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   SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13   

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SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 (https://dejure.org/2014,20644)
SG Berlin, Entscheidung vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 (https://dejure.org/2014,20644)
SG Berlin, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - S 205 AS 30970/13 (https://dejure.org/2014,20644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2 vom 24.03.2011, § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 39 SGB 10, § 77 SGG, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
    Minderung des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung oder dem Ersetzungsbescheid - keine Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit des Ersetzungsbescheides - Wirksamkeit und Bindungswirkung des Ersetzungsbescheides - Widerspruch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Arbeitslosengeldes II bei Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Annahme, eine Absenkung von Leistungen stelle stets einen verfassungswidrigen Eingriff in das Existenzminimum dar, geht von dem irrigen Ansatz aus, die Regelleistung sei bereits das zum Lebensunterhalt Unerlässliche (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.12.2013 - L 13 AS 161/12, juris; Burkiczak, SGb 2012, 324) Jedenfalls eine Absenkung von 30 Prozent des Regelbedarfs begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da das physische Existenzminimum nicht betroffen ist, sich eine solche Absenkung daher nur auf die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirkt, bei deren Ausgestaltung der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfG; Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) und etwa die defizitären Bemühungen des Leistungsberechtigten, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren zu können, durchaus berücksichtigen darf (Burkiczak, BeckOK-SozR, Stand: 01.09.2013, § 31a SGB II Rn. 12).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Klage ist als isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Alt. 1 Sozialgerichtsgesetz ) statthaft (vgl. nur BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R) und zulässig.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Eine Rechtsfolgenbelehrung hat verständlich, richtig und vollständig zu erfolgen (BSG, Urt. v.15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R; BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R; BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Eine Rechtsfolgenbelehrung hat verständlich, richtig und vollständig zu erfolgen (BSG, Urt. v.15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R; BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R; BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Regelungen über die Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen sind nicht verfassungswidrig (so aber Neskovic/Erdem, SGb 2012, 134ff.) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass das soziokulturelle Existenzminimum nicht voraussetzungslos vom Staat zu gewähren ist (BVerfG, 1 BvR 2556/09 vom 7.7.2010; vgl. SG Landshut, B. v. 07.05.2012 - S 10 AS 259/12 ER, juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Eine Rechtsfolgenbelehrung hat verständlich, richtig und vollständig zu erfolgen (BSG, Urt. v.15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R; BSG, Urt. v. 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R; BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 13 AS 161/12

    Meldeversäumnis; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Annahme, eine Absenkung von Leistungen stelle stets einen verfassungswidrigen Eingriff in das Existenzminimum dar, geht von dem irrigen Ansatz aus, die Regelleistung sei bereits das zum Lebensunterhalt Unerlässliche (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.12.2013 - L 13 AS 161/12, juris; Burkiczak, SGb 2012, 324) Jedenfalls eine Absenkung von 30 Prozent des Regelbedarfs begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da das physische Existenzminimum nicht betroffen ist, sich eine solche Absenkung daher nur auf die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirkt, bei deren Ausgestaltung der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfG; Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) und etwa die defizitären Bemühungen des Leistungsberechtigten, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren zu können, durchaus berücksichtigen darf (Burkiczak, BeckOK-SozR, Stand: 01.09.2013, § 31a SGB II Rn. 12).
  • LSG Hessen, 29.09.2006 - L 9 AS 179/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Rechtswidrigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes ist entgegen einer verbreiteten Ansicht nicht inzident im Rahmen der Sanktion zu überprüfen (SG Landshut, ZfSH/SGB 2013, 110; LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 06.02.2008 - L 7 B 18/08 AS ER; Schmidt-De Caluwe, in: Estelmann, SGB II, XII/07, § 31 Rn. 158; Coserius/Holzhey, in: Adolph, SGB II, I/12, § 31 Rn. 19; a. A. Hessisches LSG, B. v. 29.06.2006 - L 9 AS 179/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 5.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitgegenstand - keine Einbeziehung einer

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Grundsätzlich kann ein solcher konkludenter Überprüfungsantrag allenfalls dann angenommen werden, wenn der Widerspruchsführer im Rahmen der Widerspruchsbegründung erkennen lässt, dass er den Eingliederungsverwaltungsakt für rechtswidrig hält (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11, Rn. 26, juris, mwN).
  • SG Landshut, 07.05.2012 - S 10 AS 259/12

