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Rechtsprechung
   RG, 12.03.1920 - II 398/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,272
RG, 12.03.1920 - II 398/19 (https://dejure.org/1920,272)
RG, Entscheidung vom 12.03.1920 - II 398/19 (https://dejure.org/1920,272)
RG, Entscheidung vom 12. März 1920 - II 398/19 (https://dejure.org/1920,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ungerechtfertigte Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 237
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    § 814 BGB ist daher dann nicht anwendbar, wenn bei einem auf den Austausch von Leistungen gerichteten, als formnichtig erkannten Vertrag, also in Kenntnis dessen geleistet wird, daß eine wirksame Verbindlichkeit nicht besteht, jedoch in der erkennbaren Erwartung, auch der andere Teil werde die Gegenleistung bewirken und damit den vereinbarten Austausch zustandebringen (vgl. BGH NJW 1976, 237; Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48 Bl. 2 Rs; RGZ 98, 237, 240).
  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Dies entspricht herrschender Rechtsprechung und Lehre (Senatsurteile vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48 = MDR 1971, 737 und vom 26. September 1975, V ZR 180/73, NJW 1976, 237; RGZ 98, 237, 240;… Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 814 Rdn. 10;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 814 Rdn. 11;… Staudinger/Lorenz, BGB 12. Aufl. § 814 Rdn. 8).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

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  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05

    Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in …

    Denn ein Vertragsteil leistet in diesem Fall in der Erwartung, auch der andere Teil werde seine Verpflichtung erfüllen, so dass der formunwirksame Vertrag dann durch Auflassung des Grundstücks und Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch geheilt wird (RGZ 98, 237, 240; 129, 307, 308).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Denn auf eine Leistung, die zwar in Kenntnis der Nichtschuld, aber in der Erwartung erbracht wird, daß eine wirksame Verpflichtung später entsteht, ist § 814 BGB grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. z.B. RGZ 98, 237, 239 f.;… BGH, Urt. v. 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = WM 1971, 1202, 1204; auch BGHZ 73, 202, 205).
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr …

    § 814 BGB steht der Rückforderung von Zahlungen nicht entgegen, die der Leistende auf ein formnichtig abgeschlossenes Grundstücksveräußerungsgeschäft in Kenntnis der Nichtigkeit, aber in der dann fehlgeschlagenen Erwartung leistet, der Vertrag werde trotz seiner Nichtigkeit durchgeführt werden (Bestätigung von RGZ 98, 237, 240).

    Aber § 814 BGB ist mit dem Berufungsgericht nicht anzuwenden bei - wenn auch umfangreichen - Teilzahlungen auf ein entweder schon formnichtig abgeschlossenes oder erst zu schließendes Grundstücksveräußerungsgeschäft, die - wie im Regelfall - in der (dann fehlgeschlagenen) Erwartung geleistet werden, der Vertrag werde trotz seiner Formnichtigkeit durchgeführt werden (RGZ 98, 237, 240).

  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen …

    Sie übersieht auch die Rechtesprechung, die - bisher bei der Behandlung von Teilzahlungen auf einen als formnichtig erkannten Vertrag - das Schwergewicht der Leistung für den Regelfall nicht in der Einlösung eines unwirksamen Versprechens (der "Erfüllung der Verbindlichkeit" im Sinne von § 814 BGB), sondern in der dem anderen Teile erkennbaren Absicht sieht, ihn zur (freiwilligen) Gegenleistung zu bestimmen und den vereinbarten Austausch zustande zu bringen (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB); auf RGZ 98, 237, 240 und BGH LM BGB § 313 Nr. 48 sei verwiesen.
  • BGH, 28.10.1964 - V ZR 99/62

    Rechtsmittel

    Sie sind nach § 818 Abs. 3 BGB auf den Beweis beschränkt, die Bereicherung sei wieder forgefallen (RGZ 98, 237;… Erman a.a.O. § 812 Anm. 4 b, cc).
  • LAG Hessen, 24.04.2001 - 7 Sa 1672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruch auf Zahlung einer …

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  • BGH, 24.03.1960 - VII ZR 61/59
    Die Revision meint, hier sei eine sogenannte "unmittelbare Vermögensverschiebung durch mittelbare Zuwendung" gegeben (vgl. dazu BGHZ 5, 281; RGZ 60, 24, 28 bis 29; 67, 36, 39; 98, 237, 240).
  • BGH, 15.11.1965 - VII ZR 286/63

    Ansprüche aus einem Schenkungsversprechen auf den Todesfall - Geltendmachung von …

  • BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 281/56

    Rechtsmittel

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