Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) Für die Eintragung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, einer Dienstbarkeit, eines Dauerwohnrechts, eines Dauernutzungsrechts, eines Vorkaufsrechts, einer Reallast, eines Erbbaurechts oder eines ähnlichen Rechts an einem Grundstück wird die volle Gebühr erhoben.
(2) Werden Belastungen auf Grund von Gutsüberlassungsverträgen oder von Erb- oder Gesamtgutsauseinandersetzungen zugleich mit der Eintragung des neuen Eigentümers eingetragen, so wird die im Absatz 1 bestimmte Gebühr nur zur Hälfte erhoben.
(3) 1Als gebührenfreies Nebengeschäft der Eintragung des Rechts (§ 35) gilt insbesondere die gleichzeitig beantragte Eintragung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, eines Rangvorbehalts oder des Ausschlusses der Brieferteilung. 2Wird gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung des Rechts beantragt, eine Löschungsvormerkung gemäß § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten des Berechtigten einzutragen, so wird für diese Eintragung eine weitere Gebühr nicht erhoben.
vormerkungen § 65Eintragung von Verfügungs-
beschränkungen § 66Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen § 67Sonstige Eintragungen § 68Löschungen und Entlassung aus der Mithaft § 69Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen § 70Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse § 71Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen § 72Vermerke auf dem Brief § 73Ablichtungen und Ausdrucke § 74Grundbucheinsicht § 75Eintragungsanträge § 76Wohnungs- und Teileigentum § 77Grundstücksgleiche Rechte § 78Bahneinheiten
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Rechtsprechung zu § 62 KostO
110 Entscheidungen zu § 62 KostO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in ...
- OLG Frankfurt, 21.10.2002 - 20 W 153/02
Zu den Voraussetzungen eines Gutsüberlassungsvertrags und einer daraus ...
- OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
Kostenprivilegierung nach § 19 IV und § 62 II KostO
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 02.08.2007 - 20 W 289/07
Beschwerde gegen eine Gebührenberechnung im Grundbuchverfahren: Pflicht des ...
- OLG Frankfurt, 02.08.2007 - 20 W 289/07
- OLG Hamm, 18.12.2001 - 15 W 304/01
Voraussetzung der Gebührenbefreiung
- KG, 02.12.1997 - 1 W 6799/97
Eintragung einer Löschungsvormerkung bezüglich eines Grundpfandrechts neben der ...
- OLG München, 04.12.2012 - 34 Wx 382/12
Grundbuchkosten: Geschäftswert eines Vorkaufsrechts; Gebühr bei Eintragung von ...
- OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02
Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld
- BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01
Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft
- OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98
Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft