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Weitere Entscheidung unten: BSG, 10.04.2003

Rechtsprechung
   BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,521
BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R (https://dejure.org/2003,521)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R (https://dejure.org/2003,521)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R (https://dejure.org/2003,521)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; AAÜG § 4 Abs 4; ; RÜG Art 2 § 1 Abs 1 Nr 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehr eines höheren Wertes eines Rechts auf Regelaltersrente; Zusatzversorgungssystem der Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR; Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung; ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessungsgrenzen im Rentenüberleitungsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Stichtagsregelung in § 4 Abs. 4 AAÜG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2003, 400
 
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Wird zitiert von ... (159)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Die Systementscheidung, die Überführung der Rechte und Anwartschaften aus der Sozialversicherung, der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung, sei, wie das BVerfG am 28. April 1999 entschieden habe (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3), verfassungsgemäß.

    Das BVerfG habe in der Entscheidung vom 28. April 1999 (aaO) entgegen der Auffassung des LSG nicht abschließend über die Verfassungsgemäßheit dieser Stichtagsregelungen entschieden.

    Sie stellt eine für das System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland "signifikante Größe" dar (…so BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 S 46, Nr. 8 S 71) und darf nicht überschritten werden (vgl hierzu Ruland in: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, Kapitel 19, RdNr 28), wenn das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gesprengt werden soll (vgl BVerfGE 100, 1, 40 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).

    Das BVerfG hat bereits als verfassungsgemäß erachtet (vgl BVerfGE 100, 1, 40 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), dass der auf DM aufgewertete und mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf das Niveau der westlichen Arbeitsverdienste wirtschaftlich hochgewertete, in der DDR erzielte Arbeitsverdienst bei der Rentenwertfestsetzung nach dem SGB VI stets nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (West) als fiktiv versicherter Arbeitsverdienst zu Grunde zu legen ist.

    Durch die vom bundesdeutschen Gesetzgeber getroffene verfassungsgemäße Grundentscheidung, durch die Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet (Art. 8, 30 Abs. 5 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990, BGBl II S 889 iVm Art. 1 RÜG vom 25. Juli 1991, BGBl I S 1606), sind ab 1. Januar 1992 an die Stelle des Rentenrechts des Beitrittsgebietes die Vorschriften des SGB VI und der entsprechenden Nebengesetze getreten und die nach Beitrittsgebietsrecht erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) sowie die zum 31. Dezember 1991 überführten Ansprüche und Anwartschaften aus Versorgungssystemen (§§ 2, 4 Abs. 1 bis § 5 AAÜG) durch die entsprechenden Ansprüche und Anwartschaften aus dem SGB VI ersetzt worden (gesetzliche Novation; BVerfGE 100, 1, 39 ff, aaO).

    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialversicherung sowie der FZR und den Zusatzversorgungssystemen (vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; Beschlüsse des BVerfG vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 = NZS 2003, 87 ff und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), nicht jedoch auf die in der DDR erworbenen subjektiven Rechte gegen jenen Staat oder seine Untergliederungen.

    Dabei sind, wie das BVerfG ausgeführt hat, die schutzwürdigen Interessen der Rentner und Anwartschaftsberechtigten des Beitrittsgebietes und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht worden (BVerfGE 100, 1, 40 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen sei durch die Entscheidung zu Gunsten der verfassungsrechtlich zulässigen Eingliederung in die Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland vorgeprägt und könne nicht entfallen, ohne dass das System gesprengt werde (BVerfGE 100, 1, 40 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; NZS 2003, 87 f).

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Stichtagsregelung im EV - und somit auch in Fortschreibung des EV in § 4 Abs. 4 AAÜG - als Folge des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums verfassungsgemäß ist (vgl BVerfGE 100, 1, 46 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; NZS 2003, 87, 89).

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Behandlung von Zusatzrenten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialversicherung sowie der FZR und den Zusatzversorgungssystemen (…vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; Beschlüsse des BVerfG vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 = NZS 2003, 87 ff und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), nicht jedoch auf die in der DDR erworbenen subjektiven Rechte gegen jenen Staat oder seine Untergliederungen.

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen sei durch die Entscheidung zu Gunsten der verfassungsrechtlich zulässigen Eingliederung in die Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland vorgeprägt und könne nicht entfallen, ohne dass das System gesprengt werde (…BVerfGE 100, 1, 40 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; NZS 2003, 87 f).

    Das BVerfG hat entschieden, dass die Stichtagsregelung im EV - und somit auch in Fortschreibung des EV in § 4 Abs. 4 AAÜG - als Folge des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums verfassungsgemäß ist (…vgl BVerfGE 100, 1, 46 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; NZS 2003, 87, 89).

