Rechtsprechung
| EuGH, 03.05.1978 - 131/77 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VO 539/75 Art. 1; ; EWG Art. 177; ; EG Art. 234
- EU-Kommission
Milac / Hauptzollamt Saarbrücken
1 . LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ANWENDUNG - BETROFFENE ERZEUGNISSE - ERZEUGNISSE , DEREN PREIS SICH NACH DEM PREIS EINES ERZEUGNISSES RICHTET , FÜR DAS INTERVENTIONSMASSNAHMEN VORGESEHEN SIND - ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PREISEN
- EU-Kommission
Milac / Hauptzollamt Saarbrücken
- Wolters Kluwer
Verstoß nationaler Vorschriften gegen Gemeinschaftsrecht durch Festsetzung von Ausgleichsbeträgen für den Handel mit Molkenpulver; Vorabentscheidungsverfahren zu Gültigkeit und Auslegung einer Verordnung; Klärung zu Fragen der Einfuhr von Molkenpulver mit einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO 539/75 Art. 1; EWG Art. 177; EG Art. 234
1. LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - ANWENDUNG - BETROFFENE ERZEUGNISSE - ERZEUGNISSE , DEREN PREIS SICH NACH DEM PREIS EINES ERZEUGNISSES RICHTET , FÜR DAS INTERVENTIONSMASSNAHMEN VORGESEHEN SIND - ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN PREISEN - [VERORDNUNG ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1978 - 131/77
- EuGH, 03.05.1978 - 131/77
- FG Saarland - 268/75 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- Slg. 1978, 1041
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.01.1976 - 55/75
Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof
Auszug aus EuGH, 03.05.1978 - 131/77
Sie fügt jedoch hinzu, die Kommission werde sich insoweit nicht auf den weiten Ermessensspielraum berufen können, den ihr der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1976 (Rechtssache 55/75, Slg. 1976, S. 29 - Randnummern 7 und 8) eingeräumt habe.Zur Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen für Molkenpulver erinnert die Kommission daran, daß es sich um einen wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsakt handele, der in den Grenzen der Verordnung Nr. 974/71 und im Interesse des einwandfreien Funktionierens der Marktorganisation erlassen werde; bei der Ausübung einer derartigen Befugnis verfüge die Kommission über einen weiten Ermessensspielraum, und ihr Handeln sei nur dann nicht rechtmäßig, wenn ihr ein offensichtlicher Irrtum bei der Ausübung ihres Ermessens unterlaufen sei (Urteile in den Rechtssachen 97/76 - Slg. 1977, 706 74/74 - Slg. 1975, 533 -, 55/75 - Slg. 1976, 29 -, 29/77 - noch nicht veröffentlicht).
- EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.05.1978 - 131/77
Zur Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen für Molkenpulver erinnert die Kommission daran, daß es sich um einen wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsakt handele, der in den Grenzen der Verordnung Nr. 974/71 und im Interesse des einwandfreien Funktionierens der Marktorganisation erlassen werde; bei der Ausübung einer derartigen Befugnis verfüge die Kommission über einen weiten Ermessensspielraum, und ihr Handeln sei nur dann nicht rechtmäßig, wenn ihr ein offensichtlicher Irrtum bei der Ausübung ihres Ermessens unterlaufen sei (Urteile in den Rechtssachen 97/76 - Slg. 1977, 706 74/74 - Slg. 1975, 533 -, 55/75 - Slg. 1976, 29 -, 29/77 - noch nicht veröffentlicht). - EuGH, 08.06.1977 - 97/76
Merkur / Kommission
Auszug aus EuGH, 03.05.1978 - 131/77
