Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislast des Geschädigten bezüglich des erlittenen Schadens - Zur Frage, wie der Tatrichter bei einander widersprechenden Gutachten von mehreren Sachverständigen zu verfahren hat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 412
Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 442
- MDR 1987, 226
- VersR 1987, 179
- BB 1987, 438
- Rpfleger 1987, 73
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
Auszug aus BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85
Wie der Tatrichter zu verfahren hat, wenn mehrere Sachverständige einander widersprechende Gutachten erstatten, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79 - LM § 412 ZPO Nr. 2 = VersR 1980, 533 ausgeführt.
- BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03
Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit
Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, daß er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (…BGH, Urteile vom 11. Mai 1993 aaO und vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 - VersR 1987, 179 unter II 2 a; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015 unter II 2 c). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
In diesem wie im Fall widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger darf das Gericht, ohne seinen Ermessensspielraum zu überschreiten, den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, daß es ohne einleuchtende und logisch nachzuvollziehende Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 - VersR 1987, 179, 180; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91VI ZR 222/91 - VersR 1992, 1015, 1016). - BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10
Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer …
Rn. 33 (a) Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass der Tatrichter den Streit zwischen mehreren sachverständigen Gutachtern nicht dadurch entscheiden darf, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt; vorhandene weitere Aufklärungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, wenn sie sich anbieten und Erfolg versprechen (s. BGH, Urteile vom 4. März 1980 - V ZR 6/79, VersR 1980, 533; vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85, NJW 1987, 442; vom 20. Juli 1999 - X ZR 121/96, NJW-RR 2000, 44, 46;… vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06, NJW-RR 2009, 35 Rn. 11 m.w.N.;… vom 3. Dezember 2008 - IV ZR 20/06, NJW-RR 2009, 387, 388 Rn. 8 …und vom 18. Mai 2009 aaO).
- BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08
Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung
Dann muss die Beweiswürdigung erkennen lassen, dass die einander widersprechenden Ansichten der Sachverständigen gegeneinander abgewogen worden sind und sich nach Herausarbeitung der abweichenden Standpunkte keine weiteren Aufklärungsmöglichkeiten ergeben haben (…Senatsurteil vom 3. Dezember aaO; BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 - NJW 1987, 442 unter II 2 a). - OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
Der Sachverständige hat sich im Rahmen der Anhörung zudem mit allen Einwendungen der Beklagten gegen sein Gutachten befaßt und überzeugend zu ihnen Stellung genommen (§ 286 ZPO ; BGH LM § 412 ZPO Nr. 2 Bl. 1 R; VersR 1981, 752 ; 1985, 188; 1988, 801; NJW 1982, 2874 ; 1986, 1928, 1930; 1987, 442; NJW-RR 1988, 763, 764; BayObLG … - OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr …
Das ist die "normale" Beweisfrage für die Kausalität, für welche den Geschädigten die Beweislast trifft (vgl. BGH, VersR 1987, 179, 180). - BGH, 21.06.2001 - III ZR 313/99
An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung
Diese muß aber erkennen lassen, daß die widersprechenden Ansichten der Sachverständigen gegeneinander abgewogen worden sind und daß sich nach Herausarbeitung der abweichenden Standpunkte keine weiteren Aufklärungsmöglichkeiten ergeben haben (BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85 = BGHR ZPO § 412 Gutachten, widersprechende 1). - BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15
GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr …
Selbst wenn dies nicht möglich ist, muss deshalb nicht zwingend ein weiteres Gutachten eingeholt werden, vielmehr kann das Gericht sich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unter kritischer Würdigung beider Gutachten einem Sachverständigen anschließen, wenn es ausreichend darlegt, warum dem anderen nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 VI ZR 261/85, NJW 1987, 442;… Beschluss vom 19. Januar 2012 V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 14). - BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Beruhen vielmehr die Differenzen zwischen den Auffassungen von Sachverständigen darauf, dass diese von verschiedenen tatsächlichen Annahmen ausgehen, dann muss der Tatrichter, ggf nach weiterer Aufklärung, die für seine Überzeugungsbildung maßgebenden Tatsachen feststellen oder begründen, weshalb und zu wessen Lasten sie beweislos geblieben sind (vgl BGH Urteil vom 23.9.1986 - VI ZR 261/85). - OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 5 U 20/20