  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00
    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Das BVerfG hat bereits als verfassungsgemäß erachtet (…vgl BVerfGE 100, 1, 40 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), dass der auf DM aufgewertete und mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf das Niveau der westlichen Arbeitsverdienste wirtschaftlich hochgewertete, in der DDR erzielte Arbeitsverdienst bei der Rentenwertfestsetzung nach dem SGB VI stets nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (West) als fiktiv versicherter Arbeitsverdienst zu Grunde zu legen ist.

    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialversicherung sowie der FZR und den Zusatzversorgungssystemen (…vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3; Beschlüsse des BVerfG vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 = NZS 2003, 87 ff und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), nicht jedoch auf die in der DDR erworbenen subjektiven Rechte gegen jenen Staat oder seine Untergliederungen.

    Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (…vgl BVerfGE 100, 59, 94 f = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3; Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind schlechthin versicherungsrechtlich nicht relevant; sie können nach Belieben zu einer zusätzlichen Versorgung in anderer Form verwandt werden (vgl BVerfGE 29, 221, 236 f = SozR Nr. 7 zu Art. 2 GG;… BSGE 66, 226, 228 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1).

    Das Gewicht, das diesem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zukommt, wird dadurch gemindert, dass die Vorleistungen für die Versicherung nach oben begrenzt sind (so BVerfGE 29, 221, 236 f = SozR Nr. 7 zu Art. 2 GG).

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung - …

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Ohne die og Gleichstellungsnormen wären die in der DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten für den Wert der Rente unbeachtlich, denn weder bestand insoweit eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland noch wurden jemals Beitragszahlungen an einen ihrer Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet (vgl hierzu im Einzelnen: BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3 sowie SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 und Nr. 8).

    Sie stellt eine für das System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland "signifikante Größe" dar (so BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 S 46, Nr. 8 S 71) und darf nicht überschritten werden (vgl hierzu Ruland in: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, Kapitel 19, RdNr 28), wenn das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gesprengt werden soll (…vgl BVerfGE 100, 1, 40 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz - in seiner hier maßgeblichen Ausprägung - ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 82, 60, 86;… 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz - in seiner hier maßgeblichen Ausprägung - ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 82, 60, 86;… 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Dem Gesetzgeber ist es zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 87, 1, 43).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz - in seiner hier maßgeblichen Ausprägung - ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 82, 60, 86; 94, 241, 260 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
    Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl BVerfGE 100, 59, 94 f = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3; Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00).
  • BVerfG, 02.07.2002 - 1 BvR 2544/95

    Einstellung der berufsbezogenen Zuwendungen an Ballettmitglieder in der Deutschen …

  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung - …

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der …

  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht - …

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets …

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung - …

  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der …

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 1/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - L 18 (2) KN 230/09

    Rentenversicherung

    Die Wahl des Zeitpunkts muss sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfG, Urteil vom 7.7.1992, Az 1 BvL 51/86 ua;… BVerfGE 87, 1, 43 f mwN = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BSG, Urteil vom 10.4.2003, Az B 4 RA 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.7.1997, Az 4 RA 56/95).

    Hierbei handelt es sich um sachlich gerechtfertigte Gründe, die für das Funktionieren einer Massenverwaltung wie der gesetzlichen Rentenversicherung unerlässlich sind (vgl BSG, Urteil vom 29.7.1997, Az 4 RA 56/95, juris-Rdnr 18 mwN; BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 5 R 36/11R, juris-Rdnr 29; BSG, Urteil vom 10.4.2003, Az B 4 RA 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.7.1997, AZ 4 RA 56/95).

    Wenn er bei den bis 1937 Geborenen, damals relativ rentennahen Jahrgängen dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und damit einer typisierenden Regelung und nicht einer individuell ausgestalteten Regelung den Vorzug gab, ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSG, Urteil vom 29.7.1997, juris-Rdnr 19; BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 5 R 36/11R, juris-Rdnr 29; BSG, Urteil vom 10.4.2003, Az B 4 RA 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.7.1997, Az 4 RA 56/95).

    Durch das FRG begründete Rentenansprüche und -anwartschaften unterliegen jedenfalls dann nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 S 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (BVerfG…, Beschluss vom 13.6.2006, Az 1 BvL 9/00 ua - BVerfGE 116, 96, 121 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5; BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 5 R 36/11R, juris-Rdnr 31; BSG, Urteil vom 10.4.2003, Az B 4 RA 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.7.1997, Az 4 RA 56/95).

    Dieser Regelung unterfallen diejenigen Versicherten, die am 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD ohne das Beitrittsgebiet hatten und vor dem 1.1.1937 geboren sind (stRspr des BSG, vgl BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 5 R 36/11 R, juris-Rdnr 16; BSG, Urteil vom 10.4.2003, Az B 4 RA 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.7.1997, Az 4 RA 56/95; Polster in Kass Komm, SGB VI, § 259a, 65. Erg. 2010, Rdnrn 3, 7 ff).

