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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8555
BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08 (https://dejure.org/2009,8555)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 9 C 9.08 (https://dejure.org/2009,8555)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 (https://dejure.org/2009,8555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG - Art. 14 Abs. 3; FlurbG §§ 1, 7, 37, 87; FStrG F. 1994 § 17 Abs. 7, § 19
    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung; Fristablauf; Planfeststellungsbeschluss; Außerkrafttreten; Beginn der Durchführung; Rechtssicherheit; Grundstückserwerb; Verhandlungsgebot; Lastenteilung; Verhältnismäßigkeit.

  • openjur.de

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung; Fristablauf; Planfeststellungsbeschluss; Außerkrafttreten; Beginn der Durchführung; Rechtssicherheit; Grundstückserwerb; Verhandlungsgebot; Lastenteilung; Verhältnismäßigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses bei fehlender Durchführung des Plans innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit; Unterbrechung der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 7 Bundesfernstraßengesetz a.F. (FStrG a.F.) durch rechtzeitigen Erwerb ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Unternehmensflurbereinigung/Verhältnis zum normalen Flurbereinigungsverfahren (zur Regelflurbereinigung); Unternehmensflurbereinigung/Landkäufe des Unternehmensträgers; Unternehmensflurbereinigung/Landbereitstellung; Unternehmensflurbereinigung/Gebietsabgrenzung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses bei fehlender Durchführung des Plans innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit; Unterbrechung der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 7 Bundesfernstraßengesetz a.F. ( FStrG a.F.) durch rechtzeitigen Erwerb ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Bemühen um freihändigen Landerwerb; Fachplanergänzung; Gebietsabgrenzung; Landbereitstellung; Landkäufe des Unternehmensträgers; Unternehmensverfahren; Verhältnis zum normalen Flurbereinigungsverfahren

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 110
  • NVwZ -RR 2010, 418
  • NVwZ-RR 2010, 418
  • DVBl 2010, 651
  • RdL 2010, 156
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Der ernsthafte Versuch, die für das Vorhaben benötigten Grundstücke zu angemessenen Bedingungen freihändig zu erwerben (Verhandlungsgebot), muss auch dann nicht vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung unternommen werden, wenn diese Anordnung erst nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt (im Anschluss an Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 - BVerwGE 82, 205 ).

    Mit Einleitung der Unternehmensflurbereinigung tritt diese an die Stelle des Enteignungsverfahrens; maßgeblich für den Vollzug der Enteignung sind die speziellen Vorschriften der §§ 87 ff. FlurbG (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 - BVerwGE 82, 205 ).

    Dementsprechend verweist das Tatbestandsmerkmal der "Enteignungszulässigkeit" in § 87 Abs. 1 FlurbG nicht auf Regelungen zum Enteignungsvollzug, sondern macht die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG davon abhängig, dass nach einem besonderen Gesetz eine Rechtsgrundlage für eine Enteignung vorhanden und die Enteignung nach dieser Vorschrift zulässig ist (Beschluss vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - RdL 1970, 194; zur Modifizierung der Enteignungszulässigkeit durch § 87 Abs. 2 FlurbG Urteil vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 209 f.).

    Rn. 20 Als Eingriffsakt ist die Unternehmensflurbereinigung wie die Enteignung nach Enteignungsrecht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit an das in diesem Grundsatz wurzelnde Gebot gebunden, vor Durchführung der Maßnahme zu versuchen, das für die Verwirklichung des öffentlichen Vorhabens benötigte Land zu angemessenen Bedingungen freihändig zu erwerben (Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG 4 C 156.65 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 88 S. 102 und vom 6. Juli 1989, a.a.O. S. 212).

    Danach kann die Unternehmensflurbereinigung aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und der effizienten schrittweisen Abstimmung von Flurbereinigung und Fachplanung bereits nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, so dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, welche konkreten Grundstücke für das Unternehmen in Anspruch genommen werden können (Urteil vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 209, 212 f.).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel bereits bei einem Landbedarf ab 5 ha gegeben (Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 - BVerwGE 82, 205 ).

    Für die Eigentümer der für das Unternehmen benötigten Grundstücke stellt die Unternehmensflurbereinigung ohnehin das mildere Mittel gegenüber der Enteignung dar (Urteil vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 211).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gebietsabgrenzung so vorzunehmen, dass sich die Verteilung des Landverlustes und die Vermeidung von Nachteilen möglichst vollkommen erreichen lassen (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 - BVerwGE 82, 205 …und vom 28. Oktober 1982 a.a.O. S. 230 f.).

