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Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.1976 - 46/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,702
EuGH, 27.01.1976 - 46/75 (https://dejure.org/1976,702)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.1976 - 46/75 (https://dejure.org/1976,702)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1976 - 46/75 (https://dejure.org/1976,702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    KOMMISSIONSVERORDNUNG NR. 1463/73

  • EU-Kommission PDF

    IBC / Kommission

    VERFAHREN - KLAGE - INNERSTAATLICHE DURCHFÜHRUNGSMASSNAHME - GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN - VERMUTETE RECHTSWIDRIGKEIT - UNZULÄSSIGKEIT - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - ZUSTÄNDIGKEIT

  • EU-Kommission

    IBC / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KOMMISSIONSVERORDNUNG NR. 1463/73
    VERFAHREN - KLAGE - INNERSTAATLICHE DURCHFÜHRUNGSMASSNAHME - GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN - VERMUTETE RECHTSWIDRIGKEIT - UNZULÄSSIGKEIT - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - ZUSTÄNDIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 65
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1976 - 46/75
    Noch kürzlich habe der Gerichtshof ausgeführt, daß die Kommission bei der Beurteilung gemäß Artikel 1 Absatz 2 letzter Satz der Verordnung Nr. 974/71 über einen weiten Ermessensspielraum verfüge (EuGH 14. Mai 1975 - CNTA/Kommission, 74/74 - Slg. 1975, 533).

    Zum Vorrang des öffentlichen Interesses verweise sie auf die Schlußanträge des Generalanwalts und das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission - Slg. 1975, 533, 551).

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 27.01.1976 - 46/75
    Die Kommission beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, die bestätigt habe, daß die Ausgleichsbeträge nicht mechanisch festgesetzt werden können (EuGH 15. Januar 1974 - Becker/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19), die ferner die Zielsetzung des Systems der Ausgleichsbeträge umschrieben (EuGH 12. November 1974 - Roquette/Französischer Staat, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und anerkannt habe, daß eine Differenzierung der Ausgleichsbeträge deshalb mit Schwierigkeiten verbunden sei, weil sie eine Verlagerung der Handelsströme hervorrufen könne, obgleich doch gerade "die Ausgleichsbeträge ... darauf abzielen, die Erhaltung der herkömmlichen Warenströme auch unter den durch die Währungslage bedingten außergewöhnlichen und wechselhaften Verhältnissen sicherzustellen" (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 12.11.1974 - 34/74

    Roquette Frères / French State

    Auszug aus EuGH, 27.01.1976 - 46/75
    Die Kommission beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, die bestätigt habe, daß die Ausgleichsbeträge nicht mechanisch festgesetzt werden können (EuGH 15. Januar 1974 - Becker/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19), die ferner die Zielsetzung des Systems der Ausgleichsbeträge umschrieben (EuGH 12. November 1974 - Roquette/Französischer Staat, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und anerkannt habe, daß eine Differenzierung der Ausgleichsbeträge deshalb mit Schwierigkeiten verbunden sei, weil sie eine Verlagerung der Handelsströme hervorrufen könne, obgleich doch gerade "die Ausgleichsbeträge ... darauf abzielen, die Erhaltung der herkömmlichen Warenströme auch unter den durch die Währungslage bedingten außergewöhnlichen und wechselhaften Verhältnissen sicherzustellen" (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 15.01.1974 - 154/73

    Becher / Hauptzollamt Emden

    Auszug aus EuGH, 27.01.1976 - 46/75
    Die Kommission beruft sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, die bestätigt habe, daß die Ausgleichsbeträge nicht mechanisch festgesetzt werden können (EuGH 15. Januar 1974 - Becker/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19), die ferner die Zielsetzung des Systems der Ausgleichsbeträge umschrieben (EuGH 12. November 1974 - Roquette/Französischer Staat, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und anerkannt habe, daß eine Differenzierung der Ausgleichsbeträge deshalb mit Schwierigkeiten verbunden sei, weil sie eine Verlagerung der Handelsströme hervorrufen könne, obgleich doch gerade "die Ausgleichsbeträge ... darauf abzielen, die Erhaltung der herkömmlichen Warenströme auch unter den durch die Währungslage bedingten außergewöhnlichen und wechselhaften Verhältnissen sicherzustellen" (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
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