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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2016 - I-9 U 38/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66996
OLG Köln, 08.11.2016 - I-9 U 38/16 (https://dejure.org/2016,66996)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2016 - I-9 U 38/16 (https://dejure.org/2016,66996)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2016 - I-9 U 38/16 (https://dejure.org/2016,66996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutzversicherung - und die erschöpfte Versicherungssumme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2017, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, Urteil vom 26.03.2014, Az: IV ZR 422/12, zitiert nach juris).

    Eine Inhaltskontrolle findet gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB hinsichtlich der Leistungsbeschreibung nicht statt, die den unmittelbaren Gegenstand der geschuldeten Hauptleistung festlegt und ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 26.03.2014, Az: IV ZR 422/12, zitiert nach juris).

    Da mithin die Bestimmung desselben in unterschiedlichen Bedingungen in ganz unterschiedlicher Weise erfolgen kann, ohne deshalb mit gesetzlichen Vorschriften unvereinbar zu sein, gehört diese - wie dies der BGH jüngst für den Versicherungsfall bei der Haftpflichtversicherung angenommen hat (so BGH, Urteil vom 26.03.2014, a.a.O.) - zum Kern der Leistungsbeschreibung und ist damit einer inhaltlichen AGB-Kontrolle entzogen.

    Zwar erstreckt sich diese Prüfung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB grundsätzlich auch auf das Hauptleistungsversprechen (BGH, Urteil vom 26.03.2014, a.a.O.).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Insoweit kann nichts anderes gelten als bei der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen, bei der der Bundesgerichtshof einen Rechtssatz dahin abgelehnt hat, dass mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit Einwendungen auch hinsichtlich künftiger Rechnungen ausgeschlossen seien (BGH, Urteil vom 11.07.1995, Az: X ZR 42/93, zitiert nach juris).

    Dabei hat er zur Begründung ausgeführt, es stelle eine ungewöhnliche Ausnahme dar, dass im Zeitpunkt der Zahlung die zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses notwendige Voraussetzung, dass die Parteien ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen, bereits für eine erst zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung zu stellende Forderung vorliege (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1995, Az: X ZR 42/93, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 30.09.1988 - 20 U 375/87
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Etwas anderes ergibt sich in diesem Zusammenhang auch nicht aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 30.09.1988 (Az: 20 U 375/87, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Diese Auffassung, wonach die vorbehaltlose Begleichung einer Rechnung über den Charakter als Erfüllungshandlung (§ 362 BGB) hinaus keine Aussage des Schuldners enthalte, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen, hat der BGH in einem Urteil vom 11.11.2008 bestätigt (Az. VIII ZR 265/07, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Zugleich wird beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2008, Az: 19 U 153/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 82/88

    Vereinbarung des Güterstandes der Gütergemeinschaft während der Ehezeit; …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Rn. 58 Bei einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis handelt es sich um eine Regelung mit dem Ziel, ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 27.01.1988, Az: IVb ZR 82/88, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06

    Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Ein Vertrag, dem eine so weitgehende Rechtswirkung zukommt, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006, Az: 14 U 61/06, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - 9 U 17/00

    Bestimmung des Eintritts des dem Schadensersatzanspruch zugrunde liegenden …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Rn. 64 Für die Frage, ob mehrere zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle vorliegen, kommt es darauf an, was jeweils als Versicherungsfall anzusehen ist (OLG Köln, Urteil vom 06.03.2001, Az: 9 U 17/00, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94

    Erstattung von Zahlungen auf Grund eines Versicherungsfalls i.R.v. Schäden und …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Zwar mag die vorbehaltslose Zahlung betreffend diese Zahlung ein deklaratorisches Schuldankerkenntnis darstellen, so dass in diesem Verhältnis mit dieser Zahlung alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen sind und damit auch Rückforderungsansprüche nicht bestehen (vgl. zur Wertung der vorbehaltslosen Zahlung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Senat, Urteil vom 08.03.1994, Az: 9 U 14/94, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
    Er entzieht nur den engen Bereich der Leistungsbezeichnungen der Überprüfung, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az: IV ZR 135/92, zitiert nach juris).
  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzip; …

  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen …

  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem …

  • BGH, 06.12.1995 - IV ZR 363/94

    Zulässigkeit der Gesamtentschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung

  • OLG Frankfurt, 29.11.2024 - 7 U 82/22

    Erschöpfung einer D&O-Versicherungssumme

    Sie hält sowohl einer AGB-rechtlichen Klauselkontrolle als auch einer Kontrolle nach § 242 BGB stand (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2016, Az. 9 U 38/16; zitiert nach Juris).