    Jedoch lässt sich der Landverlust mit den damit verbundenen Nachteilen in einem großen Flurbereinigungsgebiet besser verteilen (…Urteile vom 5. Mai 1983 a.a.O. und vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 207).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Bei dieser Sachlage ist es bundesrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberverwaltungsgericht eine solidarische Lastenteilung ohne Nachweis der Existenzgefährdung eines Betriebes für angemessen hält, um die Folgen des Landverlustes für die besonders betroffenen Betriebe erträglicher zu gestalten (vgl. Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ).

    Das Oberverwaltungsgericht geht auch zu Recht davon aus, dass es für das konkrete Interesse an einer nachteilsausgleichenden Umverteilung der Folgen des Landverlustes unerheblich ist, ob der Träger des Unternehmens im Laufe des Verfahrens genügend Einwurfsflächen aufbringen kann, um zu vermeiden, dass den Teilnehmern der Unternehmensflurbereinigung ein Landabzug entsteht (vgl. Urteil vom 14. März 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Nicht zu prüfen ist die Verhältnismäßigkeit des Unternehmens selbst, soweit die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses reicht (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - BVerwGE 66, 224 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gebietsabgrenzung so vorzunehmen, dass sich die Verteilung des Landverlustes und die Vermeidung von Nachteilen möglichst vollkommen erreichen lassen (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 - BVerwGE 82, 205 und vom 28. Oktober 1982 a.a.O. S. 230 f.).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81

    Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Ein bestimmtes Verhältnis von Flächenbedarf zu Flurbereinigungsgebiet legt das Flurbereinigungsgesetz nicht fest (Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7 S. 15).

    Jedoch lässt sich der Landverlust mit den damit verbundenen Nachteilen in einem großen Flurbereinigungsgebiet besser verteilen (Urteile vom 5. Mai 1983 a.a.O. …und vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 207).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Diese Voraussetzung liegt hier vor, weil der zu vollziehende fernstraßenrechtliche Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist und gemäß § 19 FStrG enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet (zur Rechtslage bei der städtebaulichen Unternehmensflurbereinigung vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 ).

    Denn dieser Umstand ändert nichts an der enteignungsrechtlichen Qualität der Unternehmensflurbereinigung (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 280).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - Annahme einer Enteignung nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Die Unternehmensflurbereinigung kann den einzelnen Teilnehmern auch dadurch zugute kommen, dass bei Gelegenheit der Durchführung des Verfahrens die Besitzverhältnisse im Verfahrensgebiet wie in einem Regelflurbereinigungsverfahren auch dort neu geordnet werden, wo dies aus Gründen der Bewältigung der Unternehmensfolgen allein nicht geboten wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1956 - BVerwG 1 B 97.55 - BVerwGE 3, 156 und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Die Unternehmensflurbereinigung kann den einzelnen Teilnehmern auch dadurch zugute kommen, dass bei Gelegenheit der Durchführung des Verfahrens die Besitzverhältnisse im Verfahrensgebiet wie in einem Regelflurbereinigungsverfahren auch dort neu geordnet werden, wo dies aus Gründen der Bewältigung der Unternehmensfolgen allein nicht geboten wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1956 - BVerwG 1 B 97.55 - BVerwGE 3, 156 und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Es ist nämlich anerkannt, dass ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf behördliche Auskunft und Akteneinsicht besteht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 und vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 jeweils zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch, …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Es ist nämlich anerkannt, dass ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf behördliche Auskunft und Akteneinsicht besteht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 und vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 jeweils zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08
    Angesichts dessen ist eine Planung, die nicht mit ihrer Realisierung innerhalb der gesetzlichen Frist für das Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses rechnen kann, verfrüht und damit unzulässig (Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan; …

  • BVerwG, 19.05.1989 - 5 B 15.89

    Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung - Gewährung einer angemessenen …

  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 14.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 15.25
    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung; …

    § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG dient der Verfahrensbeschleunigung und der effizienten schrittweisen Abstimmung von Flurbereinigung und Fachplanung, wobei im Zeitpunkt der Einleitung des fachrechtlichen Verfahrens - hier des Planfeststellungsverfahrens - noch nicht feststeht, welche konkreten Grundstücke für das Unternehmen in Anspruch genommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 = juris).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird auch gewahrt, wenn Erwerbsverhandlungen erst nach Anordnung der Unternehmensflurbereinigung bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung erfolgen (BVerwG, Urteil vom 21.10.2009 - 9 C 9.08 - a. a.O.).

