Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Zweiter Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59) |
Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Neugründung (§§ 56 - 59) |
(1) In dem Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind auch der Geschäftsverlauf und die Lage der übertragenden Rechtsträger darzulegen.
(2) Ein Sachgründungsbericht ist nicht erforderlich, soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft übertragender Rechtsträger ist.
Rechtsprechung zu § 58 UmwG
72 Entscheidungen zu § 58 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.04.2008 - V ZR 74/07
Anforderungen an die Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum im Zuge einer ...
- OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15
Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten ...
- VG Gera, 29.02.2012 - 2 K 2361/09
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - sachliche ...
- OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke
- BFH, 01.02.1989 - I R 2/85
Zur Abziehbarkeit von Konzessionsabgaben, die ein Kreiswasserwerk in der ...
- OLG Jena, 20.12.1993 - 6 W 127/93
Umwandlung eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft in eine GmbH in den neuen ...
- LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06
Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde ...
- OLG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 U 205/01
Zur rechtlichen Bedeutung der Eintragung eines Grunstücks im Lagerbuch einer ...
- OLG Dresden, 10.05.1995 - 8 U 188/94
Haftung für Verbindlichkeiten aus einem in der DDR 1989 mit dem damaligen VEB ...
- LG Leipzig, 14.11.1996 - 8 O 831/96
Querverweise
Auf § 58 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Spaltung
- Besondere Vorschriften
- Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Ausgliederung zur Neugründung
- § 159 (Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung)
- Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 165 (Sachgründungsbericht und Gründungsbericht)
- Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 170 (Sachgründungsbericht und Gründungsbericht)