Rechtsprechung
| BayObLG, 22.08.1983 - Allg. Reg. 46/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 447
- BayObLGZ 1983, 223
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 24.09.1992 - 3Z AR 120/92 Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Bestimmung des für beide Anträge örtlich zuständigen Gerichts berufen (BayObLGZ 1983, 223/224; 1990, 315/316 m.w.Nachw.).
Das gilt auch dann, wenn sich der Rechtsuchende vor Erteilung eines Berechtigungsscheins unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet und nachträglich Beratungshilfe beantragt (BayObLGZ 1983, 223/226).
Die Anknüpfung an ein Bedürfnis für Beratungshilfe soll im Interesse des Rechtsuchenden an einer schnellen Hilfe und an einem möglichst einfachen und unbürokratischen Verfahren eine flexible Handhabung der Zuständigkeit ermöglichen, wobei die Gerichte durchaus großzügig verfahren können (BayObLGZ 1983, 223/225 m.w.Nachw.).
Eine Zuständigkeit kann danach auch an dem Ort begründet sein, an dem die Kanzlei des in Anspruch genommenen Rechtsanwalts ihren Sitz hat (BayObLGZ 1983, 223/227; BayObLG JurBüro 1984, 449/451; Rpfleger 1988, 470/471; OLG Celle JurBüro 1991, 1502/1503; Nds.Rpfl. 1991, 147).
Es bedarf deshalb keines weiteren Eingehens auf die Frage, inwieweit am Kanzleisitz allgemein ein Zusammenhang mit dem Gegenstand der Beratung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1983, 223/227; BayObLG Rpfleger 1988, 470/471).
- BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90
Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in …
Für einen Zuständigkeitsstreit im Verfahren der Beratungshilfe ist wegen § 5 BerHG die Vorschrift des § 5 FGG sinngemäß anzuwenden (BayObLGZ 1983, 223/224).Aus der zuletzt genannten Erwägung ergibt sich auch, daß mit der nachträglichen Gewährung von Beratungshilfe das damit befaßte Gericht nicht etwa durch seinen Vorgriff (vgl. BayObLGZ 1983, 223/227) die Zuständigkeit des anderen Gerichts nach § 4 FGG ausgeschlossen hat.
- AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08
Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines …
(Schulte Rpfleger 1983, 285; OLG Düsseldorf AnwBl 1985, 655;…Feuerich/Braun, BRAO zu § 49a Rn. 2.; Grunsky NJW 80, 2041a.A.LG Berlin Rpfleger 1982, 239; BayObLG Rpfleger 83, 447.; Mümmler JurBüro 84, 1125.) Dies geht auch so aus dem Reg-Entwurf ( Bt-Drs. 8/3311 Seite 15 zu § 10 Beratungshilfegesetz ) hervor. - BayObLG, 22.02.1989 - AR 1 Z 62/88
Streit zwischen Rechtspflegern über den Verwahrungsort eines Testaments (örtliche …
Ein Zuständigkeitsstreit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG liegt auch vor, wenn sich Rechtspfleger der beteiligten Gerichte über die örtliche Zuständigkeit nicht einigen können (vgl. BayObLGZ 1983, 223/224 für § 5 FGG und 1968, 302/303 f. für § 46 FGG ;… Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. § 5 Rn. 8 m.w.Nachw.). - BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88
Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht …
Die Vorlage durch den Rechtspfleger ist zulässig, weil ein Zuständigkeitsstreit im Sinn des § 5 FGG bereits dann gegeben ist, wenn sich Rechtspfleger der beteiligten Gerichte über die örtliche Zuständigkeit nicht einigen können (BayObLGZ 1983, 223/224 und 1968, 302/303 f. für § 46 FGG ; Senatsbeschluß vom 12.8.1988 - AR 1 Z 59/88;… Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. Rn. 8, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. Anm. 2 b, jeweils zu § 5 FGG ).
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