Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
EGBGB 1986 Art. 237 § 1 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überführung von Grundstücken in Volkseigentum - Vollzug des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 - Formelle Fehler - Wirksame Übertragung des Eigentums am Grundstück - Gemeindlich gegründete GmbH - Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGBGB 1986 Art. 237 § 1 Abs. 1; Umwandlungsgesetz vom 6. November 1969 (BGBl. I 2081) § 58
Eigentumsübertragung ehemaligen Konsumsgrundstücks auf eine gemeindlich begründete GmbH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB (1986) Art. 237 § 1 Abs. 1
Übergang des Eigentums an Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Heilung der unwirksamen Konsum-Auflassungen
Papierfundstellen
- MDR 1999, 27
- NJ 1999, 144
- NJ 1999, 145
- WM 1999, 101
- Rpfleger 1999, 18
- NZG 1998, 958
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95
Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Infolgedessen konnte das Eigentum an einem solchen Grundstück nach der Wiedervereinigung wirksam gemäß den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969 (BGBl. I 2081) auf eine gemeindlich gegründete GmbH übertragen werden (im Anschluß an BGHZ 136, 228).a) Zu der Überführung in Volkseigentum aufgrund des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 hat der Bundesgerichtshof nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden, daß zwar seinerzeit die erforderliche Auflassung der betroffenen Grundstücke nicht formgerecht erfolgt ist, daß aber die Wirksamkeit der Übertragungen während Bestehens der DDR nicht in Zweifel gezogen wurde und nach der Wiedervereinigung die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstößt (BGHZ 136, 228 ff.).
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Ein Bereicherungsanspruch entsteht in diesen Fällen, wenn der Nichteintritt des bezweckten Erfolges feststeht (vgl. BGHZ 108, 256, 266). - BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89
Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Zu ersetzen ist allerdings nicht deren Wert, sondern für die Höhe des Anspruchs bestimmend ist eine Steigerung des Ertragswerts des präsumtiven Mietobjekts, die auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BGHZ 111, 125, 131;… Wolf/Eckert aaO Rdn. 1246;… Palandt/Thomas aaO § 818 Rdn. 20).
- BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Der Senat hat die durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz geschaffene Rechtslage zugrundezulegen, auch wenn sie vom Berufungsgericht noch nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. BGHZ 37, 233, 236). - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Die erforderliche tatsächliche Willensübereinstimmung der Beteiligten über die diesbezügliche Zweckverfolgung (vgl. BGHZ 44, 321, 323) kann unbedenklich dem unstreitigen Sachverhalt entnommen werden. - BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69
Vertragsverlängerung durch Sachverständigen
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Grundsätzlich ist aber für das Zustandekommen eines Mietvertrages erforderlich, daß der Mietzins entweder bestimmt vereinbart wird oder wenigstens bestimmbar ist (vgl. BGHZ 55, 248, 251;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 7. Aufl. Rdn. 53). - BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 13/98
Zur Verfassungsmäßigkeit der Besitzstandsregelung in Art. 237 § 1 Abs. 1 des …
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG WM 1998, 1631). - BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70
Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung …
- BGH, 28.11.1997 - V ZR 288/96
Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum der Konsumgenossenschaften in …
Auszug aus BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96
Ihre Voraussetzungen sind hier gegeben; denn die Überführung des strittigen Grundstücks in Volkseigentum war seinerzeit sachlich-inhaltlich möglich und ist lediglich nicht korrekt durchgeführt worden (vgl. BT-Drucks. 13/7275 S. 41; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - V ZR 288/96 - für den gleichgelagerten Globalvertrag vom 30. November 1956).
- BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99
Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 2 EGBGB verfügungsbefugte Stadt L. (Senatsurt. v. 17. November 1998, V ZR 108/97, WM 1999, 746, 748), die Rechtsmacht erlangt, das Umwandlungsverfahren gemäß § 58 UmwG aF in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I 255) durchzuführen (BGH, Urt. v. 30. September 1998, XII ZR 199/96, WM 1999, 101, 102).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs im Kostenfestsetzungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.10.1998 - 1 O 398/96
- OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 867
- Rpfleger 1999, 18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 05.06.1996 - 14 W 288/96
Beginn der Rechtsmittelfrist bei Vertretung durch zwei Anwälte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 25.10.1995 - 5 W 590/95
Eröffnung eines Rechtsmittels; Gesetzwifdrige Entscheidung; Verfassungsbeschwerde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
Rechtsanwaltsvergütung: Ratsgebühr und andere gebührenpflichtige Tätigkeit - …
Danach ist der Rechtspfleger im Falle der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 577 Abs. 3 ZPO) zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugt, es sei denn, daß die Ausnahmevoraussetzungen des § 11 Abs. 2 RPflG gegeben sind (so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64 und OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).Dagegen ist einzuwenden, daß auch im Kostenfestsetzungsverfahren die Anhörung des Gegners verfassungsrechtlich geboten ist (…Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., §§ 103, 104, Rdnr. 21, Stichwort ,,rechtliches Gehör" mit Hinweis auf BVerfG JMBl. NW 1983, 72 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Riedel Rpfleger 1999, 18 mit Hinweis auf BVerfG Rpfleger 1990, 155).
