt, gesondert zu beantworten (RGZ 78, 41, 46)o Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Leistungen aus den zwei Verträgen von 1952 um selbständige Leistungen, auch und gerade wenn man der Sachdarstellung und der Wertung der Beklagten folgto Sie unter scheiden sich nämlich hinsichtlich der Person des Leistenden und des Gegenstandes der Leistungo Yfährend der Zweck des Bardarlehens - immer nach der Meinung der Beklagten - darin lag, Frau K f l H V wucherische Erträge aus dem Darlehens kapital von 30 000 zu verschaffen, lag die Zweckrichtung des Wechselkredits von 20 000 DM gerade entgegengesetzt 0 Er nach der Meinung der Beklagten (So 3 der Berufungsbegründung vom H o 6 o I960 Bl" 131 GA) dazu, "die auch von erkannte Schwierigkeit wegen des enormen Zinssatzes (des 30 000 I Darlehens) zu mildern; auf diese Weise sollte der enorme Zinssatz für die Kapitalhergabe der 30 000 DM gewässert werdeno" Dieser Zweck aber, der die Auswirkungen des anderen, angeblich wucherischen Geschäftes in gewissem Umfang paralysieren sollte, verstößt we§Otl dieser Zweckrichtung keinesfalls gegen Gesetz oder Sitte.
- OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03
Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank
Entscheidend war hierbei der Wille der Parteien, dass die Geschäfte miteinander stehen und fallen sollen (vgl. schon RGZ 78, 41 und die weiteren in den genannten Entscheidungen dargestellten Nachweise). - BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70
Vertragsheilung nach § 313 Satz 2
Werden auf Grund eines formlos abgeschlossenen Grundstückstauschvertrags die Übereignungsverpflichtungen nur des einen Vertragspartners grundbuchlich vollzogen, so führt dies nach Auffassung des Reichsgerichts nicht zur Heilung der Formnichtigkeit des ganzen Vertrags (RGZ 56, 383, 385; vgl. auch RGZ 78, 41, 44). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 129/74
Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des …
Ebensowenig brauchen die mehreren Vereinbarungen demselben rechtlichen Geschäftstypus anzugehören; sie können durchaus - wie hier - wesensungleich sein (BGH-Urteile vom 13. November 1954 - II ZR 23/54 - Betrieb 1955, 508; vom 13. Oktober 1954 - II ZR 160/53 - S. 7/8, und vom 20. Mai 1966 - V ZR 214/64 - MDR 1966, 749; vgl. auch RGZ 78, 41, 43;… Staudinger/Coing, BGB 11. Auflage § 139 Rdn. 2). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74
Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens - …
Ebenso wenig brauchen die mehreren Vereinbarungen; demselben rechtlichen Geschäftstypus anzugehören; sie können durchaus - wie hier - wesensungleich sein (BGH Betrieb 1955, 508; BGH-Urteil vom 13. Oktober 1954 - II ZR 160/53 - S. 7/8; BGH MDR 1966, 749; RGZ 78, 41, 43;… Staudinger/Coing, BGB 11. Auflage § 139 Rdn. 2). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 130/74
Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des …
Ebenso wenig brauchen die mehreren Vereinbarungen demselben rechtlichen Geschäftstypus anzugehören; sie können durchaus - wie hier - wesensungleich sein (BGH Betrieb 1955, 508; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1954 - II ZR 160/53 - S. 7/8; Senatsurteil MDR 1966, 749; RGZ 78, 41, 43;… Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 139 Rdn. 2). - BGH, 30.04.1976 - V ZR 142/74
Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des …
- LG Düsseldorf, 10.03.1989 - 11 O 333/88
Sale-and-lease-back-Vertrag zur Liquiditätsverschaffung des Leasingnehmers; …
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 141/74
Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des …
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 144/74
Auflösung eines Baubetreuungsvertrags - Rechtliche Selbständigkeit des …
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