1. Zur Behandlung nachbarrechtlicher Beseitigungs-, Schadensersatz- und …
Geht es darum, auf welches von zwei Ereignissen, die beide tatsächlich eingetreten sind, der Schaden zurückzuführen ist, muss dieser auch den Beweis dafür erbringen, dass er gerade durch die von dem Beklagten verursachte und zu vertretende Verletzung einen bestimmten Schaden erlitten hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 261/85, VersR 1987, 179;… Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., Vorb v § 249 Rn. 59); ggf. kann in diesen Fällen eine Zerlegung des jetzt vorhandenen Gesamtschadens entsprechend den verschiedenen selbständigen Ursachen in Betracht kommen (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1952 - III ZR 73/51, VersR 1952, 288). - BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06
Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten
- BGH, 01.10.1987 - III ZR 175/86
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Geschäftsunfähigkeit und …
- OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 4 U 200/10
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen …
- KG, 21.03.2006 - 7 U 95/05
Körperverletzung bei Schlägerei: Schmerzensgeldbemessung bei Nasenbeinfraktur und …
- OLG Saarbrücken, 28.06.2005 - 4 U 236/04
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweismaß der Unfallursächlichkeit eines …
- BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 20/06
Anforderungen an die Beweiswürdigung medizinischer Gutachten im Rahmen eines …
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90
Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit …
- BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92
Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten
- BFH, 11.07.1991 - IV R 15/90
1. Zur künstlerischen Tätigkeit bei einander widersprechenden Gutachten - 2. …
- BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92
Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung - …
- BGH, 10.05.1994 - VI ZR 192/93
Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen zwischen mehreren …
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93
Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren; …
- OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 29 U 143/21
Abnahmereife der Bauleistungen und Verweis auf Gewährleistungsrechte bei …
- OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 209/14
Vorgehen bei widersprüchlichen Positionen zweier gerichtlicher Sachverständiger
- BGH, 28.06.2016 - II ZR 291/15
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Einlagenrückgewähr durch Zuwendung ohne …
- BGH, 25.03.1993 - VII ZR 280/91
Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Widersprüchen zwischen mehreren Gutachten
- OVG Sachsen, 17.06.2020 - 2 A 597/16
Dienstunfall; Streitwert
- OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
Beamter; Ruhestand; Abfrage; Verwendungsmöglichkeit; Suche
- KG, 30.07.2015 - 19 U 7/11
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Einlagenrückgewähr durch Verkauf von …
- OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher …
- OLG Brandenburg, 10.02.2020 - 2 U 34/19
Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- OVG Sachsen, 09.05.2018 - 2 A 387/15
Voraussetzungen der Genehmigung einer privaten Grundschule (Natur- und …
- OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03
Unfallversicherung: Einholung eines Obergutachtens zum Invaliditätsgrad bei …
- OLG Nürnberg, 23.03.1994 - 9 U 3995/93
Haftung des Gebrauchtwagen-Verkäufers für zugesicherte Eigenschaften trotz …
- BGH, 11.03.1997 - X ZR 63/95
Anforderungen an die Erbringung einer unzureichenden Leistung aus einem …
- LG Dortmund, 08.11.2007 - 11 S 129/07
Rechtliche Ausgestaltung von Ausgleichsansprüchen unter verschiedenen …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2006 - 14 U 234/04
Anspruch auf Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden i.R. einer …
- BGH, 22.12.1989 - V ZR 211/88
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 124/87
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Rechtsprechung
| KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
ZPO §§ 577, 578, 850d
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Bemessung des dem Schuldner zu belassenden notwendigen Unterhalts bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen; Unzulässigkeit einer Anschlußbeschwerde im Verfahren der weiteren Beschwerde bei übereinstimmenden Vorentscheidungen. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 132
- MDR 1987, 152
- Rpfleger 1987, 73
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Eine solche unselbständige Anschlußbeschwerde wird in Verfahren nach der Zivilprozeßordnung mit Recht allgemein als zulässig erachtet (BGHZ 1986, 51, 53; Fenn, Die Anschlußbeschwerde S. 169 ff, 210;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 577 Anm. 1 B;… Grunsky in Stein/Jonas, aaO § 573 Anm. II 2;… Schneider in Zöller, aaO § 567 Rdn. 45; vgl. auch BGHZ 71, 314, und Senat NJW 1972, 2307 für bestimmte FG-Verfahren).Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).