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen

    Auszug aus SG Berlin, 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13
    Die Regelungen über die Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverletzungen sind nicht verfassungswidrig (so aber Neskovic/Erdem, SGb 2012, 134ff.) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass das soziokulturelle Existenzminimum nicht voraussetzungslos vom Staat zu gewähren ist (BVerfG, 1 BvR 2556/09 vom 7.7.2010; vgl. SG Landshut, B. v. 07.05.2012 - S 10 AS 259/12 ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 7 B 18/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Kassel, 20.05.2014 - S 10 AS 18/13

    Absenkung des Alg II bei wiederholter Verletzung der Meldepflichten nicht zu

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Teilweise wird aber auch vertreten, dass bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion keine inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts sondern nur eine Kontrolle auf Wirksamkeit und Vollziehbarkeit stattfinde (vgl. SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris (Rn. 26 ff.) m. w. N.: nur Wirksam- und Vollziehbarkeitskontrolle, ohne Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist auch ein rechtswidriger Eingliederungsverwaltungsakt zunächst zu befolgen; anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11 - juris (Rn. 26): Rechtmäßigkeitskontrolle auch bei Bestandskraft durch Annahme eines ggf. konkludent gestellten Überprüfungsantrags gem. § 40 SGB II i. V. m. § 44 SGB X; insoweit zweifelnd: Hessisches LSG, Beschluss vom 03.12.2013 - L 9 AS 614/13 B ER - juris (Rn. 15)).

    Eine Inzidentprüfung kommt dabei nach Bestandskraft auch dann nicht in Betracht, wenn ein Antrag auf Überprüfung gem. § 40 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB X gestellt worden ist oder noch gestellt werden könnte (vgl. zum Ganzen ausführlich SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris (Rn. 26 ff.) m. w. N. (laut juris ist Berufung bei dem LSG Berlin-Brandenburg anhängig unter dem Az. L 26 AS 1921/14); SG Dortmund, Beschluss vom 08.04.2015 - S 35 AS 594/15 ER - juris (Rn. 43-46); SG Landshut, Urteil vom 23.10.2012 - S 11 AS 178/11 - juris (Rn. 68); LSG NRW, Beschluss vom 06.02.2008 - L 7 B 18/08 AS ER - juris (Rn. 6); Burkiczak in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK SozR, 40. Edition, Stand: 01.12.2015, SGB II § 31 Rn. 11; a. A. z. B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.11.2015 - L 7 AS 1519/15 B ER - juris (Rn. 40); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11 - juris (Rn. 26) unter Annahme eines konkludent gestellten Überprüfungsantrags; S. Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB 11, 3.

    Pflichten werden durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II dann "festgelegt" bzw. festgestellt, wenn er dem Adressaten gem. § 37 SGB X bekannt gegeben und somit gem. § 39 Abs. 1 SGB X wirksam geworden und nicht nichtig i. S. v. § 39 Abs. 3 SGB X ist (vgl. SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 a. a. O. (Rn. 26)).

    Eine solche Prüfung muss nach Auffassung der Kammer bei fehlender Bestandskraft auch nicht deshalb durchgeführt werden, weil es sonst auch dann bei einer Sanktionierung bleiben müsste, wenn (später) ein rechtswidriger Eingliederungsverwaltungsakt nach Widerspruch und Klage "kassiert" würde, da auch in diesem Fall der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Pflichtverletzung einer ihm durch wirksamen und vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Handlungspflicht nicht genügt hätte (so SG Dortmund, Beschluss vom 08.04.2015 - S 35 AS 594/15 ER - juris (Rn. 48 ff. und insbes. Rn. 60) unter Bezugnahme auf SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris (insbes. Rn. 27 und Rn. 29)).

