Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.08.1986 - 15 W 292/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Nachforderung von Kosten wegen unrichtigen Ansatzes; Gleichstehen einer Vorschussanforderung mit dem Kostenansatz im Sinn des § 15 S. 1 Kostenordnung (KostO); Kostennachberechnung bei nichtförmlicher Vorschussanforderung; Auslegung einer Berufung auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hattingen, 22.09.1983 - 13 (7) VI 50/79
- AG Hattingen, 13.01.1984 - 7 IV 394/77
- LG Essen, 27.06.1984 - 7 T 238/84
- OLG Hamm, 21.08.1986 - 15 W 292/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 38
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- LG Gießen, 01.07.1980 - 4 O 126/80
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1986 - 15 W 292/84
Nachdem in der Folgezeit Herr ... Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht hatte (4 O 126/80 LG Essen), hat das Amtsgericht am 6. Mai 1980 auf Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) den folgenden Erbschein, sowie die Übersendung von Ausfertigungen des Erbscheins nach Zahlung der Kosten an den Notar verfügt:.Er hat sich dabei auf die Verfahrensakten in der Sache 4 O 126/80 LG Essen, insbesondere auf die bei diesen Akten befindliche "Ermittlung des Nachlasses des am 16.10.1977 verstorbenen Herrn ..." der ... Steuerberatungsgesellschaft gestützt.
Dieser Kostenrechnung ist der Vermerk beigefügt, sie sei wegen der drohenden Verjährung erstellt worden, obwohl das Verfahren 4 O 126/80 LG Essen noch nicht abgeschlossen sei.
- BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1986 - 15 W 292/84
Die Geltendmachung der Verjährung erst im Rechtsbeschwerdeverfahren ist damit ausgeschlossen, denn sie vermag die Beschwerdeentscheidung nicht nachträglich mit Rückwirkung rechtsfehlerhaft zu machen, abgesehen davon, daß die Geltendmachung der Verjährungseinrede zum Sachverhalt gehört und mithin als neuer Tatsachenvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz unbeachtlich ist [vgl. zum letzteren BGHZ 1, 234 (239) und BGH in NJW 1973, 454; ferner MünchKomm/v. Feldmann, 2. Aufl., RdNr. 3; Soergel/Augustin, BGB 11. Aufl., RdNr. 5; Palandt/Heinrichs, BGB 45. Aufl., Anm. 1) b), alle zu § 222 und, ebenso der Bundesgerichtshof, zur Unzulässigkeit der Geltendmachung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren; für das Rechtsbeschwerdeverfahren kann nichts anderes gelten]. - OLG Hamm, 18.10.1958 - 3 Ws 232/58
- OLG Saarbrücken, 22.02.2018 - 4 U 52/16
Kreditsicherheit: Inanspruchnahme des Ausfallbürgen vor Beendigung des …
Der Umstand, dass der Senat über die Aufrechnungsforderung sachlich entschieden hat, bleibt bei der Bemessung des Streitwerts für das landgerichtliche Verfahren im Hinblick auf den Grundsatz der nach Instanzen getrennten Wertfestsetzung, dem auch der Wortlaut des § 45 Abs. 3 GKG Rechnung trägt, nach zutreffender Auffassung außer Betracht (vgl. BGH RPfleger 1987, 38; OLG Saarbrücken KostRspr. GKG § 19 Nr. 31;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 45 GKG Rdn. 47;… Schneider/Herget, Streitwert-Komm., 14. Aufl., "Aufrechnung" Nr. 13; a. A. OLG München MDR 1990, 934; OLG Schleswig SchlHA 83, 61). - OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das …
- KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00
Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung …
Durch ihren Erlass wird die Nachforderungsfrist gemäß § 15 KostO nicht in Lauf gesetzt (vgl. OLG Frankfurt/Main Rpfleger 1977, 380; OLG Hamm Rpfleger 1987, 38). - OLG Rostock, 29.05.2012 - 3 W 176/10
Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung einer erst zweitinstanzlich entschiedenen …
Dementsprechend war die Hilfswiderklage nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens und konnte dies auch nicht rückwirkend durch die abändernde Entscheidung des Landgerichts werden (vgl. zur Hilfsaufrechnung BGH, Urt. v. 10.04.1986, I ZR 102/84, RPfleger 1987, 38).
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