In vielen Fällen kann der Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde dadurch vorgebeugt werden, daß der Antragsgegner eine ausreichende Frist zur Stellungnahme eingeräumt bekommt, um seine eventuellen Einwendungen noch vor der Entscheidung des Rechtspflegers geltend machen zu können (so auch OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64).
Auch wird der Rechtspfleger durch §§ 11 Abs. 1 RPflG n. F. nicht von der Notwendigkeit der Prüfung befreit, ob er in Anwendung der §§ 319 ff. ZPO offenbare Unrichtigkeiten, Rechenfehler und dergleichen in eigener Zuständigkeit korrigieren kann (OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).
- OLG Koblenz, 18.02.1999 - 14 W 92/99
Abhilfebefugnis des Rechtspflegers nach neuem Recht
Deshalb ist die scharfe Kritik von Riedel (Rpfleger 1999, 18, 19) an der Entscheidung des OLG München (Rpfleger 1999, 16) auch nicht begründet, der meint, durch die Ausführungen des OLG München werde die Intention des Gesetzgebers, die Stellung des Rechtspflegers als eigenständiges Organ der Gerichtsverfassung zu verbessern, gefährdet.Ließe man in den sehr zahlreichen Kostenfestsetzungsverfahren die Abhilfe nicht mehr zu, so müsste man, wie der Senat in seinem Beschluss vom 5.11.1998 - 14 W 754/98 es versucht hat, auf andere prozessuale Institute wie § 319 ZPO (offenbare Unrichtigkeit) oder rechtliches Gehör - Begründungszwang schon im Kostenfestsetzungsbeschluss selbst zurückgreifen.
- OLG Brandenburg, 07.01.1999 - 8 W 542/98
Anfechtung eines durch eine Rechtspflegerin erlassenen …
Die Oberlandesgerichte Koblenz (Rpfleger 1999, 18) und Karlsruhe (OLG-Report 1999, 15) verneinen dies (ebenso: Schneider Rpfleger 1998, 499; Riedel Rpfleger 1999, 17).Daraus folgt weiter, daß nunmehr alle Kosenfestsetzungsbeschlüsse mit einer Begründung zu versehen sind (so bereits: Senat, Beschluß vom 19. November 1998, 8 W 445/98; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).
- LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99
Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit
Nachdem nach erfolgter Änderung des § 11 RPflG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 06.08.1998 BGBl. 1998 S. 2030 im vorliegenden Fall die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel ist (s.o.!) und insoweit keine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers mehr besteht, können für den Begründungszwang für solche Entscheidungen des Rechtspflegers keine abweichenden Voraussetzungen mehr gelten (OLG Koblenz, Rpfleger 1999, 18); zuvor hätte es ausgereicht, wenn die Begründung in der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt worden wäre (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.).ZPO § 104 (B) Nr. 298 m. ablehnender Anmerkung von Eicken; OLG München MDR 1999, 58 m. ablehnender Anmerkung Schütt MDR 1999, 256 - = JurBüro 1999, 680 = Rpfleger 1999, 16 - m. ablehnender Anmerkung Riedel - OLG Köln MDR 1999, 321; dafür: OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 = KostRsp.
- OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99
Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren
Teile der Rechtsprechung und der Literatur sehen sich an einer solchen Auslegung vor allem wegen des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift gehindert (vgl. OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 320; OLG Karlsruhe MDR 1999, 321 f.; OLG Saarbrücken OLGR 1999, 95; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 ; Brandenburgisches OLG MDR 1999, 442; OLG Dresden, Beschluß vom 4.2.1999, 13 W 202/99; Schütt, Anmerkung zu der Entscheidung des OLG München vom 26.10.1998, MDR 1999, 255 [256]; Rellermeyer, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, Rpfleger 1998, 309 [310 f.]; Riedel, Anmerkung zu dem Beschluß des OLG München vom 26. Oktober 1998, MDR 1999, 17 f.). - OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitl. Entscheidung bei mehreren …
Fehlt es hieran, stellt das einen Verfahrensmangel und einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 313, Rn. 24; s. auch Senat vom 5. November 1998, Aktenzeichen 14 W 754/98 sowie Rechtspfleger 1985, 496).
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