Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stichtag für die Bewertung des Nachlasses - Rechtsfolgen der Abtretung des Erbteils zu Lebzeiten - Zuulässigkeit der Feststellungsklage zur Klärung eines Rechtsverhältnisses zwischen dritten Personen - Nachlassverteilung im Falle vorheriger Zuwendungen zu Lebzeiten des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2050 ff., § 2047 Abs. 1, § 2055
Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausgleichung - Erbengemeinschaft - Teilungsquoten - Erbschaftsquoten
Papierfundstellen
- BGHZ 96, 174
- NJW 1986, 931
- NJW-RR 1986, 494 (Ls.)
- MDR 1986, 208
- DNotZ 1986, 539
- FamRZ 1986, 156
- Rpfleger 1986, 55
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund
Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Sollte sich ergeben, daß zugunsten der Beklagten eine Ausgleichung von Vorempfängen erforderlich ist, dann wird der Wert der auszugleichenden Zuwendungen zu dem gemäß § 2055 Abs. 2 BGB maßgebenden Stichtag zu ermitteln, alsdann nach den Grundsätzen von BGHZ 65, 75, 77 auf den Tag des Erbfalles umzurechnen und das Ergebnis gemäß § 2055 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Errechnung der Teilungsquote dem Wert des Nachlasses hinzuzurechnen sein.Außerdem entfällt auf diese Weise das Bedürfnis dafür, den Wert der auszugleichenden Zuwendungen nach der Umrechnung auf die Geldwertverhältnisse zur Zeit des Erbfalles (vgl. BGHZ 65, 75) auch noch um unter Umständen beträchtlichen zusätzlichen Kaufkraftschwund in der Folgezeit bis zur Auseinandersetzung zu korrigieren (…vgl. dazu z.B. Soergel/Wolf, a.a.O. Rdn. 3).
- BGH, 17.10.1968 - III ZR 155/66
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Das steht der Zulässigkeit aber nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17.10.1968 - III ZR 155/66 - NJW 1969, 136 = LM ZPO § 256 Nr. 90 und öfter). - BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81
Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen …
Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Mit dieser Übertragung hatte der Ehemann der Klägerin, auch wenn er weiterhin Erbe blieb (BGHZ 86, 379, 380) [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 87/81], jegliche Beteiligung am Nachlaß seiner Mutter und an den einzelnen Nachlaßgegenständen verloren (RGZ 83, 27, 30). - RG, 30.06.1913 - VI 123/13
Verpfändung eines Erbanteils
Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Mit dieser Übertragung hatte der Ehemann der Klägerin, auch wenn er weiterhin Erbe blieb (BGHZ 86, 379, 380) [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 87/81], jegliche Beteiligung am Nachlaß seiner Mutter und an den einzelnen Nachlaßgegenständen verloren (RGZ 83, 27, 30).
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09
Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge …
Rn. 22 2. Nach den vom Berufungsgericht wohl in seine Berechnung eingestellten Werten (Nachlass 762.871,93 EUR; auf den Erbfallzeitpunkt indexierte Zuwendung, vgl. BGHZ 96, 174, 181, 400.000 EUR) trifft seine Annahme nicht zu, dass mit Rücksicht auf die zugrunde gelegte Ausgleichspflicht gemäß § 2316 Abs. 1 BGB ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht festgestellt werden könne. - BGH, 04.03.1992 - IV ZR 309/90
Anspruch des Miterben wegen unterbliebener Ausgleichung bei …
Das hat zur Folge, daß sich die von der Erbquote verschiedene Teilungsquote (vgl. BGHZ 96, 174, 180 = NJW 1986, 931 = LM § 2050 BGB Nr. 6) weiter verschiebt.Die Ausgleichung gemäß §§ 2050ff. BGB verschafft den Ausgleichungsberechtigten im allgemeinen keinen Zahlungsanspruch, sondern verschiebt nur die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB (BGHZ 96, 174, 180).
- FG Niedersachsen, 02.09.2015 - 3 K 388/14
Ausgleichung; Erbquote; Kaufkraftschwund; Lebenshaltungsindex; …
Die Notwendigkeit einer derartigen, von der Erbquote verschiedenen Teilungsquote wird von der im Schrifttum vorherrschenden Meinung durchweg anerkannt (Meincke, Das Recht der Nachlassbewertung im BGB, S. 37 f., 220 ff.; Meincke AcP 1978, 59 ff.;… Strohal, Das deutsche Erbrecht, 3. Aufl. Bd. I S. 81;… Dernburg, Deutsches Erbrecht, 2. Aufl. S. 519;… Staudinger/Herzfelder, BGB 9. Aufl. § 2050 Anm. II;… RGRK-Kregel, BGB 12. Aufl. § 2055 Rdn. 7;… MK-Dütz, BGB § 2047 Rdn. 5;… Lange/Kuchinke, Erbrecht 2. Aufl. § 46 IV 4 f.;… Schermann in jurisPK-BGB, § 2055 Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 IVa ZR 26/84, BGHZ 96, 174-181, Rn. 22).
