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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - I-6 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5021
OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - I-6 U 90/99 (https://dejure.org/2000,5021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2000 - I-6 U 90/99 (https://dejure.org/2000,5021)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2000 - I-6 U 90/99 (https://dejure.org/2000,5021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 281; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1, Art. 17, 18
    Anforderungen an eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstandsvereinbarung, Einverständnis mit nicht vorliegenden AGB erstreckt sich nicht auf eine darin enthaltene Gerichtsstandsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen Darlehensnehmer geschlossenen Darlehensvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Nr. 1, 17 Abs. 1 S. 2 lit a) und c) EuGVÜ
    Verfahrensrecht, Gerichtsstandsvereinbarung über internationale Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2192
  • BB 2001, 63
  • RIW 2001, 63
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Vielmehr kann eine Bezugnahme in den Formen des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten, ausreichen (vgl. EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 1994, 2699; BGH NJW 1996, 1819), wobei es grundsätzlich auch keines besonderen Hinweises auf diese Klausel bedarf (…Kropholler, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35;… Wieczorek/Schütze/Hausmann, 3. Aufl., Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35, Zöller/Geimer, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 8 a; alle m.w.N.).

    Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, daß die Zustimmung der anderen Partei zu der von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Zuständigkeitsregelung gewährleistet ist (vgl. EuGH NJW 1977, 494).

    Soweit der Bundesgerichtshof darin im Anschluß an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 - Colzani ./. Rüwa - (NJW 1977, 494) eine ausdrückliche Bezugnahme auf die die Gerichtsstandsvereinbarung enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den beiderseitigen Willenserklärungen oder jedenfalls in dem sodann angenommenen Angebot gefordert hat, ging es jeweils um die Anforderungen an die Bezugnahme, nicht jedoch um die Frage, ob die betreffenden Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner vorliegen müssen.

    Insoweit hat die Rechtsprechung wiederholt darauf abgestellt, ob der Vertragspartner bei normaler Sorgfalt von den die Gerichtsstandsvereinbarung umfassenden Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen konnte (vgl. EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 1996, 1819).

    Darüber hinaus entspricht es ganz überwiegender Auffassung, daß ein schriftlicher Vertragsabschluß unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein früheres Angebot, das seinerseits auf die die Gerichtsstandsvereinbarung enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinwies, nur dann den Anforderungen des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. a) EuGVÜ genügt, wenn die Geschäftsbedingungen dem anderen Vertragspartner tatsächlich zugegangen sind (vgl. EuGH NJW 1977, 494;… Kropholler, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 33;… Wieczorek/Schütze/Hausmann, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 37; Geimer in Geimer/Schütze, § 75 III. 2. b) () und (), S. 484, sowie § 96 I. 2. e), S. 877; Geimer, IZPR, 2. Aufl., Rdnr. 1686; Zöller/Geimer, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 9; Gottwald in Münchener Kommentar, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 19).

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Vielmehr kann eine Bezugnahme in den Formen des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten, ausreichen (vgl. EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 1994, 2699; BGH NJW 1996, 1819), wobei es grundsätzlich auch keines besonderen Hinweises auf diese Klausel bedarf (…Kropholler, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35;… Wieczorek/Schütze/Hausmann, 3. Aufl., Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35, Zöller/Geimer, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 8 a; alle m.w.N.).

    Insoweit hat die Rechtsprechung wiederholt darauf abgestellt, ob der Vertragspartner bei normaler Sorgfalt von den die Gerichtsstandsvereinbarung umfassenden Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen konnte (vgl. EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 1996, 1819).

    Dabei wurden ausdrückliche mündliche und schriftliche Vereinbarungen nicht als ausreichend angesehen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung übersandt (EuGH NJW 1977, 495) oder ihr Abdruck in einem dem Vertragspartner möglicherweise sogar vorliegenden früheren Auktionskatalog nicht besonders mitgeteilt wurden (BGH NJW 1996, 1819 f.).

    Für den kaufmännischen Verkehr gilt insoweit kein Sonderrecht (vgl. BGH NJW 1996, 1819;… Zöller/Geimer, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 13).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Der Erfüllungsort im Sinne dieser Regelung ist nach dem materiellen Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1994, 2699, 2700;… Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 18;… Zöller/ Geimer, Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 1; alle m.w.N.).

    Vielmehr kann eine Bezugnahme in den Formen des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten, ausreichen (vgl. EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 1994, 2699; BGH NJW 1996, 1819), wobei es grundsätzlich auch keines besonderen Hinweises auf diese Klausel bedarf (…Kropholler, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35;… Wieczorek/Schütze/Hausmann, 3. Aufl., Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 35, Zöller/Geimer, Art. 17 EuGVÜ Rdnr. 8 a; alle m.w.N.).

    Rn. 40 Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. März 1994 (NJW 1994, 2699 f.) rechtfertigt keine abweichende Betrachtung.

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Rn. 32 Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in höheren Rechtszügen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH NJW 1987, 3081;… Zöller/Geimer, 21. Aufl., IZPR Rdnr. 94).

    Abgesehen von der Frage, ob es einer Wiederholung der Zuständigkeitsrüge im zweiten Rechtszug überhaupt bedurfte (zu § 39 Satz 1 ZPO verneinend BGH NJW 1987, 3081), ist hierin jedenfalls keine rügelose Einlassung zur Sache zu erblicken.

