Rechtsprechung
| RG, 22.10.1912 - Rep. III. 36/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beamtenhaftung; Vormundschaftsrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 80, 252
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63
Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter - …
Anwendung findet (RGZ 80, 252, 255), aber nur den Ausgleich im Innenverhältnis unter der Voraussetzung einer Gesamtschuldnerschaft im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB regelt. - BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58
Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung
Eine solche Verzögerung der Ersatzleistung braucht der Berechtigte im Rahmen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht hinzunehmen (vgl. RGZ 80, 252, 255). - BGH, 28.09.1959 - III ZR 99/58
Rechtsmittel
Es liegt nahe, einen solchen Ausgleichsanspruch aus entsprechender Anwendung der § § 840, 859 Abs. 1 Satz 2, 426 BGB zu begründen (vgl. RGZ 80, 252, 254; BGHZ 9, 65, 67; 13, 89, 105); dann aber ist eine Abtretung nicht geboten, weil der Anspruch gegen den Schädiger mit der Zahlung kraft Gesetzes (§ 426 Abs. 2 BGB) auf die Körperschaft übergehen würde. - BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61
Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung - Wirksamkeit der …
Er hat den Anspruch auf alsbaldige Erstattung dessen, was er durch das Verschulden des anderen eingebüßt hat (RGZ 80, 252, 254). - BGH, 23.12.1952 - III ZR 149/50
Rechtsmittel
Erforderlich ist aber stets, dass der anderweite Anspruch auch tatsächlich zu einer alsbaldigen Befriedigung führen würde oder geführt hätte (RGZ 80, 252 [254]).
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