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Rechtsprechung
   RG, 17.11.1916 - Rep. II. 395/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,111
RG, 17.11.1916 - Rep. II. 395/16 (https://dejure.org/1916,111)
RG, Entscheidung vom 17.11.1916 - Rep. II. 395/16 (https://dejure.org/1916,111)
RG, Entscheidung vom 17. November 1916 - Rep. II. 395/16 (https://dejure.org/1916,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auskunftserteilung und Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …

    Die Anwendbarkeit in diesem Umfang auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird auch im Schrifttum nicht in Zweifel gezogen (…Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 705 Rn. 27;… Erman/Westermann, BGB, 13. Aufl., § 709 Rn. 17, § 705 Rn. 33;… MünchKomm BGB/Ulmer/Schäfer, 5. Aufl., § 708 Rn. 18; vgl. auch schon RGZ 89, 99, 103 f.).
  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87

    Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung eines vertraglichen …

    Das Reichsgericht hat in Fällen des Eingriffs in schuldrechtlich zugeordnete Interessenbereiche in seinen Urteilen vom 17. November 1916 und 12. Februar 1918 (RGZ 89, 99, 103 und RGZ 92, 201, 203) offengelassen, ob § 687 Abs. 2 BGB anzuwenden ist.
  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 116/61

    Auskunftsanspruch, Verletzung der Kundenschutzabrede, Kundenschutz

    Im Falle der Verletzung eines Kundenschutzabkommens ist allerdings ein Recht auf Rechenschaftsablegung gegen den Verletzer über das ihm vertraglich verbotene Geschäft grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn der Verletzer an dem Geschäft, das ohne die Verletzung mit dem geschützten Kunden zustande gekommen wäre, in der Weise beteiligt worden wäre, daß der Berechtigte gegen ihn einen Anspruch auf Auskunfterteilung und Rechenschaftsablegung gehabt hätte (vgl. RGZ 89, 99; Soergel/Siebert, BGB § 242 Anm. 91;… Staudinger/Werner, BGB 11. Aufl. § 260 Anm. 10).
  • BGH, 26.11.1965 - Ib ZR 92/64

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Entgeltzahlung auf Grund eines …

    Es ist anerkannt, daß die dem Schädiger nach § 249 Satz 1 BGB obliegende Pflicht zur Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, auch in einer Auskunftserteilung bestehen kann (RGZ 89, 99, 103).
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