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    § 512 a ZPO betrifft nur die örtliche Zuständigkeit und steht einer solchen Prüfung im Berufungsverfahren nicht entgegen (vgl. BGHZ 44, 46 ff.;… Zöller/Geimer, IZPR Rdnr. 94 und Zöller/Gummer, § 512 a ZPO Rdnr. 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58

    Voraussetzungen eines Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Vielmehr ist das angefochtene Urteil zu ändern und die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH NJW 1961, 2207;… Zöller/Gummer, § 542 ZPO Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Weder die Bestimmungen des EuGVÜ noch § 281 ZPO, der nur die örtliche und sachliche, nicht jedoch die internationale Zuständigkeit betrifft, erlauben eine grenzüberschreitende Verweisung an ein ausländisches Gericht (vgl. OLG Köln NJW 1988, 2182, 2183;… Kropholler, Art. 19 EuGVÜ Rdnr. 2 und Art. 20 EuGVÜ Rdnr. 1; Geimer, IZPR, Rdnrn. 1010 und 1850;… Zöller/ Geimer, Art. 20 EuGVÜ Rdnr. 3 und Zöller/Greger, § 281 ZPO Rdnr. 5;… Prütting in Münchener Kommentar, § 281 ZPO Rdnr. 5).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Nach § 269 Abs. 1 und 2 BGB ist der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens indes am Sitz des Schuldners zu erfüllen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1145, 1146;… Plandt/Hein-richs, § 269 BGB Rdnr. 11), so daß auch Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ keinen deutschen Gerichtsstand eröffnet.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - 12 U 180/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
    Nach § 269 Abs. 1 und 2 BGB ist der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens indes am Sitz des Schuldners zu erfüllen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1145, 1146;… Plandt/Hein-richs, § 269 BGB Rdnr. 11), so daß auch Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ keinen deutschen Gerichtsstand eröffnet.
  • OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07

    Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Beantragung …

    Erst damit ist gewährleistet, dass die Beklagte der Gerichtsstandsvereinbarung zugestimmt hat, und sind die strengen Formvorschriften des Art. 23 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a) EuGVVO erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf WM 2000, 2192 ff., 2193 zu Art. 17 EuGVÜ.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - 15 U 88/03
    Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn er sich das Klauselwerk erst beschaffen muss (vgl. Senat WM 2000, 2192, 2194 m.w.N. zu Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. a) EuGVÜ, der allerdings im Hinblick auf die Formerfordernisse noch erhöhte Anforderungen stellt).
  • OLG Dresden, 07.05.2009 - 10 U 1816/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem unter …

    Sie hatte es daher in der Hand zu vermeiden, dass eine Zuständigkeitsvereinbarung unbemerkt Inhalt des Kaufvertrages mit der Klägerin wurde (anders: OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2000 - 6 U 90/99, RIW 2001, S. 63 ff.; Kantonsgericht Zug, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - A2 02 93 zitiert nach Juris;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 23 EUGVO Rn. 35, S. 297).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 6 U 86/00

    Einbeziehung von AGB im Anwendungsbereich des CISG

    Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn er sich das Klauselwerk erst beschaffen muß (vgl. Senat WM 2000, 2192, 2194 m.w.N. zu Art. 17 Abs. 1 Satz 2 lit. a) EuGVÜ, der allerdings im Hinblick auf die Formerfordernisse noch erhöhte Anforderungen stellt).
  • LG Wuppertal, 23.12.2014 - 5 O 242/14

    Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen nach Widerruf der …

    Verpflichtungen des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag sind gemäß § 269 BGB im Zweifel am Wohnsitz des Darlehensnehmers als Schuldner zu erfüllen (BGH, NJW-RR 2005, 581, 583;… Zöller/Vollkommer, § 29 Rn. 25, Stichwort "Darlehensvertrag"; OLG Düsseldorf, 6 U 90/99, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 19 U 48/00

    Gerichtsstandsvereinbarung - Bestellformular mit Verweis auf Geschäftsbedingungen …

    Unstreitig ist indessen, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung i.S.d. Art. 17 LGVÜ bzw. EuGVÜ durch Einbeziehung von AGB getroffen werden kann (…vgl. etwa Kropholler, a.a.O. Rdn. 23;… Zöller/Geimer, a.a.O.; BGH NJW 1996, 1819; OLG Düsseldorf RIW 2001, 63 S. 64)).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2001 - 4 U 103/00

    Erfüllungsort für Darlehensschuld - Wohnsitz des Darlehensnehmers - Begründung …

    Die vom Kläger hilfsweise beantragte Verweisung des Rechtsstreits an ein zuständiges ausländisches Gericht kommt nicht in Betracht; dies wäre ein Verstoß gegen die Hoheitsrechte des ausländischen Staates (vgl. OLG Düsseldorf WM 2000, 2192, 2195 m.w.N.;… Zöller/Greger, aaO, § 181, Rdnr. 5).
  • LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Insolvenzanfechtungsanspruch als …

    Dem hilfsweise gestellten Verweisungsantrag war nicht zu entsprechen, da § 281 ZPO nicht bei internationaler Unzuständigkeit gilt (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2000, 2192).
  • LG Koblenz, 30.09.2008 - 1 O 191/08
    Die Norm des § 281 ZPO - und damit auch dessen Abs. 2 S. 4 - betrifft nur die örtliche und sachliche Zuständigkeit, nicht aber auch die internationale Zuständigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2000, 2192;… Musielak-Foerste, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 281 Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 13 U 96/05
    hatte (zum Erfüllungsort bei Darlehensrückzahlungsanspruch vgl. OLGR Zweibrücken 2001, 522; OLG Düsseldorf WM 2000, 2192; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Stuttgart WM 1993, 17).
  • AG Brandenburg, 06.05.2016 - 31 C 355/15
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