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Im Übrigen hat der Kläger im Rahmen der von ihm darzustellenden Klärungsbedürftigkeit außer Acht gelassen, dass das BVerfG in den Entscheidungen vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff) und vom 9. März 2000 (…SozR 3-8570 § 8 Nr. 5) und das BSG (…vgl ua Urteile des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 41/94 - BSGE 76, 136 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 1, vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R - SozR 4-2600 § 260 Nr. 1, vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R - BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1, vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R - und vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 56/03 R) ua Folgendes entschieden haben:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung …

    Die auf versicherungsrechtlichen Vorleistungen beruhenden Rechte und Ansprüche können nur in diesen Grenzen be- und entstehen (vgl zum Vorstehenden ebenfalls BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R -, SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Derart bewirkt sie, dass die Belastung auch der "dritten Generation" der späteren Beitragszahler nicht unverhältnismäßig wird (vgl zum Vorstehenden ebenfalls BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R - aaO).

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Rechtsprechung
   BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R   

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https://dejure.org/2003,777
BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R (https://dejure.org/2003,777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - einheitlicher Freibetrag für alle unfallverletzten Rentenberechtigten mit gleichem MdE-Grad - kein reduzierter Freibetrag für das ...

  • Judicialis

    SGB VI § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a; ; BVG § 31 Abs 1 Satz 1; ; BVG § 84a; ; GG Art 3 Abs 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Anrechnung einer Verletztenrente auf die Altersrente

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - einheitlicher Freibetrag für alle unfallverletzten Rentenberechtigten mit gleichem MdE-Grad

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Unfallversicherung auf die Rentenbeträge; Rentenversicherungsträger als Schuldner des Versicherten; Zusammentreffen mit einer Verletztenrente

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de

    Zusammentreffen von Unfallrente und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Freibetrag für das Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mehr Geld für über 100.000 Rentner in neuen Ländern // Anrechnung von Unfall- auf Altersrenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 666 (Ls.)
  • NJ 2004, 142
  • SGb 2003, 400
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
    Im Einzelnen bestimmt sich der Anrechnungsbetrag ua nach der Freibetragsregelung des § 93 Abs. 2 SGB VI und der Grenzbetragsregelung seines Abs. 3. Diese normativen Ausgestaltungen sind mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG vereinbar (hierzu und zum weiteren Aufbau des § 93 SGB VI: Urteil des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83 ff = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    Eine solche Funktion hat zum Teil auch die Verletztenrente; zugleich kompensiert sie aber auch den immateriellen Schaden, den das Unfallopfer erlitten hat (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 84, 90, 92 ff = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    Der Gesetzgeber hat mit Blick darauf, dass das (Gesamt-)Renteneinkommen nicht höher als das Nettoerwerbseinkommen bei voller Arbeitsleistung sein soll, das Renteneinkommen in Höhe des Grenzbetrages anrechnungsfrei belassen (der allerdings mit 70 vH unter dem des Vorgängerrechts mit 80 vH liegt; zur Entwicklung: Urteil des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 92 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7); zugleich hat er - insoweit anders als im Vorgängerrecht - die Anteile der UV-Rente herausgenommen, die keine Lohnersatzfunktion haben (BT-Drucks 11/4124, Begründung zu § 92 des Entwurfs , S 174).

    Ein solcher Eingriff in das Eigentumsgrundrecht muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem Gesetz verfolgten Zweck stehen; darüber hinaus bedürfen Schrankenbestimmungen immer eines Sachgrundes (materiellen Differenzierungskriteriums), der Art und Ausmaß der Abweichung vom Normalfall rechtfertigt (Urteil des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 88 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    § 93 SGB VI genügt in der vom Senat vorgenommenen Auslegung den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl dazu: Urteil des Senats vom 31. März 1998, aaO, S 86 ff).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
    Das SG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe zutreffend einen reduzierten "Freibetrag Ost" angewandt; die Entscheidung des BVerfG vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96) betreffe lediglich die Beschädigtenrente nach § 31 BVG, um die es vorliegend nicht gehe.

    Die weitere Ausgestaltung des Leistungsrechts des BVG hat dazu geführt, dass durch die kontinuierliche Erweiterung des Leistungskatalogs in den Verordnungen über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem BVG in zunehmendem Maße fast jeder schädigungsbedingte Mehraufwand abgedeckt worden ist, sodass er nicht mehr aus der Grundrente zu begleichen ist (BVerfG, Urteil vom 14. März 2000, BVerfGE 102, 41, 59 f).

