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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6535
BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94 (https://dejure.org/1994,6535)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 2Z BR 43/94 (https://dejure.org/1994,6535)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 2Z BR 43/94 (https://dejure.org/1994,6535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und Jahreseinzelabrechnung für ein Wohneigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG ) wurzeln, haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluß der Wohnungseigentümer, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG ), erst nach dem Eigentumserwerb gefaßt worden ist (BGHZ 104, 197).

    Gegenüber einer solchen Manipulation hätte dem Antragsgegner der Einwand des Rechtsmißbrauchs (§ 162 Abs. 2 , § 242 BGB ) zugestanden (BGHZ 104, 197/204; Weitnauer JZ 1986, 193/194).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung seine frühere Rechtsprechung (BGHZ 95, 118 ) aufgegeben, wonach der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftete, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß aufgestellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist (vgl. ferner BayObLG WuM 1991, 308 und 621; OLG Karlsruhe WE 1990, 105).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung seine frühere Rechtsprechung (BGHZ 95, 118 ) aufgegeben, wonach der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht haftete, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluß aufgestellt und von der Wohnungseigentümerversammlung gebilligt worden ist (vgl. ferner BayObLG WuM 1991, 308 und 621; OLG Karlsruhe WE 1990, 105).
  • OLG Stuttgart, 18.07.1988 - 8 W 182/88

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Die Haftung des Erwerbers erstreckt sich auch auf Fehlbeträge, die sich daraus ergeben, daß der Eigentümer Vorschüsse nicht entrichtet hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 654 f.; OLG Düsseldorf WuM 1991, 623).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 106/90

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Dem bestandskräftig gewordenen Eigentümerbeschluß kann ein Wohnungseigentümer nicht mehr entgegenhalten, daß er gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoße oder daß die Regelung des § 162 BGB , die im Grunde nur die Konkretisierung des das Vertragsrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben ist, eingreife (BayObLG WuM 1991, 129 und 621).
  • BayObLG, 13.06.1990 - BReg. 2 Z 62/90
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
    Ob ausnahmsweise nicht geleistete Wohngeldvorauszahlungen aufgrund des Wirtschaftsplans von einem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer weiterhin aufgrund des Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan geschuldet werden, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. BayObLG WuM 1990, 405 ).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Gleiches würde sogar gelten, wenn - wofür aber angesichts des Abstimmungsergebnisses tragfähige Anhaltspunkte nicht vorliegen - die Antragsteller im Zusammenwirken den Eigentümerbeschluss erst nach Eigentumserwerb der Antragsgegnerin herbeigeführt hätten, um den Wohnungseigentümern einen zahlungskräftigen Schuldner zu verschaffen (vgl. BayObLG WuM 1995, 52;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 32).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers

    Dabei muß eine rechtsmißbräuchliche Ausübung des Beschlußrechts nach § 23 Abs. 1 WEG durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, für die hier kein Anhalt besteht, außer Betracht bleiben (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1995, 123).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des …

    Es entspricht - jedenfalls bisher - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß der Erwerber - auch im Wege der Zwangsversteigerung - aus einer nach seinem Eintritt unangefochten genehmigten Jahresabrechnung auch insoweit haftet, als diese noch offene Ansprüche gegen den Rechtsvorgänger auf Wohngeldvorschüsse mit einbezieht (u.a. BGHZ 104, 197; BayObLG in WuM 1995, 52 ; Senatsbeschluß vom 23.11.1994 in WE 1995, 152; OLG Stuttgart in WE 1989, 100;… Hauger, Festschrift für Bärmann und Weitnauer Seite 353 ff., 363;… vgl. auch Wenzel a.a.O. Seite 448).
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 5437/98

    Haftung des Erwerbers einer Wohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers; …

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist überwiegend gefolgert worden, daß der Erwerber, wenn nur der Abrechnungsbeschluß der Wohnungseigentümer nach seinem Eintritt in die Gemeinschaft ergeht, gegebenenfalls kumulativ auch für die gegen den bisherigen Eigentümer bereits fällig gewordenen Wohngeldvorschüsse haftet (BayObLG WE 1995, 248 = Rpfleger 1995, 123; OLG Düsselderf NJW-RR 1997, 714; OLG Köln NJW-RR 1997, 1102; OLG Stuttgart WE 1998, 383 - jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Senat ZMR 1998, 656 im Rahmen einer Kostenentscheidung; a. A. OLG Zweibrücken ZMR 1996, 340).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

    Da ohne diese Stimme ein Mehrheitsbeschluß nicht zustande gekommen wäre, ist der Eigentümerbeschluß vom 26.2.1996 wegen Verstoßes gegen § 242 BGB für ungültig zu erklären (vgl. BayObLG WE 1992, 207 f.; WuM 1995, 52 ).
  • OLG Stuttgart, 09.02.1998 - 8 W 733/96

    Umfang der Beschlüsse der Wohungseigentümer über die Jahresabrechnung; …

    Der Senat schließt sich in dieser Frage der vom BayObLG (Rpfleger 1995, 123), dem OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 714) und dem OLG Köln (NJW-RR 1997, 1102) vertretenen Auffassung an.
  • BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94

    Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung

    Grundsätzlich verpflichtet ein Eigentümerbeschluß nur diejenigen Personen zur Zahlung, die zum Zeitpunkt der Beschlußfassung Wohnungseigentümer sind (BGHZ 104, 197; BayObLG WuM 1991, 308 ; Senatsbeschluß vom 21.7.1994 - 2Z BR 43/94).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/97

    Erwerberhaftung für Wohngeldschulden des Veräußerers

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rspr. und Literatur, dass der Erwerber einer Eigentumswohnung - auch wenn der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt ist - aus einer nach seinem Eintritt von der WEigt-Versammlung unangefochten beschlossenen Jahresabrechnung auch soweit (neben dem Veräußerer) haftet, als die Abrechnung noch offene Ansprüche gegen den Rechtsvorgänger auf Wohngeldvorschüsse mit einbezieht BGHZ 104, 197; BayObLG WuM 1995, 52).
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