Diese Folgerung rechtfertigt sich auch daraus, daß die Zulässigkeit der Anschlußbeschwerde allgemein damit begründet wird, der Beschwerdegegner sei der Gefahr ausgesetzt, daß es im Zuge der nochmaligen Überprüfung der Sach- und Rechtslage bei der ihm ungünstigen Entscheidung verbleibt, selbst wenn das Rechtsmittelgericht sie als falsch erkennt; durch die Zulassung der Anschlußbeschwerde werde eine Benachteiligung der Partei verhindert, die sich mit dem ihr ungünstigen Teil der Entscheidung zufriedengeben will, solange nur der ihr günstige Teil von dem Gegner nicht angefochten wird (vgl. BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
Es entspreche daher der Waffengleichheit der Parteien und der Verfahrensökonomie, die Anschließung etwa auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzulassen (BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81
Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).Diese Folgerung rechtfertigt sich auch daraus, daß die Zulässigkeit der Anschlußbeschwerde allgemein damit begründet wird, der Beschwerdegegner sei der Gefahr ausgesetzt, daß es im Zuge der nochmaligen Überprüfung der Sach- und Rechtslage bei der ihm ungünstigen Entscheidung verbleibt, selbst wenn das Rechtsmittelgericht sie als falsch erkennt; durch die Zulassung der Anschlußbeschwerde werde eine Benachteiligung der Partei verhindert, die sich mit dem ihr ungünstigen Teil der Entscheidung zufriedengeben will, solange nur der ihr günstige Teil von dem Gegner nicht angefochten wird (vgl. BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
Es entspreche daher der Waffengleichheit der Parteien und der Verfahrensökonomie, die Anschließung etwa auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzulassen (BGHZ 71, 314, 317; 86, 51, 53 f).
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die unselbständige Anschlußberufung wird allerdings ebenso wie die Anschlußrevision mit Recht nicht als Rechtsmittel, sondern als angriffsweise wirkender Antrag des Rechtsmittelbeklagten innerhalb des von dem Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels angesehen, der es dem Rechtsmittelbeklagten ermöglicht, auch von sich aus durch Anträge die Grenzen der neuen Verhandlung zu bestimmen, die sonst durch das zugunsten des Rechtsmittelführers geltende Verbot der reformatio in peius begrenzt wäre (BGHZ 4, 229, 233 f; vgl. auch BGHZ 71, 314, 317 f, und BGHZ 86, 51, 53 f;… Albers, aaO § 521 Anm. 1;… Fenn aaO S. 77 ff).Ist die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern nur das dem Rechtsmittelgegner eingeräumte Recht, selbst Anträge zu stellen, und damit den Umfang der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bestimmen, so gelten für die Anschlußbeschwerde ebenso wie für die Anschlußberufung nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Rechtsmittel, was insbesondere für die Rechtsmittelfrist, die Beschwer und die Mindestbeschwerdesumme gilt (vgl. RGZ 156, 240, 242, und BGHZ 4, 229, 234 für die Anschlußberufung und -revision;… für die Anschlußbeschwerde s. Fenn, aaO S. 228 f;… Albers, aaO § 577 Anm. 1 B;… Schneider, aaO § 567 Rdn. 45, jeweils mwN).
- KG, 11.02.1972 - 1 W 1672/71
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Eine solche unselbständige Anschlußbeschwerde wird in Verfahren nach der Zivilprozeßordnung mit Recht allgemein als zulässig erachtet (BGHZ 1986, 51, 53; Fenn, Die Anschlußbeschwerde S. 169 ff, 210;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 577 Anm. 1 B;… Grunsky in Stein/Jonas, aaO § 573 Anm. II 2;… Schneider in Zöller, aaO § 567 Rdn. 45; vgl. auch BGHZ 71, 314, und Senat NJW 1972, 2307 für bestimmte FG-Verfahren). - RG, 25.11.1937 - IV 183/37
1. Kann die innerhalb der Berufungsfrist erfolgte Anschließung nach Wegfall der …
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Ist die Anschließung kein Rechtsmittel, sondern nur das dem Rechtsmittelgegner eingeräumte Recht, selbst Anträge zu stellen, und damit den Umfang der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bestimmen, so gelten für die Anschlußbeschwerde ebenso wie für die Anschlußberufung nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Rechtsmittel, was insbesondere für die Rechtsmittelfrist, die Beschwer und die Mindestbeschwerdesumme gilt (vgl. RGZ 156, 240, 242, und BGHZ 4, 229, 234 für die Anschlußberufung und -revision;… für die Anschlußbeschwerde s. Fenn, aaO S. 228 f;… Albers, aaO § 577 Anm. 1 B;… Schneider, aaO § 567 Rdn. 45, jeweils mwN). - BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
Auszug aus KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
Die Ehe der Parteien war ohne Rücksicht darauf, ob die Parteien seit dem Jahre 1973 oder entsprechend der Behauptung der Gläubigerin erst seit dem Jahre 1976 getrennt lebten, von langer Dauer iSd § 1582 Abs. 1 S. 2 BGB, weil für die Ehedauer die Zeit von der Eheschließung (29. August 1967) bis zu der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (23. Januar 1984) maßgebend ist (BGH FamRZ 1983, 886, 887 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 7 = BGHF 3, 1111), und eine somit mehr als 16 Jahre bestehende Ehe im allgemeinen als das Unterhaltsvorrecht des geschiedenen Ehegatten begründende Ehe von langer Dauer anzusehen ist (vgl. BGH FamRZ 1983, 886, 887, 888 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 7 = BGHF 3, 1111;… Richter in MünchKomm, BGB § 1582 Rdn. 19;… Häberle in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1582 Rdn. 5).