    Für die Eigentümer der für das Unternehmen benötigten Grundstücke stellt die Unternehmensflurbereinigung ohnehin das mildere Mittel gegenüber der Enteignung dar (BVerwG, Urteil vom 21.10.2009, a. a. O., Rn. 27 …und Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 9.12 - BVerwGE 66, 224 = juris Rn. 26).

    Zwar können die Ziele des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG in einem großen Flurbereinigungsgebiet grundsätzlich besser erreicht werden als in einem Gebiet kleineren Umfangs (BVerwG, Urteil vom 21.10.2009, a. a. O., juris Rn. 12), weshalb in der Rechtsprechung eine großräumige Gebietsabgrenzung unter Einbeziehung der gesamten Gemarkung (vgl. § 7 Abs. 2 FlurbG) im Allgemeinen für erforderlich gehalten wird (…vgl. Wingerter in Wingerter/Mayr, a. a. O., § 7 Rn. 3).

    Ein bestimmtes Verhältnis von Flächenbedarf zu Flurbereinigungsgebiet legt das Flurbereinigungsgesetz nicht fest (…vgl. BVerwG, Urteile vom 5.5.1983, a. a. O., und vom 21.10.2009, a. a. O., juris Rn. 31).

    Zwar können die Ziele des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG in einem großen Flurbereinigungsgebiet grundsätzlich besser erreicht werden als in einem Gebiet kleineren Umfangs (BVerwG, Urteil vom 21.10.2009, a. a. O., juris Rn. 12).

    Bei ca. 48 ha benötigter landwirtschaftlicher Fläche und einem mit der Landwirtschaftskammer vereinbarten Landabzug von maximal 5 % ergibt sich (ohne Berücksichtigung der Werte der Einlageflächen) eine Mindestverfahrensfläche von 960 ha (48 ha : 5 x 100), über die das Verfahrensgebiet mit 1.330 ha deutlich hinausgeht (hierzu ebenfalls BVerwG, Urteil vom 21.10.2009, a. a. O., Rn. 31).

    Rn. 89 Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, dass der zugrunde gelegte maximale Landabzug von 5 % ermessensfehlerhaft zu hoch wäre, denn ein Landabzug in dieser Höhe lässt keine Existenzgefährdung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe befürchten und wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2009, a. a. O., Rn. 31 sowie zur Existenzgefährdung im Planfeststellungsverfahren: BVerwG…, Urteil vom 14.4.2010 - 9 A 13.08 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 17.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 18.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 19.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 21.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 16.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 …und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 B 25.1896

    Straßenrechtliche Planfeststellung einer Staatsstraße (Ortsumgehung), …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 12;… B.v. 26.11.2020 - 7 B 9.20 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 35;… BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 78).

    … um ca. 39% der insgesamt für das Vorhaben noch (…zur Maßgeblichkeit der Relation des seit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. September 2011 tatsächlich erworbenen Flächenanteils zu dem in diesem Zeitpunkt noch zu erwerbenden Flächenanteil vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 87) zu erwerbenden Fläche von 66.852 m² (vgl. Gegenüberstellung Grunderwerb, Anlage zum Schreiben des Staatlichen Bauamts Freising vom 28.1.2021, dem Verwaltungsgericht vorgelegt mit Schriftsatz vom 31.3.2021) - stellt eine nach außen erkennbare Tätigkeit zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens dar (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 14;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 38;… BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 82).

    Ein erworbener prozentualer Anteil von deutlich mehr als einem Fünftel der noch benötigten Flächen überschreitet die Geringfügigkeitsschwelle und lässt den Schluss zu, dass der Plan ernsthaft ins Werk gesetzt worden ist (BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 83, zur Anerkennung des Grunderwerbanteils als von mehr als geringfügiger Bedeutung bei Straßenbauvorhaben vgl. im Übrigen BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 15: "rund ein Drittel";… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 41: "knapp ein Viertel";… OVG NW, U.v. 27.6.2014 - 16 D 31/13.AK - juris Rn. 61: 22, 8%).