    Gemäß § 84a BVG iVm Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchst a zum EinigVtr wurden Versorgungsberechtigte, die am 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten, gegenüber Berechtigten in den alten Bundesländern schlechter gestellt; sie erhielten ua eine geringere Grundrente als diese (zur Verfassungswidrigkeit seit dem 1. Januar 1999: BVerfG, Urteil vom 14. März 2000, BVerfGE 102, 41).

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche …

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
    Die weitere Entwicklung (Automatisierung, verbesserte Arbeitsplatzausgestaltung, Rehabilitation, tarifliche Absicherungen bei Arbeitsunfällen) hat jedoch dazu geführt, dass eine MdE bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118, 132 f), aber auch bei schweren Unfällen in der Regel nur teilweise Lohneinbußen verursacht (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).

    Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass diese Schäden bei leichten, mittelschweren und schweren Unfällen unterschiedlich zu bemessen sind und damit die Festsetzung unterschiedlicher Freibeträge erfordern (vgl hierzu auch: BT-Drucks 11/4124, Begründung zu § 92 des Entwurfs , S 174; ferner BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
    Diese hat in einem weiteren Sinn Einkommensersatzfunktion (sog Alterslohnprinzip; dazu: Urteil des Senats vom 29. Juni 2000, BSGE 86, 262, 300 f = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
    Die weitere Entwicklung (Automatisierung, verbesserte Arbeitsplatzausgestaltung, Rehabilitation, tarifliche Absicherungen bei Arbeitsunfällen) hat jedoch dazu geführt, dass eine MdE bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118, 132 f), aber auch bei schweren Unfällen in der Regel nur teilweise Lohneinbußen verursacht (BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1).
  • SG Chemnitz, 19.08.2005 - S 16 R 753/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 10.04.2003 (B 4 RA 32/02 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) festgestellt, dass ein niedrigerer Freibetrag für unfallverletzte Rentenberechtigte im Beitrittsgebiet verfassungswidrig sei.

    Doch ist unter "Mindestgrundren-te" die niedrigste Grundrente nach dem BVG zu verstehen, die nach § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI für die Berechnung des Freibetrags heranzuziehen ist (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 18).

    Das BSG sah darin in Urteilen vom 10.04.2003 (B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und 20.11.2003 (…B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) lediglich einen Verweis auf § 31 BVG, nicht aber auf § 84a BVG.

    Von den für das Recht der gesetzlichen Renten-versicherung zuständigen Senaten des BSG hat der 4. Senat in einem Urteil vom 10.04.2003 (B 4 RA 32/02 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI in seiner alten Fassung (a.F.) dahingehend ausgelegt, dass bei der Anrechnung von Verletzten-renten aus der Unfallversicherung auf Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein "einheitlicher Freibetrag" einzustellen sei; einen "besonderen - reduzierten - Freibetrag" für das Beitrittsgebiet sehe das Gesetz dagegen nicht vor.

    Nach Auffassung des 4. Senats des BSG verbietet es schon der Wortlaut des § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI a.F., bei der Bestimmung des Freibetrages zwischen Rentenberechtigten in den neuen und den alten Bundesländern zu differenzieren (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 21 f.).

    Dem 4. und 13. Senat des BSG ist darin zuzustimmen, dass Sinn und Zweck der Freibetragsregelung es war und ist, den Teil der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung von der Anrechnung auf die Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszunehmen, der dem Ausgleich immaterieller Schäden dient (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 23, Nr. 3 Rn. 16).

    Zu etwas anderem führt auch nicht der Hinweis, § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI a.F. sichere mit der Anknüpfung an die Grundrente nach dem BVG die Gleichbehandlung der unfallverletzten Rentenberechtigten (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 30).

    Auch der Umstand, dass die Anknüpfung des Freibetrags an die Grundrente nach dem BVG in § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI a.F. eine Rechtsfolgen-, nicht aber eine Rechtsgrundverweisung beinhaltet (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 31), führt nicht zwingend zu einem anderen Ergebnis.

    Zwar trifft es zu, worauf der 4. Senat des BSG hingewiesen hat (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 33), dass der Gesetzgeber des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), mit dem das SGB VI eingeführt wurde, noch nicht zwischen Rentenberechtigten im Bundesgebiet und dem Gebiet der damals noch existierenden DDR unterschieden hat.

    Zwar trifft es zu, dass im 2. Kapitel des SGB VI Regelungen enthalten sind, die einheitliche Geltung im gesamten Bundesgebiet beanspruchen; Sonderregelungen sind dagegen im 5. Kapitel des SGB VI verankert (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 34).

    Erstmals in dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 10.04.2003 (SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ist überhaupt erwogen worden, dass die Verweisung in § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI a.F. nicht § 84a BVG erfasst haben könnte.

