Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sorgfaltspflicht eines Sachverständigen zur Erstellung eines im Verfahren verwertbaren Gutachtens ; Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen bei einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZSEG § 3 Abs. 1
Entschädigung des Sachverständigen für die Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 53 F 474/92
- OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93
Papierfundstellen
- MDR 1993, 484
- Rpfleger 1993, 421
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.08.1988 - 9 U 38/85
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93
Wird die Verwertbarkeit eines Gutachtens durch den Vorwurf der Befangenheit in Frage gestellt, so dient eine Stellungnahme des Sachverständigen hierzu also gleichfalls dem Prozeß und nicht nur dem Grundverhältnis zwischen ihm einerseits und Gericht, Landeskasse und Parteien andererseits, wie das OLG Düsseldorf (Jur Büro 1984, 90), das LG Krefeld (Jur Büro 1985, 262) und Bleutge (Rpfleger 1988, 131, 134 f) meinen, sie ist eine die Erstellung des Gutachtens unterstützende Tätigkeit, Zeitaufwand, der zur Erfüllung von Nebenpflichten erforderlich ist, und Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Gutachtenerstattung ist zu entschädigen (…vgl. Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren 1988, Rn. 728, 729 a, der jedoch die Zeit für die Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch nicht vergüten will Rn. 728;… ebenso auch Meyer-Höver, ZSEG, 18. Aufl., Rn. 44.7 zu § 3;… Hartmann, KostenG, 24. Aufl., § 1 Anm. 3 H e; das OLG Frankfurt am Main - Rpfleger 1989, 304 - hat allerdings in einem Fall der Vorprüfung von Kosten und der Geeignetheit zur Gutachtenerstattung wegen des umfangreichen Zeitaufwandes auch eine Entschädigung zugebilligt).
- KG, 26.01.2010 - 19 AR 2/09
Entschädigung des Sachverständigen: Prüfung der Verwertbarkeit eines Gutachtens …
Der für eine Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch entstandene Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig (OLG Koblenz MDR 2000, 416; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050; OLG München MDR 1994, 1050;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Auflage § 8 Rz. 8.39; Feskorn FPR 2003, 525, 526; a.A. OLG Frankfurt a.M., RPfleger 1993, 421). - OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 260/08
Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem …
Da darüber hinaus davon auszugehen ist, dass das Gericht die fachlichen Ausführungen des Sachverständigen in einer derartigen Stellungnahme bei seiner späteren Beweiswürdigung nicht nur verwerten wird, sondern im Hinblick auf § 286 ZPO sogar verwerten muss, wird kein sachlicher Grund erkennbar, den Sachverständigen in einem Fall wie dem vorliegenden die Entschädigung ausnahmslos zu versagen (ebenso: LSG Baden-Württemberg Justiz 2004, 277; OLG Frankfurt MDR 1993, 484; LG Wiesbaden IBR 2007, 51;… Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, § 8 JVEG Rn. 7). - LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02
Entschädigung für Stellungnahme zu Befangenheitsantrag?
Demgegenüber hat das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 24.02.2003, 4 WF 13/93) die Auffassung geäußert, dass dem Sachverständigen auch für die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch eine Vergütung zusteht.
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 12 RA 1624/03
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99 In Übereinstimmung mit der weitaus überwiegend in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansicht gelangt auch der Senat zu dem Ergebnis, dass der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Entschädigung aufgrund der Regelungen im ZSEG beanspruchen kann (vgl. u.a. OLG Köln, VersR 1995, 1508 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 1050; OLG München, MDR 1994, 1050 f.;… Meyer/Höver, ZSEG, 20. Aufl., § 3 Rdn. 14.5 und Rdn. 43.7;… Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 413 Rdn.1;… Hartmann, KostenG, 27. Aufl., § 1 ZSEG Rdn. 50; anderer Ansicht: OLG Frankfurt,,MDR 1993, 484).
- LSG Sachsen, 19.12.2007 - L 2 U 77/06
Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung für eine Stellungnahme zum …
Diese Auffassung wird auch vom OLG Frankfurt vertreten, wonach ein Entschädigungsanspruch dann zusteht, wenn die Verwertbarkeit eines Gutachtens durch den Vorwurf der Befangenheit infrage gestellt wird (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 WF 13/93 -). - LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A
Entschädigung des Sachverständigen für Stellungnahme zum Befangenheitsantrag
Der Sachverständige hat dafür Sorge zu tragen, dass ein verwertbares Gutachten erstellt wird, und zwar nicht nur im eigenen Interesse zur Vermeidung des Verlustes des Entschädigungsanspruchs wegen einer Pflichtverletzung, sondern auch zur Förderung des Verfahrens (OLG Frankfurt/M. MDR 1993, 484). - OLG Köln, 14.06.1994 - 3 U 169/89
Stellungnahme des Sachverständigen zu einem Ablehnungsgesuch
Der Senat verkennt nicht, daß hiermit ein Zeitaufwand für den Sachverständigen verbunden war, folgt aber der herrschenden Meinung, die eine Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch verneint (OLG Düsseldorf JurBüro 84, 90 (91); LG Krefeld JurBüro 85, 262;… Hartmann, Kostengesetze 24. Aufl. § 1 ZSEG Anm. 3 H e;… Meyer/Höver, ZSEG Rdnr. 44.7 zu § 3; Bleutge Rpfleger 88, 131 (134 f.); a. A. OLG Frankfurt/M. OLGR 93, 187). - LSG Baden-Württemberg, 12.02.2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A
Vergütung für Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch
Der Sachverständige hat dafür Sorge zu tragen, dass ein verwertbares Gutachten erstellt wird, und zwar nicht nur im eigenen Interesse zur Vermeidung des Verlustes des Entschädigungsanspruchs wegen einer Pflichtverletzung, sondern auch zur Förderung des Verfahrens (OLG Frankfurt/M. MDR 1993, 484).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.12.1992 - 10 W 50/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.02.1992 - 25 T 48/92
- OLG Düsseldorf, 29.12.1992 - 10 W 50/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 421
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 06.07.1982 - 10 W 58/82
Keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.1992 - 10 W 50/92
Der Senat hält an seiner - von einem Großteil der Rechtsprechung und des Schrifttums geteilten - Auffassung fest (…vgl. hierzu Lappe in Korinthenberg-Lappe-Bengel-Reiman, KostO, 12. Aufl., § 60, Rdnr. 59), wonach die Gebührenbefreiungsvorschrift des § 60 Abs. 4 KostO nur in den Fällen eingreift, in denen der Eigenumtserwerb an einer unbeweglichen Sache sich außerhalb des Grundbuchs infolge Erbfalls bereits vollzogen hat und der Eintragung des Erben nur noch grundbuchberichtigende Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Rpfl. 1968, 34; JurBüro 1983, 1076 je m.w.N.; vgl. ebenfalls OLG Hamm, Rpfl.
- OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als …
Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.02.1993 - 10 W 109/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 421
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".