Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 4; ; RVG § 5; ; BGB § 612; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO §§ 104 ff.
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung eines Rechtsanwalts in Höhe der vollen gesetzlichen Gebühr bei Vertretung durch einen Assessor; Erstattungsanspruch einer Partei für die Zahlung der vollen Gebühr für das Auftreten durch einen ssessor vor Gericht; Rechtfertigung einer vollen Vergütung wegen ...
- Anwaltsblatt
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Gebühren - Vergütung bei Vertretung durch einen Assessor
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung durch einen Assessor
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebühren bei Vetretung durch Assesor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Anwaltsvertreter - Der Anwalt kann für die Vertretung durch einen Assessor volle Gebühren abrechnen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1143
- MDR 2004, 1082
- FamRZ 2004, 1097 (Ls.)
- VersR 2004, 1434
- AnwBl 2004, 527
- Rpfleger 2004, 523
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 08.04.1975 - 22 U 35/74
Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03
Insoweit kann dahinstehen, ob § 4 BRAGO "korrigierend" angewendet werden kann (für eine solche Lösung z.B.: OLG Frankfurt, MDR 1975, 767 f.; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 426). - OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 20 Ww 5/94
Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03
Mit dieser Lösung (dafür z.B.: OLG Frankfurt, MDR 1995, 103 f.; OLG Hamm, AnwBl. 1992, 286; KostRsp. - LG Bochum, 09.03.1988 - 7 T 166/88
Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03
§ 4 BRAGO Nr. 37 mit zustimmender Anm. von N. Schneider; LG Bochum, RPfleger 1988, 426 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, aaO, Rn. 10 - 12; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl., § 4 Rn. 9; E. Schneider, KostRsp.
- BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04
Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
Eine Mindestbeschwerdesumme von 50 EUR gemäß § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der Fassung des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) - jetzt in Höhe von 200 EUR nach dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) - ist für die Rechtsbeschwerde entgegen einer im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2004 - VI ZB 64/03 (Rpfleger 2004, 523; insoweit in NJW-RR 2004, 1143 nicht abgedruckt) beiläufig geäußerten Rechtsansicht nicht erforderlich (ebenso im Ergebnis BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - NJW 2003, 1127 für Fotokopierkosten in Höhe von 26, 40 DM; Beschluß vom 13. Juli 2004 - VIII ZB 14/04 - AGS 2004, 343 mit Anm. N. Schneider bei einem Beschwerdewert von 20 EUR). - BGH, 02.11.2005 - XII ZB 264/03
Erfallen der Verhandlungsgebühr bei Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen …
Die umstrittene Frage, ob ein Rechtsanwalt, der einen Termin nicht persönlich wahrnimmt, sondern sich durch einen Assessor vertreten lässt, die gesetzlichen Gebühren verdient und ob der von ihm vertretenen Partei insoweit ein Erstattungsanspruch zusteht, hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 27. April 2004 - VI ZB 64/03 - NJW-RR 2004, 1143).Die übliche Vergütung beläuft sich bei Auftreten eines bei dem bestellten Rechtsanwalt angestellten Assessors in der Regel auf die vollen Gebühren der BRAGO (BGH Beschluss vom 27. April 2004 aaO).
- LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die Durchführung der …
Für den Assessor gilt insoweit, dass die Tätigkeit des Assessors vom Rechtsanwalt nur dann vergütet verlangt werden kann, wenn der Assessor bei diesem Rechtsanwalt angestellt ist und im Übrigen auch seine Zulassung als Rechtsanwalt betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.2004, AZ. VI ZB 64/03, Ziffer II 2.).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BRAGO § 2, § 11 Abs. 1 Satz 4, § 66
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 2; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4; ; BRAGO § 66
- IWW
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen eine die Vergütung eines Prozessbevollmächtigten betreffende Festsetzung der PKH-Kosten; Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf eine 13/10 Gebühr für Tätigkeit bei einer zugelassenen Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof
- Wolters Kluwer
Vergütung eines Rechtsanwalts bei einer Rechtsbeschwerde im Nebenverfahren
- rechtsportal.de
BRAGO § 2 § 66 § 11 Abs. 1 S. 4
Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Vergütung für Rechtsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 103/02
- BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02 (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1293
- MDR 2004, 1024
- FamRZ 2004, 1193
- Rpfleger 2004, 523
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem …
Auszug aus BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02
Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).Zur Begründung bezieht er sich auf den Beschluß des IXa-Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2004 zu den Gebühren eines Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren (IXa ZB 153/03, zur Veröffentlichung bestimmt), dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03
Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren
Dem hat sich der erkennende Senat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130). - BGH, 16.12.2004 - IX ZB 463/02
Anwaltsgebühren im Verfahren der Insolvenzrechtsbeschwerde
Dem hat sich der VIII. Zivilsenat für andere zugelassene Rechtsbeschwerden angeschlossen (BGH, Beschl. v. 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH Report 2004, 1130). - BGH, 14.09.2004 - VIII ZB 77/03
Anwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH-Report 2004, 1130, im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03, WM 2004, 494). - OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand …
Berufe sich die Beklagte erst jetzt, aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits, darauf, die AGB der Klägerin seien nicht wirksam vereinbart, handle sie insoweit rechtsmißbräuchlich (BGH NJW-RR 2004, 1293).
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