    Der 4. Senat des BSG hatte dabei darauf abgehoben, dass die tatsächlichen Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern sich bereits im niedrigeren aktuellen Rentenwert wiederspiegeln; ein nochmaliger Abschlag bei Freibetrag würde Versicherte im Beitrittsgebiet im Vergleich zu denen im alten Bundesgebiet unverhältnismäßig belasten (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 38).

    Für die Annahme, der Wohnsitz des Opfers könne den immateriellen Schaden beeinflussen, könnten sachliche Gründe nicht ernsthaft geltend gemacht werden (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 Rn. 44).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG …

    Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 ;… Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. ), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

    Rn. 39 (b) Es ist auch nicht deshalb aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG geboten, die Verletztenrente als teilweise zweckbestimmte Leistung zu bewerten, weil ihr durch die fachgerichtliche Rechtsprechung und die Literatur auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, das heißt immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken (vgl. BSGE 60, 128 ; 71, 299 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; BSG…, Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R -, juris, Rn. 71 f.;… Kranig, in: Hauck, SGB VII, § 56 Rn. 7b ).

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Ihre besondere Funktion zeigt sich auch darin, dass sie bei der Bemessung anderer staatlicher Leistungen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 34 f.).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …

    Im August 2003 stellte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.4.2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) einen Überprüfungsantrag für die Zeit ab Januar 1999.

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10.4. 2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahr 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2. 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2 und BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Denn der Nichterwerbsschaden umfasst daneben auch verletzungsbedingte Mehraufwendungen (s § 843 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]: "Vermehrung der Bedürfnisse";… vgl BSG 2. Senat vom 22.6. 2004, SozR 4-2700 § 31 Nr. 1 RdNr 9 mwN), also materielle Schäden (auch BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 28 begreift die "Mehraufwendungen" als "materiellen Schaden"; s auch unten bei RdNr 80).

    Dass die Verletztenrente als Nichterwerbsschaden ausschließlich immaterielle Schäden abgelten soll, kann auch nicht daraus gefolgert werden, dass die Grundrente nach dem BVG - inzwischen - (praktisch) allein den immateriellen Schaden abdecke (so jedoch BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 29;… zur Funktion der Grundrente noch anders BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… vorsichtiger insoweit auch BVerfG vom 14.3.2000, BVerfGE 102, 41, 60 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

    Zwar kann der Wohnsitz des Opfers den immateriellen Schaden iS des Ausmaßes der seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen nicht beeinflussen (so BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44;… entsprechend auch BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 73: "kein ökonomischer Bezug";… ob dies auch für die weiteren Aspekte des immateriellen Schadens "Einbußen an körperlicher und geistiger Integrität" und "immaterielle Fortkommensnachteile" - BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 - in gleichem Maße zutrifft, wäre ggf zu prüfen).

    Damit aber kann keine Rede davon sein, dass ein "nochmaliger 'Abschlag'" (nicht nur beim aktuellen Rentenwert, sondern auch beim Freibetrag) Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten würde (so jedoch BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38;… ebenso BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 71).

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat zwar von den Urteilen des 4. Senats vom 10.4.2003 (B 4 RA 32/02 R) und vom 20.10.2005 (B 4 RA 27/05 R; B 4 RA 24/05 R; B 4 RA 18/05 R; B 4 RA 13/05 R; B 4 RA 12/05 R) sowie von dessen Antwortbeschluss vom 26.6.2007 - B 4 R 1/07 S auf den Anfragebeschluss des vorlegenden Senats vom 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R ab.

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R; Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R) könne nicht gefolgt werden.

    Insoweit habe das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R) zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVNG entschieden, dass bei der Festsetzung des Anrechnungsbetrags nicht zwischen Normadressaten in den alten und neuen Bundesländern unterschieden werden dürfe.

    Trotz dieser Unterschiede im Versicherungsgegenstand stimmen die Sicherungsziele insoweit letztlich überein (vgl hierzu auch Urteil des Senats vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2).

    Zugleich wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei leichten, mittelschweren und schweren Unfällen diese Schäden unterschiedlich zu bemessen sind und damit unterschiedliche Freibeträge erfordern (Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO).

    Für Rentenbezieher im Beitrittsgebiet bestehen keine Besonderheiten, die eine andere Bewertung rechtfertigen könnten (so auch Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO).

    Demgegenüber hatte das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI alter Fassung (aF) entschieden, dass als Freibetrag nur der Betrag einzustellen ist, der sich bei gleichem MdE-Grad aus § 31 Abs. 1 BVG ergibt.

    Bereits im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) hat der 4. Senat des BSG zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI aF festgestellt, dass die historische Entwicklung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, unfallverletzte Rentenberechtigte aus den alten und neuen Bundesländern sollten im Rahmen der Freibetragsregelung ungleich behandelt werden.

