Rechtsprechung
| RG, 03.03.1919 - Rep. IV. 422/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Erbschaftsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung über den Erbschaftsanspruch des Miterben gegenüber sämtlichen Miterben; Erbanwartschaft bei Ernennung eines Ersatzerben für den Nacherben durch den Erblasser; Voraussetzung für die Berufung eines Ersatzerben; Erwerben der ...
Verfahrensgang
- RG, 20.09.1918 - IV 422/18
- RG, 03.03.1919 - Rep. IV. 422/18
Papierfundstellen
- RGZ 95, 97
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …
Gegenstand einer Feststellungsklage kann hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (BGHZ 47, 58, 66; 23, 73, 75 f.; RGZ 95, 97; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610;… Palandt/Edenhofer, BGB 69. Aufl. § 2353 Rdn. 23).Ein derartiger Fall einer notwendigen Streitgenossenschaft liegt auf Seiten beklagter Miterben, gegen die auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Erbrechts geklagt wird, nicht vor (BGHZ 23, 73, 75 f.; RGZ 95, 97, 98;… Musielak/Weth aaO Rdn. 11;… MünchKomm-ZPO/Schultes aaO Rdn. 37;… Stein/Jonas/Bork aaO § 62 Rdn. 11, 23).
Mögen solche unterschiedlichen Feststellungen auch "unlogisch" sein, so sind sie dennoch denkbar und möglich und führen prozessual nicht zu einer notwendigen Streitgenossenschaft (so ausdrücklich BGHZ 30, 195, 199 f.; 23, 73, 75 f.; RGZ 95, 97 f.; anders Wieser NJW 2000, 1163, der aber gleichwohl eine getrennte Klage gegen mehrere Miterben für möglich hält).
- BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
Zurücknahme eines Testaments
- OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20
Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des …
Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (sowie zuvor schon: des Reichsgerichts) und allgemeiner Auffassung hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08 -, Rn. 8, juris;… Beschluss vom 03. Februar 1967 - III ZB 15/66 -, BGHZ 47, 58-68, Rn. 43, juris; RG, Urteil vom 03. März 1919 - IV 422/18 -, RGZ 95, 97ff., juris).
- BGH, 09.01.1957 - IV ZR 259/56
Streitgenossenschaft
Auch für diesen Fall hat schon das Reichsgericht zutreffend das Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft verneint (RGZ 95, 97;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 62 II 3 bei Note 25). - BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben …
Sie sind aus einem "sonstigen" materiell-rechtlichen "Grund" (§ 62 Abs. 1, 2. Alternative ZPO) nicht zu gemeinschaftlicher Klageerhebung verpflichtet, weil sie nicht Rechte einklagen (§ 2032 BGB;… insoweit wären sie notwendige Streitgenossen, vgl. Staudinger/Werner, a.a.O., § 2032 Anm. 15 mit weiteren Nachweisen), sondern Ansprüche gemäß § 2039 Satz 1 BGB verfolgen (vgl. dazu BGH in BGHZ 23, 207; RG-Urteil vom 3. März 1919 IV 222/18, RGZ 95, 97, 98;… Staudinger/Werner, a.a.O., § 2039 Anm. 25;… BGB-RGRK-Kregel, a.a.O., § 2039 Anm. 9). - BGH, 20.05.1992 - IV ZR 231/91
Zulässigkeit einer Klage, der keine echte Gesamthandsschuld zugrunde liegt, die …
Danach kommt es nicht einmal darauf an, daß die Frage nach der Streitgenossenschaft für die Feststellungsklage von Miterben untereinander oder des gesetzlichen Erben gegen die in einem Testament eingesetzten Erben höchstrichterlich schon entschieden ist; die dem Kläger gegenüberstehenden Miterben sind nicht notwendige Streitgenossen, weil nicht gegenüber sämtlichen Miterben eine einheitliche Entscheidung ergehen muß (RGZ 95, 97; BGHZ 23, 73, 75). - LG Tübingen, 09.07.2019 - 3 O 40/19
Negative Testamentsvollstreckerklage: Feststellungsinteresse des Erben
Gegenstand einer Feststellungsklage kann hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08 -, Rn. 8, FamRZ 2010, 1068; BGHZ 47, 58, 66; 23, 73, 75 f.; RGZ 95, 97; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610;… Palandt/Edenhofer, BGB 69. Aufl. § 2353 Rdn. 23). - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50 Dies könnte keine Anwachsung im Rechtssinne (§ 2094 BGB) gewesen sein,, da nur der Erbteil eines weggefallenen Erben anwachsen kann und unter Wegfall nach Eintritt des Erbfalles grundsätzlich nur der Fall zu verstehen ist, in dem der Verlust des Erbrechts auf den Zeitpunkt des Erbfalles zurückbezogen (RGZ 95, 97 [98]), das Erbrecht also rückwirkend beseitigt wird, so z.B. bei der Ausschlagung der Erbschaft (§ 19531 BGB) und bei der Erbunwürdigkeitserklärung (§ 2344 BGB).
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65
Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …
Auch für diesen Fall habe schon das Reichsgericht (RGZ 95, 97) das Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft verneint (…vgl. hierzu Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., 1964, § 62 Anm. II Abs. 2 Note 26;… Rosenberg, Zivilprozeßrecht, 9. Aufl., 1961, § 95 II 1 d S. 469;… Staudinger, BGB, 11. Aufl., 1954, § 2042 Rdnr. 20). - BGH, 30.10.1957 - IV ZR 138/57
Rechtsmittel
Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 95, 97) in seinem Urteil vom 9. Januar 1957 (BGHZ 23, 73) entschieden hat, besteht auf seiten der beklagten Miterben, gegen die das Erbrecht des Klägers im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht wird, keine notwendige Streitgenossenschaft. - LG Hanau, 04.03.2014 - 4 O 894/13
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 105/52
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1957 - IV ZR 132/57
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1962 - V BLw 32/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.09.1955 - II ZR 48/54
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1951 - IV ZR 173/50
Rechtsmittel
- BGH, 19.05.1952 - IV ZR 213/51
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".