Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) Für die Erteilung von Ablichtungen aus dem Grundbuch werden erhoben
1. | für unbeglaubigte Ablichtungen eine Gebühr von 10 Euro; | |
2. | für beglaubigte Ablichtungen eine Gebühr von 18 Euro. |
(2) Für die Erteilung von Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch werden erhoben
1. | für Ausdrucke eine Gebühr von 10 Euro; | |
2. | für amtliche Ausdrucke eine Gebühr von 18 Euro. |
(3) Für die Ergänzung oder Bestätigung von Ablichtungen nach Absatz 1 und von Ausdrucken nach Absatz 2 wird dieselbe Gebühr wie für die Erteilung erhoben.
(4) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 wird die Dokumentenpauschale nicht erhoben.
(5) Für die Erteilung von Ablichtungen, Auskünften und Mitteilungen nach § 19 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden weder Gebühren noch Auslagen erhoben.
(6) Für die Erteilung eines Ausdrucks aus einem maschinell geführten Verzeichnis, das der Auffindung der Grundbuchblätter dient, wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
vormerkungen § 65Eintragung von Verfügungs-
beschränkungen § 66Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen § 67Sonstige Eintragungen § 68Löschungen und Entlassung aus der Mithaft § 69Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen § 70Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse § 71Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen § 72Vermerke auf dem Brief § 73Ablichtungen und Ausdrucke § 74Grundbucheinsicht § 75Eintragungsanträge § 76Wohnungs- und Teileigentum § 77Grundstücksgleiche Rechte § 78Bahneinheiten
Rechtsprechung zu § 73 KostO
15 Entscheidungen zu § 73 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 30.10.2009 - 12 VA 6/08
Umfang des Einsichtsrechts in das elektronische Grundbuch; Berechtigung zur ...
- OLG Karlsruhe, 29.05.2013 - 11 Wx 40/13
Grundbucheinsichtsrecht des Nachbarn
- OLG München, 07.08.2009 - 34 Wx 48/09
FGG-Kostenbeschwerde: Besetzung der Kammer für Handelssachen bei der ...
- LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO
- OLG Hamm, 09.05.2007 - 15 W 312/06
Gebührenfreiheit für berufsständige Körperschaften
- AG Köln, 28.01.2009 - VR 10605
- AG Köln, 28.01.2009 - V R 106/05
Vereinsregister - Kostenfreie Auskunft oder kostenpflichtiger Registerauszug?
- AG Gotha, 03.01.2008 - GL 409
Notarvollmacht und Grundbuchauszug
- AG Moers, 14.05.2004 - 3 HRB 1323
- OLG Schleswig, 20.04.1982 - 9 W 54/82