    Zu dieser Textfassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ausgeführt, dass die Norm, soweit sie auf die Grundrente nach dem BVG verweist, nur die Beschädigten-Grundrente, die allein in § 31 BVG ausgestaltet worden ist, im Blick haben konnte; Anhaltspunkte dafür, dass auch auf weitere Regelungen des BVG verwiesen werden sollte, zB auf § 84a BVG, finden sich nicht.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO;… ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

    Eine nochmalige Berücksichtigung der ökonomischen Unterschiede, jetzt beim Freibetrag, würde unfallverletzte Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten; vor allem aber wäre sie ungerechtfertigt sachwidrig (Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2), weil es beim Freibetrag um den immateriellen Schaden geht.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 13. Ausschuss den Inhalt des Urteils des 4. Senats vom 10. April 2003 (aaO) ebenfalls unzutreffend wiedergibt.

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der …

    Im August 2003 stellte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.4.2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) einen Überprüfungsantrag für die Zeit ab Januar 1999.

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10.4.2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahr 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2.1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2 und BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Denn der Nichterwerbsschaden umfasst daneben auch verletzungsbedingte Mehraufwendungen (s § 843 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches : "Vermehrung der Bedürfnisse";… vgl BSG 2. Senat vom 22.6.2004, SozR 4-2700 § 31 Nr. 1 RdNr 9 mwN), also materielle Schäden (auch BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 28 begreift die "Mehraufwendungen" als "materiellen Schaden"; s auch unten bei RdNr 81).

    Dass die Verletztenrente als Nichterwerbsschaden ausschließlich immaterielle Schäden abgelten soll, kann auch nicht daraus gefolgert werden, dass die Grundrente nach dem BVG - inzwischen - (praktisch) allein den immateriellen Schaden abdecke (so jedoch BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 29;… zur Funktion der Grundrente noch anders BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… vorsichtiger insoweit auch BVerfG vom 14.3.2000, BVerfGE 102, 41, 60 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

    Zwar kann der Wohnsitz des Opfers den immateriellen Schaden iS des Ausmaßes der seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen nicht beeinflussen (so BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44;… entsprechend auch BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 73: "kein ökonomischer Bezug";… ob dies auch für die weiteren Aspekte des immateriellen Schadens "Einbußen an körperlicher und geistiger Integrität" und "immaterielle Fortkommensnachteile" - BSG 4. Senat vom 31.3.1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 - in gleichem Maße zutrifft, wäre ggf zu prüfen).

    Damit aber kann keine Rede davon sein, dass ein "nochmaliger 'Abschlag' " (nicht nur beim aktuellen Rentenwert, sondern auch beim Freibetrag) Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten würde (so jedoch BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38;… ebenso BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 71).

    Die unter III dargestellte Entscheidung ist jedoch nicht ohne Abweichung von den Urteilen des 4. Senats vom 10.4.2003 (B 4 RA 32/02 R) und vom 20.10.2005 (B 4 RA 27/05 R; B 4 RA 24/05 R; B 4 RA 18/05 R; B 4 RA 13/05 R; B 4 RA 12/05 R) möglich.

    Teil der Argumentation des 4. Senats ist, dass der Freibetrag die immateriellen Schäden des Verletzten ausgleichen solle; diese aber seien für Ost und West gleich, sodass eine Differenzierung bei der Höhe des Freibetrags auch dem Gleichheitssatz des GG widerspreche (zB BSG 4. Senat vom 10.4.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44; s Antwortbeschluss RdNr 89, 94: "ungleicher Grundrechtseingriff").

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus …

    Im August 2003 stellte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) einen Überprüfungsantrag für die Zeit ab Januar 1999.

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahre 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, dass dem anrechnungsfreien Betrag ausschließlich der Charakter des Ersatzes eines immateriellen Schadens zukäme (…wie zB BVerfG Kammerbeschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 26 ff anzunehmen scheinen).

    Denn der Nichterwerbsschaden umfasst daneben auch verletzungsbedingte Mehraufwendungen (…vgl BSG 2. Senat vom 22. Juni 2004, SozR 4-2700 § 31 Nr. 1 RdNr 9 mwN), also materielle Schäden (vgl BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 28).

    Dass die Verletztenrente als Nichterwerbsschaden ausschließlich immaterielle Schäden abgelten soll, kann auch nicht daraus gefolgert werden, dass die Grundrente nach dem BVG - inzwischen - (praktisch) allein den immateriellen Schaden abdecke (so jedoch BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 29;… zur Funktion der Grundrente noch anders BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… vorsichtiger insoweit auch BVerfG vom 14. März 2000, BVerfGE 102, 41, 60 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

    Zwar kann der Wohnsitz des Opfers den immateriellen Schaden iS des Ausmaßes der seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen nicht beeinflussen (so BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44;… entsprechend auch BSG 4. Senat vom 20. Oktober 2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 73: "kein ökonomischer Bezug";… ob dies auch für die weiteren Aspekte des immateriellen Schadens "Einbußen an körperlicher und geistiger Integrität" und "immaterielle Fortkommensnachteile" - BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 - in gleichem Maße zutrifft, wäre ggf zu prüfen).

    Damit aber kann keine Rede davon sein, dass ein "nochmaliger 'Abschlag'" (nicht nur beim aktuellen Rentenwert, sondern auch beim Freibetrag) Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten würde (so jedoch BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38;… ebenso BSG 4. Senat vom 20. Oktober 2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 71).

    Die unter III dargestellte Entscheidung ist jedoch nicht ohne Abweichung von den Urteilen des 4. Senats vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R) und vom 20. Oktober 2005 (B 4 RA 27/05 R; B 4 RA 24/05 R; B 4 RA 18/05 R; B 4 RA 13/05 R; B 4 RA 12/05 R) möglich.

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Dienstbeschädigungsausgleich

    Hierzu entschieden der 4. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 10. April 2003 (- B 4 RA 32/02 R -, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und der 13. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 20. November 2003 (- B 13 RJ 5/03 R -, NZS 2004, 488 ff.), dass dieser Freibetrag für alle Versicherten gleich sei und bei Festsetzung des Freibetrages nicht zwischen Normadressaten in den sogenannten alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden sei.
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 13/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus …

    Im Mai 2003 beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R) seine "Altersrente" zu überprüfen.

    Auf Grund dieser gesetzgeberischen Klarstellung sei die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R) gegenstandslos geworden.

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen im Bescheid vom 11. Februar 2002 geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 2000 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Demgegenüber hatte das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI alter Fassung (aF) entschieden, dass als Freibetrag nur der Betrag einzustellen ist, der sich bei gleichem MdE-Grad aus § 31 Abs. 1 BVG ergibt.

    Bereits im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) hat der 4. Senat des BSG zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI aF festgestellt, dass die historische Entwicklung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, unfallverletzte Rentenberechtigte aus den alten und neuen Bundesländern sollten im Rahmen der Freibetragsregelung ungleich behandelt werden.

    Zu dieser Textfassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ausgeführt, dass die Norm, soweit sie auf die Grundrente nach dem BVG verweist, nur die Beschädigten-Grundrente, die allein in § 31 BVG ausgestaltet worden ist, im Blick haben konnte; Anhaltspunkte dafür, dass auch auf weitere Regelungen des BVG verwiesen werden sollte, zB auf § 84a BVG, finden sich nicht.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO;… ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

    Eine nochmalige Berücksichtigung der ökonomischen Unterschiede, jetzt beim Freibetrag, würde unfallverletzte Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten; vor allem aber wäre sie ungerechtfertigt sachwidrig (Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2), weil es beim Freibetrag um den immateriellen Schaden geht.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 13. Ausschuss den Inhalt des Urteils des 4. Senats vom 10. April 2003 (aaO) ebenfalls unzutreffend wiedergibt.

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 18/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus …

    Damit sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) überholt (Urteile des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - und des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Denn der 4. Senat des BSG habe im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R) entschieden, dass für alle unfallverletzten Rentenberechtigten im gesamten Bundesgebiet ein einheitlicher und nicht reduzierter Freibetrag gelte.

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Demgegenüber hatte das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI alter Fassung (aF) entschieden, dass als Freibetrag nur der Betrag einzustellen ist, der sich bei gleichem MdE-Grad aus § 31 Abs. 1 BVG ergibt.

    Bereits im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) hat der 4. Senat des BSG zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI aF festgestellt, dass die historische Entwicklung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, unfallverletzte Rentenberechtigte aus den alten und neuen Bundesländern sollten im Rahmen der Freibetragsregelung ungleich behandelt werden.

    Zu dieser Textfassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ausgeführt, dass die Norm, soweit sie auf die Grundrente nach dem BVG verweist, nur die Beschädigten-Grundrente, die allein in § 31 BVG ausgestaltet worden ist, im Blick haben konnte; Anhaltspunkte dafür, dass auch auf weitere Regelungen des BVG verwiesen werden sollte, zB auf § 84a BVG, finden sich nicht.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO;… ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

    Eine nochmalige Berücksichtigung der ökonomischen Unterschiede, jetzt beim Freibetrag, würde unfallverletzte Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten; vor allem aber wäre sie ungerechtfertigt sachwidrig (Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2), weil es beim Freibetrag um den immateriellen Schaden geht.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 13. Ausschuss den Inhalt des Urteils des 4. Senats vom 10. April 2003 (aaO) ebenfalls unzutreffend wiedergibt.