  • VGH Bayern, 30.07.2025 - 8 A 24.40037

    Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des …

    Dass diese Feststellung mit Rechtsbindungswillen gegenüber der Beigeladenen als Vorhabenträgerin abgegeben wurde, ergibt sich schon daraus, dass die Behörde den Bescheid ausdrücklich auf die Bestimmung des § 9 Abs. 3 LuftVG gestützt hat, die ebenso wie die annähernd gleichlautende Regelung des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG insbesondere der zeitlichen Begrenzung der faktischen Ungewissheiten der Betroffenen über die künftige Entwicklung und damit der Rechtsklarheit dient (…vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 40 zu § 18 b Abs. 2 FStrG a.F.; U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11 f. zu § 17 Abs. 7 FStrG a. F.;… U.v. 24.10.2019 - 3 C 4.18 - BVerwGE 167, 1 Rn. 11 ff.;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24).

    Gesetzeszweck des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist es, diese Zusatzbelastung zeitlich zu begrenzen (…vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 40 zu § 18 b Abs. 2 FStrG a.F.; U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11 f. zu § 17 Abs. 7 FStrG a. F.;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12;… B.v. 26.11.2020 - 7 B 9.20 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Auch kann anhand objektiver Umstände festgestellt werden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Bedarfsflächen verbindlich erworben wurden (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 14;… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 38; vgl. auch BT-Drs. 16/54 S. 34 zu § 17c FStrG).

    Rn. 85 Abgesehen davon, dass der Grunderwerb in der Größenordnung von 69, 83 ha angesichts der dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen schon für sich genommen eine Maßnahme darstellt, die von mehr als nur geringfügiger Bedeutung für die Verwirklichung des Vorhabens ist, lässt auch der erworbene prozentuale Anteil von deutlich mehr als einem Fünftel der noch benötigten Flächen den Schluss zu, dass der Plan ernsthaft ins Werk gesetzt worden ist (vgl. zur Anerkennung des Grunderwerbanteils als von mehr als geringfügiger Bedeutung bei Straßenbauvorhaben BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 15: "rund ein Drittel";… U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 41: "knapp ein Viertel";… OVG NW, U.v. 27.6.2014 - 16 D 31/13.AK - juris Rn. 61: 22, 8%).

  • BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 11 A 3457/20

    Ortsumgehung in Hückelhoven darf nicht mehr gebaut werden

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19

    Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 24/12

    Unternehmensflurbereinigung, Enteignung Straße, Landbedarf, Verfahrensgebiet, …

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 20.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung; …

  • VGH Hessen, 08.03.2012 - 23 C 1580/11
  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.406

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss; Form der …

  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.420

    Straßenbebauungsplan; Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung; …

  • VG Aachen, 09.11.2020 - 10 K 618/18

    Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Ortsumgehung; Außerkrafttreten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 16 D 31/13

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitigkeiten um …

  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

  • VGH Hessen, 22.09.2020 - 23 C 2081/20
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …

  • VG Hannover, 22.10.2019 - 4 A 4950/18

    Bebauungsplan; Planfeststellungsbeschluss; Planrechtfertigung; Vorratsplanung

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 15 KF 28/09

    Freiwilliger Landtausch/Verhältnis zum Flurbereinigungsverfahren; …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2025 - 8 K 4/24

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens …

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss; …

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2020 - 15 KF 28/17

    Abfindung, wertgleiche; Bestandteil, wesentlicher; Bewertung; Bodenbestandteil; …

  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

  • BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12

    Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16

    Landabzug bzw- -abfindung und Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2013 - 15 KF 1/11

    Anspruch eines Teilnehmers auf eine wertgleiche Abfindung in Land bei einer …

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 15 KF 12/08

    Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung in Land nach Maßgabe des § 44 FlurbG bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 15 KF 17/17

    Amtshilfe; Arrondierung; Aufwertung; Begründungspflicht; Bekanntmachungsmangel; …

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung; …

  • BVerwG, 09.07.2025 - 4 B 15.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

  • BVerwG, 11.07.2014 - 9 B 58.13

    Anforderungen an einen Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht i.R. …

  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493

    Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - 8 K 2/15

    Abgrenzung des Verfahrensgebietes bei der Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Bremen, 29.07.2022 - 1 B 82/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18f FStrG - vorzeitige Besitzeinweisung

  • OVG Sachsen, 02.07.2010 - F 7 D 7/07

    Bodenordnung, Verfahrensgebietserweiterung, Sinn und Zweck, Entschädigung

  • VGH Bayern, 24.02.2021 - 13 AS 20.2348

    Flurbereinigung zum Hochwasserschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 9a D 72/13

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung eines Einlagegrundstücks i.R.e. …

  • OVG Hamburg, 10.03.2011 - 3 Bs 242/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin in Hamburg

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