  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Teilweise wird aber auch vertreten, dass bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion keine inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts sondern nur eine Kontrolle auf Wirksamkeit und Vollziehbarkeit stattfinde (vgl. SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris (Rn. 26 ff.) m. w. N.: nur Wirksam- und Vollziehbarkeitskontrolle, ohne Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist auch ein rechtswidriger Eingliederungsverwaltungsakt zunächst zu befolgen; anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11 - juris (Rn. 26): Rechtmäßigkeitskontrolle auch bei Bestandskraft durch Annahme eines ggf. konkludent gestellten Überprüfungsantrags gem. § 40 SGB II i. V. m. § 44 SGB X; insoweit zweifelnd: Hessisches LSG, Beschluss vom 03.12.2013 - L 9 AS 614/13 B ER - juris (Rn. 15)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 2008/17

    Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides

    Die abweichende Auffassung, die einen wirksamen Eingliederungsbescheid für die Rechtmäßigkeit einer Sanktion ausreichen lässt (vgl. ua SG Berlin Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13) führt auch zu problematischen prozessualen Konsequenzen: Auch wenn ein rechtswidriger Eingliederungsbescheid nach Widerspruch und Klage aufgehoben würde, müsste es bei einer Sanktionierung bleiben, denn auch in diesem Fall hätte der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Pflichtverletzung einer ihm durch wirksamen und vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Handlungspflicht nicht genügt.
  • SG Dortmund, 08.04.2015 - S 35 AS 594/15

    Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige

    Die 32.Kammer des Sozialgerichts Dortmund führt zu dieser Problematik in ihrem Beschluss vom 02. Oktober 2014 - S 32 AS 1991/14 ER - juris (Rn.52) überzeugend aus: "Teilweise wird aber auch vertreten, dass bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion keine inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts sondern nur eine Kontrolle auf Wirksamkeit und Vollziehbarkeit stattfinde (vgl. SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris (Rn. 26 ff.) m. w. N.: nur Wirksam- und Vollziehbarkeitskontrolle, ohne Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist auch ein rechtswidriger Eingliederungsverwaltungsakt zunächst zu befolgen; anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - L 12 AS 3569/11 - juris (Rn. 26): Rechtmäßigkeitskontrolle auch bei Bestandskraft durch Annahme eines ggf. konkludent gestellten Überprüfungsantrags gem. § 40 SGB II i. V. m. § 44 SGB X; insoweit zweifelnd: Hessisches LSG, Beschluss vom 03.12.2013 - L 9 AS 614/13 B ER - juris (Rn. 15)).

    Das SG Berlin, das in seinem Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13 - juris im Ergebnis diese Auffassung vertritt, scheint argumentativ aber auch gar nicht an diese Bindungswirkung anzuknüpfen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 7 AS 1790/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Die abweichende Auffassung, die einen wirksamen Eingliederungsbescheid für die Rechtmäßigkeit einer Sanktion ausreichen lässt (vgl. u.a. SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13) führt auch zu problematischen prozessualen Konsequenzen: Auch wenn ein rechtswidriger Eingliederungsbescheid nach Widerspruch und Klage aufgehoben würde, müsste es bei einer Sanktionierung bleiben, denn auch in diesem Fall hätte der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Pflichtverletzung einer ihm durch wirksamen und vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Handlungspflicht nicht genügt.
  • SG Freiburg, 11.09.2015 - S 19 AS 4555/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - unzulässiger Regelungsinhalt eines

    Die bloße Wirksamkeit bzw. Vollziehbarkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes steht der inzidenten Prüfung seiner Rechtmäßigkeit im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung einer Sanktion dagegen nicht entgegen (so aber wohl SG Berlin, Urt. v. 09.07.2014 - Az. S 205 AS 30970/13, Rdn. 26 ff. nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Die abweichende Auffassung, die einen wirksamen Eingliederungsbescheid für die Rechtmäßigkeit einer Sanktion ausreichen lässt (vgl. ua SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13) führt auch zu problematischen prozessualen Konsequenzen: Auch wenn ein rechtswidriger Eingliederungsbescheid nach Widerspruch und Klage aufgehoben würde, müsste es bei einer Sanktionierung bleiben, denn auch in diesem Fall hätte der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Pflichtverletzung einer ihm durch wirksamen und vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Handlungspflicht nicht genügt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1098/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Die abweichende Auffassung, die einen wirksamen Eingliederungsbescheid für die Rechtmäßigkeit einer Sanktion ausreichen lässt (vgl. ua SG Berlin, Urteil vom 09.07.2014 - S 205 AS 30970/13) führt auch zu problematischen prozessualen Konsequenzen: Auch wenn ein rechtswidriger Eingliederungsbescheid nach Widerspruch und Klage aufgehoben würde, müsste es bei einer Sanktionierung bleiben, denn auch in diesem Fall hätte der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Pflichtverletzung einer ihm durch wirksamen und vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Handlungspflicht nicht genügt.
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