Zur Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen für Molkenpulver erinnert die Kommission daran, daß es sich um einen wirtschaftspolitischen Rechtsetzungsakt handele, der in den Grenzen der Verordnung Nr. 974/71 und im Interesse des einwandfreien Funktionierens der Marktorganisation erlassen werde; bei der Ausübung einer derartigen Befugnis verfüge die Kommission über einen weiten Ermessensspielraum, und ihr Handeln sei nur dann nicht rechtmäßig, wenn ihr ein offensichtlicher Irrtum bei der Ausübung ihres Ermessens unterlaufen sei (Urteile in den Rechtssachen 97/76 - Slg. 1977, 706 74/74 - Slg. 1975, 533 -, 55/75 - Slg. 1976, 29 -, 29/77 - noch nicht veröffentlicht). - EuGH, 12.11.1974 - 34/74
Roquette Frères / French State
Auszug aus EuGH, 03.05.1978 - 131/77
Diese Ansicht stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der in einem Urteil vom 12. November 1974 (Rechtssache 34/74, Slg. 1974, 1217) klargestellt habe, daß sich bei Verarbeitungserzeugnissen der Ausgleich der Währungsschwankungen nach der Inzidenz auf die Preise dieser Erzeugnisse bestimme, während der feste Teilbetrag, der mit Rücksicht auf den der Verarbeitungsindustrie zu gewährenden Schutz festgesetzt werde, außer Betracht zu haben bleibe. - EuGH, 17.06.1975 - 93/74
Pastificio Triestino / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 03.05.1978 - 131/77
In seinem Urteil vom 17. Juni 1975 (Rechtssache 93/74, Slg. 1975, 661) habe der Gerichtshof ferner ausgeführt, daß bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen kein Währungsausgleich erhoben werden dürfe, wenn die Abschöpfung bei den zugehörigen Grunderzeugnissen gleich Null sei.
- EuGH, 12.06.1980 - 130/79
Express Dairy Foods
gegen INTERVENTION BOARD FOR AGRICULTURAL PRODUCE vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die mögliche Erstreckung der in dem Urteil in der Rechtssache 131/77 (Milac, Slg. 1978, 1041) entwickelten Grundsätze für alle zwischen dem 1. Februar 1973 und dem 11. August 1977 erlassenen Verordnungen zur Einführung von Währungsausgleichsbeträgen für den Handel mit Molkenpulver sowie über den Anspruch auf Rückerstattung ohne Rechtsgrund geleisteter Zahlungen samt Zinsen für den Fall, daß die erste Frage bejaht wird und alle erwähnten Verordnungen für ungültig erklärt werden, erläßt.In seinem Urteil vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77 (Firma Milac/ Hauptzollamt Saarbrücken; Slg. 1978, 1041) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die vom 3. März bis zum 4. August 1975 geltende Verordnung (EWG) Nr. 539/75 der Kommission vom 28. Februar 1975 (…ABl. 1975, L 52, S. 2) insoweit ungültig war, als sie WAB für den Handel mit Molkenpulver festsetzte.
Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 13. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77 (Milac/Hauptzollamt Saarbrücken, Slg. 1978, 1041) eine dieser Verordnungen für ungültig erklärt, nämlich die Verordnung (EWG) Nr. 539/75 der Kommission vom 28. Februar 1975 (…ABl. L 57, S. 2), mit der die Währungsausgleichsbeträge für den Handel mit Molkenpulver vom 3. März bis zum 4. August 1975 festgesetzt worden waren.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1980 - 130/79
Express Dairy Foods Limited gegen Intervention Board for Agricultural Produce. - …
Dieses Verfahren ist eine Folge davon, daß der Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77 (Milac, Slg. 1978, 1041) Artikel 1 der Verordnung Nr. 539/75 der Kommission für ungültig erklärt hat, soweit er für die Zeit vom 3. März bis zum 4. August 1975 Ausgleichsbeträge für den Handel mit Molkenpulver zwischen den Mitgliedstaaten festsetzte.Im Rahmen dieses Rechtsstreits hat der britische High Court dem Gerichtshof mit Beschluß vom 23. Juli 1979 drei Vorabentscheidungsfragen vorgelegt, die erstens darauf gerichtet sind, ob die in dem zitierten Urteil Milac enthaltene Ungültigkeitserklärung auf alle zwischen dem 1. Februar 1973 und dem 7. August 1977 erlassenen Verordnungen der Kommissionen über denselben Gegenstand zu erstrecken ist.
