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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4660
BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83 (https://dejure.org/1983,4660)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83 (https://dejure.org/1983,4660)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1983 - BReg. 1 Z 38/83 (https://dejure.org/1983,4660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Testaments durch Verfassung eines dem alten widersprechenden neuen Testamentes; Zulässigkeit des Vorbehaltes der Testierfreiheit über ein Drittel des Nachlasses im Rahmen der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testamentes; Freiwerden hinsichtlich einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 65
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Denn das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in pejus) sowie die Bindungswirkung im Rahmen des Beschwerdegegenstandes gelten im Erbscheinsantragsverfahren grundsätzlich auch für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1968, 68/70 ff.; 1979, 215/220; 1981, 69/71; OLG Hamm OLGZ 1967, 71/72 f.; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG. RdNrn. 90 ff.; Jansen § 25 FGG RdNr. 9).

    Die danach in jeder Instanz zu prüfende Erbrechtslage (BayObLGZ 1979, 215/220) ergibt hier - ungeachtet des Verbotes der Schlechterstellung und der Bindung an den Beschwerdegegenstand -, daß die Auslegung des Landgerichts, nicht die Beteiligte zu 1), sondern der Beteiligte zu 2) sei Miterbe geworden, möglich und daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist.

  • OLG Hamm, 07.12.1981 - 15 W 171/81

    Erbverzichtsvertrag des durch Berliner Testament gebundenen längerlebenden …

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Die Vorschrift des § 2349 BGB , wonach regelmäßig der Verzicht eines Abkömmlings auf sein gesetzliches Erbrecht sich auch auf die Abkömmlinge des Abkömmlings erstreckt, ist auf testamentarische Zuwendungen nicht anwendbar ( § 2352 Satz 3 BGB ; OLG Hamm OLGZ 1982, 272/273/279).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Sind sonach zwischen Testamentserrichtung und Erbfall wesentliche Änderungen in den Gegenständen der Zuwendungen eingetreten, so führt jedenfalls die in solchen Fällen vorzunehmende ergänzende Testamentsauslegung (vgl. BayObLGZ 1982, 159/165 m.Nachw.) dazu, daß, weil die Teilungsanordnungen nicht mehr ausführbar sind, es bei der grundsätzlichen Einsetzung der drei Stämme zu gleichen Teilen sein Bewenden hat.
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Denn das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in pejus) sowie die Bindungswirkung im Rahmen des Beschwerdegegenstandes gelten im Erbscheinsantragsverfahren grundsätzlich auch für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1968, 68/70 ff.; 1979, 215/220; 1981, 69/71; OLG Hamm OLGZ 1967, 71/72 f.; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG. RdNrn. 90 ff.; Jansen § 25 FGG RdNr. 9).
  • BayObLG, 22.03.1968 - BReg. 1b Z 11/68
    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Denn das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in pejus) sowie die Bindungswirkung im Rahmen des Beschwerdegegenstandes gelten im Erbscheinsantragsverfahren grundsätzlich auch für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1968, 68/70 ff.; 1979, 215/220; 1981, 69/71; OLG Hamm OLGZ 1967, 71/72 f.; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG. RdNrn. 90 ff.; Jansen § 25 FGG RdNr. 9).
  • BayObLG, 18.03.1983 - BReg. 1 Z 83/82

    Namengebung; Name; Kind; Geburt; Geburtenbuch; Nichtehelich; Nichteheliches Kind; …

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerden hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1983, 67/70), zutreffend bejaht ( §§ 19, 21 FGG ).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …

    aa) Die notariell beurkundete Zuwendungsverzichtserklärung (§§ 2347, 2348, 2352 BGB ) der Beteiligten zu 4 erstreckt sich nicht kraft Gesetzes auf ihre Abkömmlinge (Beteiligte zu 5 bis 8); denn die Vorschrift des § 2349 BGB , wonach sich die Wirkung eines Erbverzichts auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, gilt nur für den Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht, dagegen nicht für erbvertragliche Zuwendungen (§ 2352 BGB ; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 65; OLG Köln FamRZ 1990, 99/100;… Palandt/Edenhofer § 2352 Rn. 6;… MünchKomm/Strobel § 2352 Rn. 14;… Soergel/Damrau § 2349 Rn. 2;… a.A.: vgl. Staudinger/Schotten BGB 13. Bearbeitung § 2352 Rn. 31 ff., 38; Schotten ZEV 1997, 1, 4; Mayer ZEV 1995, 41/45 sowie ZEV 1996, 127/131;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 7 III 2 b und c).
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