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Die Miet- und Heizkosten des Vollstreckungsschuldners innerhalb seines notwendigen Unterhalts müssen deshalb - wie für den Sozialhilfeanspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 RegelsatzVO - grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt werden, soweit er nicht im Einzelfall unangemessen hoch ist (ebenso etwa KG NJW-RR 1987, 132, 133; Rpfleger 1994, 373 = JurBüro 1994, 403; LG Hamburg JurBüro 1991, 1566, 1568; zur Sozialhilfe vgl. BVerwGE 75, 168, 170 f; 77, 232, 235; 92, 1, 3; 97, 110, 111 f; 101, 194, 197; 107, 239, 242 f). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
Gewährung von Prozesskostenhilfe
Die angegebenen Beträge sollten vielmehr in jedem Falle dem - nunmehr durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich abgesicherten - Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums dienen (BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - <MDR 1987, 152>).Hiernach hat sich der Begriff des notwendigen Unterhalts, der dem Beamten bzw. Ruhestandsbeamten für sich und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten von seinen Dienst- bzw. Versorgungsbezügen und seinen sonstigen laufenden Bezügen auf Grund seines Dienst- oder Versorgungsverhältnisses stets zu verbleiben hat, an dem Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. Bundessozialhilfegesetz als unterster Grenze zu orientieren (vgl. auch BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - ).
- LAG Hamm, 29.08.1995 - 6 Sa 8/92
Betriebliche Altersversorgung: Berufung auf Aufrechnungsverbot - Rechtsmissbrauch
- OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BPatG, 12.04.2000 - 32 W (pat) 241/99 So kann mit der Anschließung an ein Rechtsmittel gegen eine zweitinstanzliche Entscheidung nicht gegen einen erstinstanzlichen Beschluß vorgegangen werden, soweit dieser mangels Rechtsmitteleinlegung rechtskräftig geworden ist (BGH NJW 1983, 1858; OLG München NJW 1971, 763, 764; KG NJW-RR 1987, 132, 134).
- OLG Frankfurt, 01.03.1991 - 20 W 44/91
Billigkeit einer Pfändung; Pfändbarkeit von Rentenansprüchen wie …
Üblicherweise werden hierfür Zuschläge zwischen 10-20% gemacht (…Kohte, aaO; Rpfleger 1990, 9 ff, 11;… Brühl, aaO, JurBüro 1987, 801 ff, 803; OLG Köln, Rpfleger 1990, 429 ff; OLG Hamm, Rpfleger 1985, 154; OLG Hamm, JurBüro 1984, 1904 ff; OLG Hamm, JurBüro 1979, 925; KG, NJW-RR 1987, 132 ff, 133 = MDR 1987, 152 = JurBüro 1987, 301 - Rpfleger 1987, 73; Senatsbeschluß vom 12.2.1988, 20 W 22/88).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.11.1986 - 8 W 554/86 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
ZPO § 758
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 73
Wird zitiert von ...
- LG Cottbus, 13.07.2005 - 7 T 194/05
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung
Demgegenüber soll es nach einer weiteren in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung für eine Zutrittsverweigerung durch den Schuldner genügen, wenn diesem nach einem vergeblichen Vollstreckungsversuch durch den Vollstreckungsbeamten ein neuer Vollstreckungstermin mitgeteilt worden ist und sich der Schuldner auch bei diesem erneuten Termin nicht in seiner Wohnung befand (ebenso OLG Köln MDR 1995, 850 f.; OLG Celle, Rpfleger 1987, 73; LG Berlin DGVZ 1989, 70f.; LG Kiel DGVZ 1981, 40 f.; LG Franfurt MDR 1980, 323).Diesem wird jedoch nicht nur dann genügt, wenn der Vollstreckungsbeamte die Wohnung des Schuldners zu unterschiedlichen Tageszeiten und jedenfalls einmal zu gewöhnlichen Feierabendzeit aufsucht, sondern auch dann, wenn der Vollstreckungsbeamte dem Schuldner seinen zweiten Vollstreckungsversuch in einem angemessenen Zeitraum vorher ankündigt (ebenso OLG Köln MDR 1995, 850 f.; OLG Celle, Rpfleger 1987, 73; LG Berlin DGVZ 1989, 70f.; LG Kiel DGVZ 1981, 40 f.; LG Franfurt MDR 1980, 323).
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