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 166/87
Ermittlung der Höhe einer durch eine Schenkung herbeigeführten Benachteiligung …
- OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07
Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage
- LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
Eine Ausgleichung gem. §§ 2050 , 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach § …
Rn. 23 Sofern die Klägerin der Ansicht ist, mit dem Schriftstück sei die interne Ausgleichung zwischen den beiden als Erben eingesetzten Schwestern beabsichtigt gewesen, kann sie hieraus schon deshalb keinen Zahlungsanspruch herleiten, weil die Ausgleichung gemäß §§ 2050, 2052 BGB dem Ausgleichungsberechtigten im allgemeinen keinen Zahlungsanspruch verschafft, sondern nur die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB verschiebt (BGH, BGHZ 96, 174). - BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95
Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"
Die für diese Bewertung erforderliche nähere Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, da das Berufungsgericht den Vertragsgegenstand nicht näher bestimmt hat und weder eine weitere Aufklärung erforderlich erscheint noch weitere tatsächliche Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BGHZ 16, 72, 81 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54] ; 96, 174, 178; 116, 209, 214). - LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 Dabei ist es grundsätzlich nicht erforderlich, daß das Rechtsverhältnis gerade zwischen den Parteien besteht, zwischen denen der Feststellungsrechtsstreit anhängig ist; es können auch Rechtsbeziehungen der beklagten Partei zu einem Dritten den Gegenstand einer Feststellungsklage bilden, sofern nur ein rechtliches Interesse der klagenden Partei an der alsbaldigen Feststellung gegeben ist (… OLG Köln vom 25.09.1952 - 3 U 36/50 , a.a.O., m.w.N.; BGH vom 17.10.1968 - III ZR 155/66 , LM Nr. 90 zu § 256 ZPO = MDR 1969, 206 = NJW 1969, 136 [BGH 17.10.1968 - III ZR 155/66] ; BGH vom 17.05.1977 - VI ZR 174/74 , LM Nr. 19 zu § 280 ZPO [Dunz] = JR 1978, 110 [Schreiber] = MDR 1977, 1009 = NJW 1977, 1637 [BGH 17.05.1977 - VI ZR 174/74] ; BGH vom 30.10.1985 - IVa ZR 26/84 , MDR 1986, 208 = NJW 1986, 931).
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des …
Auch ein zwischen einer Partei und einem Dritten bestehendes Rechtsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 69, 37, 40; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 IVa ZR 26/84 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98
Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …
- LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96
Partei der Kündigungsschutzklage bei Kündigung durch den Betriebsveräußerer, …
- OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
Unterhalt; Ausschluß; Beziehung
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 4 Sa 2152/97
Verfall eines Antrags auf Höhergruppierung
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 3 Sa 78/94
Arbeitsgerichtsverfahren: mangelndes Feststellungsinteresse bei fehlendem …
- KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Lohngleitklausel: Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen und …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1609/99
Streitigkeit über Abrechnungs- und Rechnungslegungspflichten; Beschäftigung eines …
- LAG Hamm, 08.06.1995 - 4 Sa 1719/94
- BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 236/86
Zugrundelegung der Teilungsquote für alle Teilauseinandersetzungen - …
- LG Düsseldorf, 17.03.2020 - 4a O 80/19
Teilanerkenntnis- und Kostenschlussurteil
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.11.1985 - 20 W 211/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
KostO §§ 46, 103
Erbrecht; Kosten und Gebühren; Widerruf eines letztwilligen Verfügung; Erhebung von Gerichtskosten; Geschäftswert der Gebühr für die Eröffnung eines widerrufenen Testaments in weiterer Eröffnungsverhandlung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines letztwilligen Verfügung; Erhebung von Gerichtskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 25.02.1985 - IV G 54/84
- LG Gießen, 22.04.1985 - 7 T 132/85
- OLG Frankfurt, 28.11.1985 - 20 W 211/85
Papierfundstellen
- Rpfleger 1986, 55
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene …
Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).Es ist allgemein anerkannt, dass nach den Vorschriften der §§ 2260, 2261 BGB das Nachlassgericht und auch jedes Gericht, das ein Testament in amtlicher Verwahrung hat, verpflichtet ist, dieses zu eröffnen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es formell oder materiell überhaupt wirksam oder aufgehoben, nichtig oder überholt ist; eine solche Prüfung ist erst im Erbscheinsverfahren vorzunehmen (vgl. Senat OLGZ 1977, 394; Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; BayObLGZ 1989, 322; FamRZ 1997, 644; NJW-FER 2000, 165; Palandt/Edenhofer, BGB, 61 Aufl., § 2260 Rdn.1).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu …
Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190;… Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3). - OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
Höhe der Gebühr für die Eröffnung eines Erbvertrages bei späterem Verzicht auf …
Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190;… Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2;… Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435). - OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92
Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die …
Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 55 f.; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; LG Bayreuth JurBüro 1986, 261 f.; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; LG Siegen Rpfleger 1986, 182 f.;… Göttlich/Mümmler, Kostenordnung, 10. Aufl., "Eröffnung" Anm. 1.32, S. 412;… Rohs/Wedewer/Belchaus, Kostenordnung, 3. Aufl., § 102 Rn. 4). - BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96
Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von …
Das Amtsgericht folgt vielmehr mit seiner Auffassung, daß nach § 2260 BGB grundsätzlich jedes amtlich verwahrte oder nach § 2259 BGB abgelieferte Testament, somit auch ein widerrufenes oder durch Vorversterben des Bedachten überholtes Testament, zu eröffnen sei, zu Recht der herrschenden Meinung (vgl. z.B. BayObLGZ 1989, 323, 325; BayObLG Rpfleger 1988, 241 - Stichwort; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485;… Palandt-Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2260 Rn. 3).
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