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   BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10   

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BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10 (https://dejure.org/2011,3017)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2011 - 2 C 16.10 (https://dejure.org/2011,3017)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 (https://dejure.org/2011,3017)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    LDG NRW § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3, § 59 Abs. 2, § 35 Abs. 1; LBG NRW a. F. § 57 Satz 3, § 83 Abs. 1; AO §§ 370, 371; VwGO § 128; StPO § 318
    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe; Dienstbezug; Ansehensschädigung; Aberkennung des Ruhegehalts; Maßnahmebemessung; prognostische Gesamtwürdigung; Schwere des Dienstvergehens; Persönlichkeitsbild; Erschwerungsgründe; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LDG NRW § 3 Abs. 1
    Aberkennung des Ruhegehalts; Ansehensschädigung; Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Dienstbezug; Erschwerungsgründe; Furcht vor Entdeckung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe; Persönlichkeitsbild; Rückkehr zu ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beamtendisziplinarrecht: Außerdienstliche Steuerhinterziehung; prognostische Gesamtwürdigung; Disziplinarmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 DG NW 2004, § 13 Abs 3 DG NW 2004, § 3 DG NW 2004, § 128 VwGO, § 318 StPO
    Beamtendisziplinarrecht: Außerdienstliche Steuerhinterziehung; prognostische Gesamtwürdigung; Disziplinarmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß im Disziplinarklageverfahren; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. Aberkennung des Ruhegehalts bei außerdienstlicher Steuerhinterziehung; Verhängung der höchsten Disziplinarmaßnahme bei enormer Höhe des ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe; Dienstbezug; Ansehensschädigung; Aberkennung des Ruhegehalts; Maßnahmebemessung; prognostische Gesamtwürdigung; Schwere des Dienstvergehens; Persönlichkeitsbild; Erschwerungsgründe; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung im Disziplinarverfahren gegen Beamte und Soldaten: Ist die steuerliche Selbstanzeige als Milderungsgrund zu berücksichtigen?

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Disziplinarverfahren gegen Beamte und Soldaten: Ist die steuerliche Selbstanzeige ein Milderungsgrund?

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 28.07.2011, Az.: 2 C 16/10 (Die VwGO lässt die Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß in Disziplinarklageverfahren nicht zu)" von Dr. Ulrich Pflaum, original erschienen in: ZBR 2011, 414 - 419.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 185
  • NVwZ-RR 2012, 356
  • DÖV 2011, 940
  • RiA 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (392)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Gelangen diese zu der Überzeugung, dass ein Dienstvergehen vorliegt, bestimmen sie die erforderliche Disziplinarmaßnahme aufgrund einer eigenen Bemessungsentscheidung, ohne in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 16).

    Dabei ist fallbezogen dem auch im Disziplinarrecht geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen (stRspr; vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 22 …und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 22 …und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zugunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 22 f. …und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 17).

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto näher liegt eine derartige Prognose (stRspr; vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 21 f. …und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Der Senat kann die angemessene Disziplinarmaßnahme schon deshalb nicht selbst festsetzen, weil das Berufungsurteil nicht alle bemessungsrelevanten Gesichtspunkte enthält (Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 26 f. …und vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 25 f.).

    Dabei ist fallbezogen dem auch im Disziplinarrecht geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen (stRspr;… vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 22 und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (…Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 22 und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zugunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (…Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 22 f. und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 17).

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto näher liegt eine derartige Prognose (stRspr;… vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. bzw. Rn. 21 f. und vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Es hat nur noch darüber zu befinden, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (stRspr; vgl. nur Urteile vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 …und vom 5. Juli 2006 - BVerwG 1 D 5.05 - Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 7 Rn. 34).

    Der Milderungsgrund greift nicht mehr ein, wenn der Beamte das Dienstvergehen offenbart, weil er damit rechnet, dass deswegen gegen ihn ermittelt wird (Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 , vom 6. Juni 2000 - BVerwG 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 4 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 ).

    Die Fähigkeit zur Wiedergutmachung des Schadens ist im Allgemeinen wegen des Einsatzes der Dienst- oder Versorgungsbezüge zu bejahen (…Urteile vom 5. Oktober 1994 a.a.O. , vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4 und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ).

    Auch kann zugunsten des Beamten zu berücksichtigen sein, dass er sich nicht selbst bereichert, sondern Dritten auf deren Drängen ungerechtfertigte Vorteile verschafft hat (Urteil vom 23. Februar 2005 a.a.O. ).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Der Milderungsgrund greift nicht mehr ein, wenn der Beamte das Dienstvergehen offenbart, weil er damit rechnet, dass deswegen gegen ihn ermittelt wird (Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 , vom 6. Juni 2000 - BVerwG 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 4 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 ).

    Die Fähigkeit zur Wiedergutmachung des Schadens ist im Allgemeinen wegen des Einsatzes der Dienst- oder Versorgungsbezüge zu bejahen (Urteile vom 5. Oktober 1994 a.a.O. , vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4 …und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ).

    Gleiches gilt, wenn der Beamte durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Dienstvergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht hat (Urteil vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Der Milderungsgrund greift nicht mehr ein, wenn der Beamte das Dienstvergehen offenbart, weil er damit rechnet, dass deswegen gegen ihn ermittelt wird (Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 , vom 6. Juni 2000 - BVerwG 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 S. 4 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 ).

    Die Fähigkeit zur Wiedergutmachung des Schadens ist im Allgemeinen wegen des Einsatzes der Dienst- oder Versorgungsbezüge zu bejahen (Urteile vom 5. Oktober 1994 a.a.O. , vom 6. Juni 2000 a.a.O. S. 4 …und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ).

    Rn. 39 Ein beachtlicher Milderungsgrund, der die Dienstentfernung oder die Aberkennung des Ruhegehalts bei Fehlen besonderer Erschwerungsgründe ausschließt, liegt darin, dass der Beamte nach der Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung den Schaden alsbald ausgeglichen, nämlich die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb der ihm gesetzten Frist (§ 371 AO) entrichtet und dadurch Straffreiheit erlangt hat (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 a.a.O. ).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Daher ist außerdienstliches Fehlverhalten nicht mehr generell geeignet, das Ansehen des Beamtentums in disziplinarrechtlich bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 f., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 S. 37 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 ).

    Ansonsten verstößt ein außerdienstliches Verhalten gegen berufliche Erfordernisse im Sinne von § 57 Satz 3 LBG NRW a.F., wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (…Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. bzw. S. 25, vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 39 f. …und vom 25. März 2010 a.a.O. ).

    Die Nachteile des Fehlverhaltens sind bedeutsam im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW a.F., wenn seine disziplinarrechtliche Relevanz das jeder außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß deutlich überschreitet (Urteil vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 40).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Daher ist außerdienstliches Fehlverhalten nicht mehr generell geeignet, das Ansehen des Beamtentums in disziplinarrechtlich bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 f., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 S. 37 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 ).

    Ansonsten verstößt ein außerdienstliches Verhalten gegen berufliche Erfordernisse im Sinne von § 57 Satz 3 LBG NRW a.F., wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (…Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. bzw. S. 25…, vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 39 f. und vom 25. März 2010 a.a.O. ).

    Eine derartige Straftat eines Beamten ist nur dann nicht disziplinarrechtlich relevant, wenn ihr Unrechtsgehalt nach den konkreten Umständen des Falles erkennbar an der unteren Schwelle liegt (Urteile vom 25. März 2010 a.a.O. …und vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Daher ist außerdienstliches Fehlverhalten nicht mehr generell geeignet, das Ansehen des Beamtentums in disziplinarrechtlich bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 f., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 S. 37 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 ).

    Ansonsten verstößt ein außerdienstliches Verhalten gegen berufliche Erfordernisse im Sinne von § 57 Satz 3 LBG NRW a.F., wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. bzw. S. 25…, vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 39 f. …und vom 25. März 2010 a.a.O. ).

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Der Verzicht auf den Strafanspruch ist vorrangig dem fiskalischen Interesse an der Erschließung unbekannter Steuerquellen geschuldet (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09 - NJW 2010, 2146 Rn. 7).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
    Eine außergewöhnliche Höhe des Hinterziehungsbetrags nimmt der Disziplinarsenat bei einem sechsstelligen DM-Betrag an (stRspr; vgl. Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 S. 14).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - …

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in …

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im …

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 52.08

    Beihilfe, Kostendämpfungspauschale, Anwendungssperre, Nichtanwendung, …

  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall, …

  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Rn. 98 Soweit ein abgrenzbarer Teil des Streitgegenstandes vorliegt, kann daher auch eine Rechtsmittelbeschränkung erfolgen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 13 ff.).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    Rn. 219 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 -, juris, Rn. 31.

    Rn. 221 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 -, juris, Rn. 29.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Rn. 11 b) Außerhalb seines Dienstes ist der Beamte grundsätzlich nur verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG sowie § 19 Satz 3 LBG BB a.F.; hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 21).

    Dabei kommt vorsätzlichen (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24).

    Rn. 36 Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt deshalb nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24).

    Der außerdienstliche Charakter des Dienstvergehens muss daher auch bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 33).

