Rechtsprechung
| KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 60; ; KostO § 61; ; EWG-Richtlinie 69/335
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümer-Gesellschafters im Grundbuch ohne Veränderung der Gesellschaftsanteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kosten bei Gesellschafterwechsel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümers ins Grundbuch; Rechtmäßigkeit der Bemessung der Gebühr für die Eintragung eines weiteren Eigentümers ins Grundbuch nach einem Bruchteil des Grundstückswerts; Zulässigkeit der Schätzung des Werts der dinglichen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.04.2003 - 82 T 915/02
- KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03
Papierfundstellen
- Rpfleger 2008, 161
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.06.2006 - C-264/04
Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die …
Auszug aus KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03
Eine solche Besitzwechselsteuer ist nach Art. 12 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie nur dann unzulässig, wenn der erhobene Betrag höher ist als diejenigen Steuern und Abgaben, die in dem erhebenden Mitgliedstaat für gleichartige Vorgänge erhoben werden; die Prüfung ist von den nationalen Gerichten vorzunehmen (EuGH Urteil vom 15.6.2006 - C 264/04 bei Juris Abs. 44). - OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung …
Auszug aus KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03
Allein der Umstand, dass die Kostenordnung in § 60 Abs. 4 für den Eigentumsübergang im Erbfall und nach § 60 Abs. 2 KostO für die Grundbucheintragung von bestimmten Familienangehörigen geringere Gebühren vorgesehen hat, widerspricht noch nicht der Richtlinie (…EuGH a.a.O.; OLGR München 2006, 845 f). - FG München, 20.09.2006 - 4 K 3288/03
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG verstößt nicht gegen Europarecht
Auszug aus KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG München (…a.a.O.), wonach eine Grundbuchberichtigung in Fällen der vorliegenden Art mit denjenigen Sachverhalten, für die die Kostenordnung eine Gebührenermäßigung vorsieht, nicht vergleichbar ist (vgl. auch FGMünchen, EFG 2007, 377 für die Grunderwerbssteuer). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 06.11.2007 - 1 W 254/03
An der vorausgesetzten Haftungsbeschränkung fehlt es jedoch im Fall einer GbR (BGHZ 146, 341 sowie die Nachweise bei Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 714 Rdnr. 18).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.07.2006 - 5 T 312/06
- OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Papierfundstellen
- Rpfleger 2008, 161
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).23 Eine Differenzierung der Gebühren nach der Person des Antragstellers widerspräche der Struktur der KostO, die die Höhe der zu entrichtenden Gebühren unabhängig von der Person des Antragstellers nach formalen Gebührentatbeständen bestimmt (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90).
Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung desjenigen Erwerbers, der als letzter die Mithaftentlassung - und damit die endgültige Löschung - beantragt, gegenüber den übrigen Erwerbern liegt hier jedoch darin, dass die Gebühren einen unterschiedlichen Abgeltungsbereich haben (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1998, 376, 377; RPfleger 1995, 272).
- BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92
Löschung einer Globalgrundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist zwar dann, wenn der Erwerber eines Wohnungseigentumsanteils in einer großen Wohnanlage die Löschung eines Grundpfandrechts beantragt, das nur noch auf diesem Wohnungseigentumsanteil lastet, nachdem die übrigen Anteile bereits sämtlich aus der Mithaft entlassen sind, dieser Erwerber nicht anders zu behandeln als diejenigen, die zuvor die Entlassung aus der Mithaft beantragt haben(vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; NJW-RR 1992, 1459).Ein sachlicher Grund für eine solche Differenzierung ist nicht ersichtlich.Das Argument, das Interesse des Erwerbers an der Löschung sei auf den für das Grundstück zu zahlenden Kaufpreis begrenzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1459), gilt in gleicher Weise für den Besteller des Grundpfandrechts.
- BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98
Gebühr für die Löschung einer Grundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).Rn. 21 Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist zwar dann, wenn der Erwerber eines Wohnungseigentumsanteils in einer großen Wohnanlage die Löschung eines Grundpfandrechts beantragt, das nur noch auf diesem Wohnungseigentumsanteil lastet, nachdem die übrigen Anteile bereits sämtlich aus der Mithaft entlassen sind, dieser Erwerber nicht anders zu behandeln als diejenigen, die zuvor die Entlassung aus der Mithaft beantragt haben(vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; NJW-RR 1992, 1459).
- OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94
Löschungsgebühr einer Globalgrundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung desjenigen Erwerbers, der als letzter die Mithaftentlassung - und damit die endgültige Löschung - beantragt, gegenüber den übrigen Erwerbern liegt hier jedoch darin, dass die Gebühren einen unterschiedlichen Abgeltungsbereich haben (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1998, 376, 377; RPfleger 1995, 272).
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Rn. 26 Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Höhe der Gebühren den Rechtsweg nicht unzumutbar erschweren darf (vgl. BVerfG NJW 1992, 1673; NJW-RR 2000, 946), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung bei Löschung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Rn. 26 Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Höhe der Gebühren den Rechtsweg nicht unzumutbar erschweren darf (vgl. BVerfG NJW 1992, 1673; NJW-RR 2000, 946), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94
Rückübereignungsanspruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln und gebietet, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG VIZ 1998, 203, 204). - OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02
Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272). - OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272). - OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
Pfändung von Grundpfandrechten; Antrag auf Löschung eines Grundpfandrechts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272). - OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97
- OLG Oldenburg, 29.08.2011 - 12 W 224/11
Löschungsgebühr, Globalgebühr, Geschäftswert
Dies kann - wie vorliegend - auch bei einer Globalgrundschuld nach einer Realteilung gelten (OLG Brandenburg RPfleger 2008, 161 Ls. Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 68 KostO Rn. 5).
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