    Deshalb waren die Zahlungen an die Versicherten nicht dahingehend zu verstehen, dass sich der Versicherer auch bei der künftigen Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen auf einen Umstand, auf den er sich bei der Zahlung in einem einzelnen Fall nicht berufen hat, ebenfalls nicht berufen wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.11.2016, Az. 9 U 38/16; zitiert nach Juris).

  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des …

    Über diesen grundsätzlich für jedes Schuldanerkenntnis geltenden Einwendungsausschluss hinaus kann sich ein Versicherungsnehmer aber auch dann auf die Deckungszusage berufen, wenn der Rechtsschutzversicherer aufgrund des ihm bekannten Sachverhalts die Einwendungen hätte erkennen müssen (OLG Köln, Urt. v. 8.11.2016, 9 U 38/16, RuS 2017, 472, 476r.Sp.;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.11.2005, 5 U 1/05, RuS 2006, 151, 153;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.1994, 7 U 33/94, NJW-RR 1995, 1524, 1525;… Rüffer/Halbach/Schimikowski/Münkel, Hk-VVG, § 17 ARB, Rn. 24: "hätte erkennen oder erfragen können";… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, § 17 ARB 2010, Rn. 10a;… Schneider, in: Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 17: "Einwendungen hätte kennen müssen";… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 125, Rn. 7: "bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten";… Obarowski, in: Münch-Komm-VVG, Band 3, Rechtsschutzversicherung Rn. 137: "hätte kennen müssen", Rn. 401: "rechnen musste";… Obarowski, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 37 Rn. 524; Spies, RuS 2019, 70ff., 73).
  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten …

    Über diesen grundsätzlich für jedes Schuldanerkenntnis geltenden Einwendungsausschluss hinaus kann sich ein Versicherungsnehmer aber auch dann auf die Deckungszusage berufen, wenn der Rechtsschutzversicherer aufgrund des ihm bekannten Sachverhalts die Einwendungen hätte erkennen müssen (OLG Köln, Urt. v. 08.11.2016, 9 U 38/16, RuS 2017, 472, 476 r.Sp.;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.11.2005, 5 U 1/05, RuS 2006, 151, 153;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.1994, 7 U 33/94, NJW-RR 1995, 1524, 1525;… Rüffer/Halbach/Schimikowski/Münkel, Hk-VVG, § 17 ARB, Rn. 24: "hätte erkennen oder erfragen können";… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, § 17 ARB 2010, Rn. 10 a;… Schneider, in: Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 17: "Einwendungen hätte kennen müssen";… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 125, Rn. 7: "bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten";… Obarowski, in: Münch- Komm-VVG, Band 3, Rechtsschutzversicherung Rn. 137: "hätte kennen müssen", Rn. 401: "rechnen musste";… Obarowski, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 37 Rn. 524; Spies, RuS 2019, 70 ff., 73).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 62/23

    D&O-Versicherung: Auslegung und Wirksamkeit formularmäßiger …

    Rn. 29 Angesichts dieser - D&O-spezifischen - Vertragslage besteht schließlich auch keine Veranlassung, entsprechend dem Hinweis des Klägers und des Landgerichts auf - abweichend formulierte - Bedingungen der Rechtsschutzversicherung, die, anders als hier, nur auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und nicht auch auf die behaupteten Zuwiderhandlungen als Versicherungsfall abstellen (vgl. dazu OLG Köln, RuS 2017, 472;… Obwarowski, in: Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl., § 4 USRB Rn. 17), die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in versicherter Zeit für die Eintrittspflicht der Beklagten genügen zu lassen.
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