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   BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10   

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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7; BeamtVG (2003) § 69a Nr. 1 Satz 2, Nr. 2; EStG (2002) § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; Erwerbseinkommen; Verwendungseinkommen; Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Übergangsregelung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7
    Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; Günstigkeitsprinzip; Hinterbliebenenversorgung; Höchstgrenze für die Ruhensberechnung; Ruhensberechnung; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Versorgungsbezüge; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69a Nr 1 S 1 BeamtVG vom 10.09.2003, § 69a Nr 2 BeamtVG vom 10.09.2003, § 53 Abs 1 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 7 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 2 BeamtVG vom 20.12.2001
    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • Wolters Kluwer

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

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  • rechtsportal.de

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhensberechnung in der Beamtenversorung und Umlagezahlungen des Dienstherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 824
  • RiA 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt und damit die erbrachte Arbeit vergütet (zum Ganzen BFH, Urteil vom 7. Mai 2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = juris Rn. 16).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (…BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. …und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Diese Vorschrift sah erstmals die Anrechnung von Einkünften, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt wurden, auf die Sozialbestandteile der Versorgungsbezüge vor (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 S. 4).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Rn. 11 a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8;… Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt;… Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9;… BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36;… Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26;… Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28;… Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12;… vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15;… Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …

    Die Rechtslage ist damit anders als in dem mit Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - (Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21) entschiedenen Fall, weil die dort für das Jahr 2005 herangezogenen Absätze 3 und 4 des § 53 BeamtVG im hier maßgeblichen Zeitpunkt bereits außer Kraft getreten waren.

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff., vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 22 Rn. 12 ff., vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - Buchholz 449.4 § 53 SVG Nr. 1 Rn. 13 …und vom 28. Juni 2012 a.a.O. Rn. 11).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage; …

    In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 und vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 9).

    Rn. 13 Der Einkommens- und Einkünftebegriff der § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG, § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11 ff. …und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

    Rn. 27 Dass Einkünfte zum Ruhen eines Versorgungsanspruchs führen, obwohl sie dem Versorgungsempfänger nicht oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht zufließen, ist nicht auf Fälle verdeckter Gehaltszahlungen begrenzt, sondern ergibt sich beispielsweise aus dem bei der Anrechnung von Einkommen des Versorgungsempfängers wie insgesamt bei der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge geltenden Bruttoprinzip (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 30.10.2024 - 5 Bf 317/22

    Berechnung des Ruhensbetrags beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit …

    Rn. 17 Mit Bescheid vom 11. Juli 2012 hob die Beklagte, nachdem sie eine Neubewertung der rechtlichen Situation basierend auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2011 (Az. 2 C 8.10) vorgenommen hatte, ihren Bescheid vom 24. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. August 2012 auf und setzte für den Kläger ab diesem Zeitpunkt einen Ruhensbetrag i.H.v. 3.198,99 Euro sowie einen verbleibenden Vorsorgungsbezug i.H.v. monatlich 2.027,01 Euro fest.

    Rn. 48 Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im versorgungsrechtlichen Sinne knüpft im Grundsatz - allerdings auch nicht ausschließlich - an die Begrifflichkeiten des Einkommensteuerrechts an und wird durch dessen Bestimmungen konkretisiert (so in Bezug auf § 53 BeamtVG: BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris LS 1, Rn. 11;… Urt. v. 23.2.2021, 2 C 22.19, juris Rn. 16 f.;… vgl. auch VGH München, Beschl. v. 28.9.2015, 14 ZB 14.604, juris Rn. 7).

    Rn. 52 Ein anderes Ergebnis folgt - hierin ist dem Kläger zuzustimmen - auch nicht daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Mai 2011 (2 C 8.10, dort juris Rn. 15) Zahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse zum Aufbau einer zusätzlichen Altersrente als vom steuerrechtlichen Begriff des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG umfasst angesehen hat.

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass hierbei sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeit erlangt (so ausdr. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, BVerwG, juris Rn. 11).

    Erbringt der Arbeitgeber Leistungen zur privaten Altersvorsorge, ist deren Anrechenbarkeit in versorgungsrechtlicher Hinsicht daher möglich, wenn er sie aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses leistet, das der Beamte nur aufgrund seiner Freistellung von der Dienstleistungspflicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze eingehen konnte, und der Arbeitgeber damit die erbrachte Arbeit vergütet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris Rn. 15).

    Sie sind bei der versorgungsrechtlichen Ruhensberechnung daher auch nicht als Erwerbseinkommen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2011, 2 C 8.10, juris Rn. 16, unter Bezugnahme auf BFH Urt. v. 6.6.2002, VI R 178/97, BFHE 199, 524;… Urt. v. 21.1.2020 VI R 52/08, BFHE 228, 295).

  • BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 17.24

    Reichweite des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs

    Rn. 5 Im Nachgang zum Senatsurteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - nahm die Beklagte eine Neubewertung der Rechtslage vor, hob mit Bescheid vom 11. Juli 2012 ihren Bescheid vom 24. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. August 2012 auf und setzte für den Kläger ab diesem Zeitpunkt einen Ruhensbetrag von rund 3 200 EUR sowie einen verbleibenden Versorgungsbezug von rund 2 000 EUR fest.

    Rn. 17 aa) Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend ausgeführt, dass der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im versorgungsrechtlichen Sinne im Grundsatz an die Begrifflichkeiten des Einkommensteuerrechts anknüpft und durch dessen Bestimmungen konkretisiert wird (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff.).

    Rn. 22 Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Senatsurteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - (…Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).

    Rn. 27 Mit Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - (Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21) hat der Senat seine Rechtsprechungslinie begründet, dass der Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 53 BeamtVG demjenigen des § 19 EStG entspricht; vorausgegangen waren Gesetzesänderungen ab 1989, nach denen erstmals auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielte Einkünfte auf Versorgungsbezüge angerechnet wurden.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit; …

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 f. …und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - NVwZ-RR 2012, 208 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …

    Der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht die aus dem Einkommensteuerrecht stammenden Begriffe übernehmen, sondern einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff des Erwerbseinkommens einführen wollte (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Rn. 11 ff. ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 39.10

    Ruhen der Versorgung; Versorgungsausgleich; Witwengeld; Scheidungsfolgen; Kürzung …

    Anders als Ruhensvorschriften, die den Versorgungsanspruch dem Grunde nach unberührt lassen und ihm nur ein Auszahlungshindernis entgegenstellen (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - NVwZ-RR 2011, 824 f. Rn. 9 zu § 53 BeamtVG), erfassen Kürzungsvorschriften einen Versorgungsanspruch dem Grunde nach.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15

    Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; …

    Denn insbesondere sind der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht den aus dem Einkommensteuerrecht stammenden Begriff der "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" übernehmen, sondern trotz des mit § 19 Abs. 1 EStG übereinstimmenden Wortlauts einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff einführen wollte (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13 unter Verweis auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts - Versorgungsreformgesetz 1998 -, BT-Drs. 13/9527, S. 41 f., die Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drs. 780/97, S. 11 und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/10322, S. 25 f. und 73).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, was Erwerbseinkommen, insbesondere "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", nach § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG und nicht zu berücksichtigende Aufwandsentschädigungen gemäß § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.9.2012 , a. a. O., Rn 7 ff.;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 5 LA 126/18

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Erwerbseinkommen; Ratenzahlung; …

    Es ist dabei von dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in § 19 Abs. 1 EStG auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13;… Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG…, Urteil vom 26.4.2016, a. a. O., Rn 42).

    Der Begriff des Vorteils im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer für eine Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 15;… Plog/Wiedow, a. a. O., Rn 137).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 14 BV 15.2783

    Keine Erhöhung des Brutto-Erwerbseinkommens im Wege einer fiktiven Annahme einer …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht; …

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 22.19

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen Gewinnausschüttung an mitarbeitenden …

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 14 ZB 14.604

    Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine …

  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 4 S 1644/14

    Wechselschichtzulage für Polizeibeamte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 4 B 30.10

    Anrechnung eines Stipendiums für Forschungstätigkeit auf Übergangsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 1 A 291/16

    Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse i.R.d. …

  • VG Kassel, 01.11.2019 - 1 K 2756/18

    Anrechnung von auf Zeitwertpapierkonten eingezahlten Einkünften auf die …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 5/14

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15

    Anrechnung eines Gründungszuschusses auf die Versorgungsbezüge eines …

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057

    Der Altersteilzeitzuschlag nach § 6 Abs. 2 BBesG, Art. 58 BayBesG ist als …

  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

  • VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung Ruhegehalt Ruhensregelung Anrechnung von Einkommen …

  • VG Stuttgart, 29.05.2017 - 7 K 5717/15

    Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen aus GmbH an Versorgungsberechtigten

  • VGH Hessen, 25.01.2017 - 1 A 1042/16

    Abfindung und Erwerbseinkommen

  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
  • VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.3197

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen der Anrechnung von Gewinnen aus …

  • VG Minden, 23.04.2026 - 12 K 1271/20
  • VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung; …

  • VG Kassel, 12.01.2024 - 1 K 1423/22

    Anrechnung der VAP-Rente auf die Beamtenpension

  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 15.897

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Anrechnung von Erwerbseinkommen

  • VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 181/22

    Unterhaltsbeitrag bei nachgeheirateter Witwe

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