Rechtsprechung
SG Hannover, 05.12.2008 - S 19 KR 672/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Notfallrettung durch Bundesmarine
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 677 BGB; § 679 BGB; § 683 S. 1 BGB; § 60 SGB V; § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V; § 133 SGB V
Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; Zugehörigkeit der Notfallrettung zum Spektrum der vertragsärztlichen Versorgung für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung; Zugehörigkeit der Notfallrettung zum Spektrum der vertragsärztlichen Versorgung für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Anspruch auf Ersatz von Rettungskosten bei einem Einsatz der Bundesmarine
Verfahrensgang
- SG Hannover, 05.12.2008 - S 19 KR 672/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 4 KR 24/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse
Auszug aus SG Hannover, 05.12.2008 - S 19 KR 672/08
Da die Rettung von Personen aus lebensbedrohlichen Situationen auch im öffentlichen Interesse liegt (vgl BGHZ 33, 251), wäre selbst ein ausdrücklich erklärter Widerspruch der Beklagten gegen ein Tätigwerden des Klägerin unbeachtlich. - LSG Hessen, 20.03.2008 - L 1 KR 267/07
Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen auch bei …
Auszug aus SG Hannover, 05.12.2008 - S 19 KR 672/08
Jedoch sind beide Vorschriften nach Sinn und Zweck dahingehend zu verstehen, dass sie auch notärztliche Fahrten zum Versicherten erfassen, die erforderlich sind, um ohne Verzug zu klären, ob und welche sofortigen Rettungsmaßnahmen geboten sind, und diese dann gegebenenfalls vorzunehmen - unabhängig davon, ob anschließend ein Transport des Versicherten geboten ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.03.2008, L 1 KR 267/07 ). - BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …
Auszug aus SG Hannover, 05.12.2008 - S 19 KR 672/08
Dieser findet seine Grundlage in den Regelungen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die im Bereich der GKV grundsätzlich entsprechend anwendbar sind (BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 1).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 59/08
Feuerwehr hilft bei Krankentransport - wer zahlt?
"Fahrkosten" iSv § 60 SGB V sind alle reinen Beförderungskosten, gleichgültig ob der Transport zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt und welches Beförderungsmittel benutzt wird (KassKomm/Höfler, § 60 SGB V Rn 5; RegE-Gesundheitsreformgesetz (GRG) S 186 Begr zu § 68 Abs. 1; AusschussBer-GRG S 56 Begr zu § 68 Abs. 2; vgl zur Kostentragung der Krankenkasse bei einer Notfallrettung durch ein Boot der Bundesmarine SG Hannover vom 5. Dezember 2008 - S 19 KR 672/08).