Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4230
BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 295
  • Rpfleger 1986, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Inhaltlich unzulässige Eintragungen (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO) können nicht Grundlage weiterer Eintragungen sein (BayObLG Rpfleger 1986, 372; KG JFG 14, 102/103;… Horber/Demharter GBO 17. Aufl. § 53 Anm. 18 a).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit muß sich aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben (BayObLG Rpfleger 1986, 372 m. Nachw.); auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im übrigen zugrunde liegen, darf nicht zurückgegriffen werden.

    Da die Eintragungen der Wohnungs- und Teileigentumsrechte inhaltlich unzulässig sind, konnten sie auch nicht Grundlage für einen rechtsgeschäftlichen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs ( § 892 BGB ) sein (BayObLG Rpfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305; Horber/Demharter § 53 Anm. 18 a, Staudinger § 892 RdNr. 15).

  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der …

    Rn. 11 Soweit darüber hinaus die Eintragung einer Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung anfechtbar ist, ist für einen derartigen Ausnahmefall, sofern er nicht ohnehin von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO erfasst wird (siehe zu 2.; vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205; BayObLG Rpfleger 1986, 372;… Becker in Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 867 Rn. 7), nichts ersichtlich.
  • OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18

    Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek

    Rn. 9 Soweit darüber hinaus die Eintragung einer Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung anfechtbar ist, ist für einen derartigen Ausnahmefall, sofern er nicht ohnehin von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO erfasst wird (siehe zu 2.; vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205; BayObLG Rpfleger 1986, 372;… Becker in Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 867 Rn. 7), nichts ersichtlich.
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen …

    Da die Eintragung einer Gesamthypothek auf den vier in Anspruch genommenen Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zulässig ist (…BGH aaO; BayObLG Rpfleger 1986, 372; OLG Oldenburg Rpfleger 1996, 242f.), haben die Beteiligten zu 2) und 3) ihre Forderungen aus den beiden notariellen Urkunden zusammengerechnet und sodann in der Weise verteilt, dass auf den vier Grundstücken des Beteiligten zu 1) jeweils ein Viertel der Gesamtsumme gesichert werden soll.

    Damit geht - anders als in der zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. März 1986 (Rpfleger 1986, 372) - aus den Eintragungen und den zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst hervor, dass die Zwangshypotheken nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt eingetragen wurden; daher sind die Eintragungen inhaltlich unzulässig.

  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene …

    Unzulässig ist ein Vergleich sämtlicher Grundbücher, weil dies über den Eintragungsvermerk und die dort zulässigerweise in Bezug genommenen Unterlagen hinausginge (BayObLG, Rpfleger 1986, 372, 373).

    Das ist bei einer unter Verstoß gegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragenen Sicherungshypothek der Fall (BayObLG, Rpfleger 1986, 372, 373;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 2196;… Seibel, a.a.O.).

  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein …

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).
  • OLG Schleswig, 12.10.2021 - 2 Wx 51/20

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek

    Eine Zwangshypothek, die - wie hier in Abt. III Nr. 4 - entgegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragen wird, obgleich der Betrag der titulierten Forderung bereits vollständig durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers gesichert ist, ist nicht entstanden (…OLG Düsseldorf, a. a. O.; BayObLG Rpfleger 1986, 372;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2196).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 33/98

    Zessionar einer Sicherungshypothek als Berechtigter im Sinne des Grundbuchrechts

    Wie die Beteiligten in der Begründung der weiteren Beschwerde zutreffend ausführen, unterscheidet sich die gemäß § 866 Abs. 1, § 867 ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) von ihrer Eintragung an grundsätzlich nicht mehr von der durch Rechtsgeschäft bestellten Sicherungshypothek des § 1184 BGB (vgl. BGHZ 64, 194/197; BayObLGZ 1975, 398/402; BayObLG Rpfleger 1986, 372; BayObLG BayVBl 1995, 29;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn. 2160).
  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

    Berücksichtigung unstreitiger Erfüllung bei Eintragung einer Zwangshypothek

    Denn inhaltlich unzulässig - d. h., das eingetragene Recht kann mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen (…zum Begriff BGH FGPrax 2015, 101 Rn. 13; BayObLG Rpfleger 1986, 372;… Demharter § 53 Rn. 42;… Hügel/Holzer § 53 Rn. 56) - ist die Eintragung nicht.
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne …

    Ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, kann sie von einem Dritten durch Rechtsgeschäft gutgläubig (§ 892 BGB ) erworben werden (BGHZ 64, 194/197; BayObLG Rpfleger 1986, 372/373; KG Rpfleger 1988, 359/360;… Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 112).
  • BayObLG, 12.10.1992 - 2Z BR 59/92

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit

  • OLG München, 09.09.2009 - 34 Wx 78/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Abtretung gepfändeter Ansprüche aus …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht