Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - I-4 U 145/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AKB § 13 II (1); ; AKB § 13 II (1) Satz 2; ; BGB § 249; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; VVG § 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Regelung der Höhe der Entschädigung in der Fahrzeugvollversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Versicherungsvertrages im Zusammenhang mit allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB); Vorliegen von widersprüchlichen und intransparenten Versicherungsbedingungen bei der Kraftfahrtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuell für die Wildschadensaison - Der Wiederbeschaffungswert begrenzt eine Kaskoreparatur nicht
Papierfundstellen
- r+s 2009, 322
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.1998 - VI ZR 139/97
Quotenvorrecht des Beamten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4 U 145/07
Sie begründen auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 2000, 629; siehe auch OLG Hamm r+s 1998, 198), denn die aufgestellten Anforderungen sind für jeden erfüllbar und führen zur vollen Kostenerstattung. - OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99
Wirksamkeit einer Entschädigungsbegrenzung bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4 U 145/07
Sie begründen auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm VersR 2000, 629; siehe auch OLG Hamm r+s 1998, 198), denn die aufgestellten Anforderungen sind für jeden erfüllbar und führen zur vollen Kostenerstattung.
- OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19
1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur …
Diese Klausel ist unzweifelhaft wirksam; sie ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise: Ein verständiger Versicherungsnehmer entnimmt ihr, dass der Versicherer die erhöhte Versicherungsleistung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Berücksichtigung des Restwertes nur für den Fall erbringen will, dass auch die tatsächlich zur Reparatur vom Versicherungsnehmer aufgewendeten Kosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen und der Versicherungsleistung entsprechen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 6 U 205/13, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 1137; vgl. auch OLG Düsseldorf, RuS 2009, 322). - LG Köln, 20.03.2024 - 20 O 324/23 Dies begegnet keinen Bedenken (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.4.2008, I-4 U 145/07, juris), denn auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer wird sich die Frage stellen, wie die Beklagte auf andere Weise abrechnen soll, wenn sie, wie hier indes der Fall, keinen Sachverständigen bemühen möchte.
- AG Bitterfeld-Wolfen, 12.08.2013 - 7 C 133/13
Kaskoversicherung: Abrechnung eines Hagelschadens; Wirksamkeit von …
Eine solche Regelung ist weder überraschend noch unklar und führt auch nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2008, Geschäftsnummer: 4 U 145/07, zitiert nach juris, m. w. N.).
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