Rechtsprechung
| VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 18 S. 1
Bescheid, Waffenbesitzkarte, Waffen, Gerichtsvollzieher, Landratsamt, Widerruf, Ermessen, Antragsteller, Haftung, Verwaltungsakt, Anfechtungsklage, Frist, Widerspruch, Anordnung, Bundesrepublik Deutschland, aufschiebende Wirkung, waffenrechtliche Erlaubnis ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.295
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 27.01.2022 - 24 B 20.2539
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Rn. 41 Ob eine Person der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnen ist bzw. sich deren Ideologie zu eigen gemacht hat, ergibt sich aus einer Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seinen prozessualen und außerprozessualen Verhaltensweisen und Einlassungen (BayVGH, U.v. 27.1.2022 - 24 B 20.2539 - juris Rn. 21).Rn. 43 (1) Der Antragsteller hat vorliegend durch die an den Gerichtsvollzieher S. und das Finanzamt gerichteten Schreiben ein nach außen wahrnehmbares Verhalten an den Tag gelegt, das den Rückschluss auf eine innere Einstellung als Anhänger des Gedankenguts der Reichsbürger nahelegt (vgl. BayVGH U.v. 27.1.2022 - 24 B 20.2539 - juris Rn. 22).
- BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Die behördliche Prognose der Unzuverlässigkeit ist in Anlegung dieses Maßstabs nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 1594, 1596). - BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Denn das Zuverlässigkeitserfordernis dient dem Zweck, die mit jedem Waffenbesitz verbundenen Risiken nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das uneingeschränkte Vertrauen verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - NJW 2015, 1127).
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Die behördliche Prognose der Unzuverlässigkeit ist in Anlegung dieses Maßstabs nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 1594, 1596). - VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Ein Restrisiko braucht folglich nicht hingenommen zu werden (BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781
Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Es hat hierfür zutreffend die Tatbestände der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG herangezogen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13) und ist rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antragsteller waffenrechtlich unzuverlässig ist. - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Dies kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch der streitgegenständliche Bescheid gehört, in Betracht (BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356
Nachholen einer unzureichend gegebenen Begründung für eine Anordnung der …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Diese Begründungspflicht verlangt von der zuständigen Behörde, das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheids unter Bezugnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalls darzustellen (BayVGH, B.v. 14.2.2002 - 19 ZS 01.2356 - NVwZ-RR 2002, 646). - VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797
Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Behörde des Ausnahmecharakters ihrer Anordnung bewusst wird und die konkret betroffenen Interessen sorgsam prüft und abwägt (BayVGH, B.v. 3.5.2018 - 20 CS 17.1797 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen …
Auszug aus VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Rn. 46 (2) Bei summarischer Prüfung vermochte der Antragsteller weder die durch die Annahme einer ideologischen Nähe zur Reichsbürgerszene begründeten Zweifel an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu entkräften noch lässt sich bei ihm eine glaubhafte Distanzierung erkennen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2021 - 8 ZB 21.812 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386
Widerruf Waffenbesitzkarte und Ungültigkeitserklärung Jagdschein - …
- VGH Bayern, 26.05.2021 - 24 ZB 20.594
Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Verweis auf das RuStAG 1913 …
- VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Bescheid nicht offensichtlich rechtswidrig, Eilverfahren, Folgenabwägung, …
Insoweit ist die entsprechende Anordnung als belastender Verwaltungsakt zu qualifizieren, deren Wirkung allerdings dadurch abgemildert wird, dass die Regelung dem Betroffenen die Wahl lässt, ob er die Waffe unbrauchbar macht oder sie einem Berechtigten überlässt, indem er sie etwa veräußert oder in Verwahrung gibt (allgemeine Auffassung, vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 31. Januar 2023 - RN 4 S 23.92 -, juris Rn. 84; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 K 6804/19 -, juris Rn. 35, juris; VG Aachen…, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 6 L 471/09 -, juris Rn. 81 ff.; VG Ansbach…, Urteil vom 5. Dezember 2007 - AN 15 K 07.02213 -, juris Rn. 29).
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