Rechtsprechung
| RG, 01.03.1918 - Rep. III. 501/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kriegsklausel und Begriff der Lieferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 92, 271
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83
Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB, …
Nach Einführung des § 377 HGB und des § 477 BGB, wo der Begriff der "Ablieferung" inhaltsgleich verwendet wird, haben das Reichsgericht und später der Bundesgerichtshof an dieser Rechtsprechung festgehalten (RG JW 1903, 244 f; 1905, 79; 1908, 431; RGZ 73, 379, 391; 91, 289, 290; 92, 271, 273; Senatsurteile vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 = LM BGB § 477 Nr. 4; BGHZ 60, 5, 6 f [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] mit Anm. Gelhaar in LM HGB § 377 Nr. 14 und vom 6. Mai 1981 - VIII ZR 125/80 = LM HGB § 377 Nr. 23 = WM 1981, 847); nach der Formulierung in den Senatsurteilen BGHZ 60, 5, 6 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] und vom 6. Mai 1981 aaO liegt eine "Ablieferung" dann vor, wenn die Ware in der Weise in den Machtbereich des Käufers verbracht wird, daß dieser sie an dem Ort, an dem sie sich nunmehr befindet, untersuchen kann. - BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 151/94
Gefahrübergang bei Abholung der Kaufsache am Ort der Niederlassung des …
aa) Beim Versendungskauf erfolgt die Ablieferung regelmäßig zwar noch nicht durch die Übergabe an den Beförderer (RGZ 92, 271, 273), wohl aber dadurch, daß dem Käufer die Ware vertragsgemäß am Bestimmungsort zur sofortigen Abholung zur Verfügung gestellt wird (Senatsurteil vom 14. Februar 1958 - VIII ZR 10/57 = LM Art. 27 EGBGB Nr. 3 unter VIII; BGHZ 93, 338, 345 m.w.Nachw.;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 477 Rdnr. 33); daß der Käufer die Sache tatsächlich abholt, ist nicht erforderlich.
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