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| RG, 11.11.1913 - Rep. III. 270/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Werkvertrag; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 279
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54
Aufrechnung gegen abgetretene Forderung
Das Reichsgericht hat (RGZ 73, 138 ff; HRR 1929 Nr. 120) die Zulassung der Aufrechnung ausdrücklich auf diesen Fall beschränkt und nur einmal (RGZ 83, 279 [283]) die Frage offen gelassen, weil es den Fall der Aufrechnung überhaupt nicht als gegeben ansah. - BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
Kaufpreis und Hypothek bei Rückerstattung
Da der Kaufvertrag von Anfang an auf Grund der gesetzlichen Fiktion des Art. 40 Abs. 1 Satz 2 REAO mit einem Rechtsmangel behaftet war (vgl. BGHZ 11, 16 [20]), war die Einwendung des Klägers schon immer im Vertragsverhältnis gelegen, wenn sie auch erst später nach Anordnung der Rückerstattung zur Auswirkung kam (vgl. RGZ 83, 279 [282]). - BGH, 01.10.1970 - VII ZR 224/68
Bereicherungsanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer auf Rückgewähr …
Das Berufungsgericht beruft sich auf Palandt BGB 28. Aufl. § 636 Anm. 2, der sich seinerseits auf RGZ 83, 279 stützt, sowie'auf RG Gruch.
- BGH, 25.09.1958 - VII ZR 181/57
Rechtsmittel
Die Klägerin hat die Werklohnforderung mit den ihr anhaftenden Schwächen erworben (RGZ 83, 279; RG Warn 1914, 329; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 167/57 vom 3. Juli 1958). - BGH, 03.07.1958 - VII ZR 167/57
Rechtsmittel
(RGZ 83, 279; RG Warn 1914 Nr. 329). - BGH, 07.11.1980 - V ZR 50/79 Es handelt sich um eine Einwendung im Sinne des § 404 BGB und nicht um eine Aufrechnung nach § 406 BGB (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1958, VII ZR 181/57, LM § 326 BGB [Ea] Nr. 3 = NJW 1958, 1915; RGZ 83, 279, 283; Braga, MDR 1959, 437; Pick, AcP 172, 39, 45;… Staudinger/Kaduk, BGB 12. Aufl. § 404 Rdn. 15;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 404 Rdnr. 21).
- BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 324/56 Indem die Beklagte dem Anspruch der Klägerin Einwendungen aus diesem Vertragsverhältnis entgegensetzt, macht sie keine Aufrechnung geltend (RGZ 83, 279, 281; RG Warn 1914 Nr. 329).
- BGH, 10.12.1964 - VII ZR 25/63
Rechtsmittel
Es mag sein, daß die Klägerin mit dieser Begründung die Begleichung der an das Finanzamt abgetretenen Forderung gemäß dem § 404 BGB hätte verweigern können, soweit ihre Einwendungen berechtigt waren (vgl. RGZ 83, 279; Urt. d. Sen. LM = 326 BGB Ea Nr. 3).
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