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus …

    Durch die Neufassung sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gegenstandslos geworden (Urteil des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R und Urteil des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2;… Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3), von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Demgegenüber hatte das BSG (Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI alter Fassung (aF) entschieden, dass als Freibetrag nur der Betrag einzustellen ist, der sich bei gleichem MdE-Grad aus § 31 Abs. 1 BVG ergibt.

    Bereits im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) hat der 4. Senat des BSG zu § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI aF festgestellt, dass die historische Entwicklung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, unfallverletzte Rentenberechtigte aus den alten und neuen Bundesländern sollten im Rahmen der Freibetragsregelung ungleich behandelt werden.

    Zu dieser Textfassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) ausgeführt, dass die Norm, soweit sie auf die Grundrente nach dem BVG verweist, nur die Beschädigten-Grundrente, die allein in § 31 BVG ausgestaltet worden ist, im Blick haben konnte; Anhaltspunkte dafür, dass auch auf weitere Regelungen des BVG verwiesen werden sollte, zB auf § 84a BVG, finden sich nicht.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO;… ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

    Eine nochmalige Berücksichtigung der ökonomischen Unterschiede, jetzt beim Freibetrag, würde unfallverletzte Versicherte im Beitrittsgebiet unverhältnismäßig belasten; vor allem aber wäre sie ungerechtfertigt sachwidrig (Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2), weil es beim Freibetrag um den immateriellen Schaden geht.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 13. Ausschuss den Inhalt des Urteils des 4. Senats vom 10. April 2003 (aaO) ebenfalls unzutreffend wiedergibt.

  • SG Dresden, 05.01.2005 - S 8 RA 608/04

    Verfassungsmäßigkeit des Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen …

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 24/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 12 RA 124/01

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrags für das Beitrittsgebiet beim …

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 R 1324/07
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung - …

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 6/08 S
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von …

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …

  • LSG Sachsen, 01.07.2025 - L 4 R 431/24

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …

  • SG Altenburg, 26.11.2004 - S 12 RA 382/02

    Bezugnahme des Klägers zu Änderungen der gesetzlichen Grundlagen; Sicherung der …

  • LSG Bayern, 19.04.2011 - L 15 VG 29/09

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung - Nachrangigkeit von § 3 AsylbLG bei …

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

  • SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15

    Umfang der Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - L 22 R 178/13

    Freibetrag bei Anrechnung der Unfallrente in Höhe des Wertes für das …

  • SG Altenburg, 30.11.2006 - S 12 RA 791/04

    Bemessung der Höhe einer Altersrente; Anerkennung einer Vollrente nach Abzug …

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 10/05 R

    Widersprüchliche und bedingte Revisionszulassung durch das LSG

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente eines Bestandsunfallrentners mit Rente aus …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2013 - L 16 R 966/12

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Verletztenrente auf eine Altersrente

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16

    Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente - Freibetrag (Ost) - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 478/11

    Wehrpflicht - Rentenberechnung - Beitrittsgebiet

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - L 3 R 1002/06

    Unfallrente; Altersrente; Anrechnung; Freibetrag; Mindestgrundrente; Wohnsitz im …

  • LSG Sachsen, 16.03.2004 - L 6 KN 54/03

    Berechnung der Regelaltersrente unter Berücksichtigung einer Verletztenrente; …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07

    Ermittlung von EP (Ost) für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ab Juli 1990

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 18 KN 69/03

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 R 101/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - S 7 RA 5/05
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 404/13

    Anrechnung einer Verletztenrente des Unfallversicherungsträgers auf die …

  • SG Altenburg, 03.05.2005 - S 17 RJ 1572/04

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 U 84/05

    Änderung oder Ersetzung eines Bescheides; Eingriff eines neuen Bescheides in den …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11

    Rentenwert Ost - Rentenformel

  • LSG Berlin, 09.09.2003 - L 12 RA 36/02

    Höhere Zahlungsansprüche aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der …

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - L 1 RA 10/02

    Rentenhöhe beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 1 U 1181/02

    Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der …

  • BSG, 10.12.2015 - B 5 R 286/15 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 166/11

    Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - L 16 R 446/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04

    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 R 423/12

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …

  • SG Altenburg, 15.02.2005 - S 2 RA 1103/04

    Anrechnung einer Rente bei Übersteigung des Grenzbetrags; Bestimmung des …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - L 21 R 67/09
  • SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10

    Ostdeutsche Renter erhalten weniger Rente als westdeutsche Rentner; Zulässigkeit …

  • VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07

    Altersrentendifferenzschaden; Besatzungsschaden; Rente; Unfallrente

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