Zur ersten Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in dem zitierten Urteil Milac vom 3. Mai 1978 Artikel 1 der Verordnung Nr. 539/75 der Kommission deswegen für ungültig erklärt hat, weil er im Widerspruch zur Grundverordnung Nr. 974/71 des Rates stand.
Für die Antwort auf die erste Frage braucht meines Erachtens zu diesem Punkt nicht Stellung genommen zu werden, da das vorlegende Gericht nur um Entscheidung darüber ersucht hat, ob im Hinblick auf das genannte Urteil Milac alle Verordnungen der Kommission, die sich auf denselben Gegenstand, aber auf einen anderen Zeitraum, nämlich auf die Zeit zwischen dem 1. Februar 1973 und dem 7. August 1977, beziehen, ungültig sind, soweit sie Ausgleichsbeträge für den Handel mit Molkenpulver festsetzten.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1978 - 5/78
Milchfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt de Gronau. - Einordnung einer …
Wegen dieses Ausnahmecharakters muß die Anwendung dieses Systems in engen Grenzen gehalten werden, wie sich aus Ihrer ständigen Rechtsprechung ergibt, meine Herren Richter, auf die ich letzthin in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 131/77 (Milac) Gelegenheit hatte hinzuweisen.Hier ist vor allem darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 1978 (Rechtssache 131/77, Milac) die Verordnung Nr. 539/75 der Kommission vom 28. Februar 1975 insoweit für ungültig erklärt hat, als sie Ausgleichsbeträge für den Handel mit Molkenpulver festsetzt, weil Molke nicht zu den Erzeugnissen gehört, auf die nach der Verordnung Nr. 974/71 des Rates Währungsausgleichsbeträge anwendbar sind.
- EuGH, 16.05.1979 - 84/78
Tomadini
In der Rechtssache 131/77 (Milac, Slg. 1978, 1041) habe Generalanwalt Capotorti hervorgehoben, daß die Währungsausgleichsbeträge nur zu einem ganz bestimmten Zweck eingeführt worden seien, der sich aus der Notwendigkeit herleite, "die Inzidenz der Währungsmaßnahmen auf die Preise der Grunderzeugnisse auszugleichen, für die Interventionsmaßnahmen vorgesehen sind". - EuGH, 30.10.1980 - 3/80
Milchfutter GmbH & Co / Hauptzollamt Gronau
Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß sie unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Mai 1978 (Rechtssache 131/77, Milac/Hauptzollamt, Saarbrücken, Slg. 1978, 1041, im folgenden: Milac-Urteil) die Auffassung vertritt, die Erhebung des Währungsausgleichs verstoße insoweit gegen die Verordnung Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 über bestimmte konjunkturpolitische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluß an die vorübergehende Erweiterung der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen sind (…ABl. L 106, S. 1), als der Anteil des Molkenpulvers an dem fraglichen Mischfutter in den Währungsausgleich einbezogen werde. - EuGH, 04.07.1978 - 5/78
Milchfutter GmbH & Co KG / Hauptzollamt Gronau
Nach Meinung der Firma Milchfutter ist für das Ausgangsverfahren das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77 (Milac) zu berücksichtigen, worin festgestellt wird, daß Artikel 1 der Verordnung Nr. 539/75 ungültig ist, soweit er Ausgleichsbeträge für den Handel mit Molkenpulver festsetzt. - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1984 - 112/83
Société des produits de maïs SA gegen Administration des douanes et droits …
- Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, Schlußanträge des Generaianwalts Capotorti, S. 2991.21 - Siehe insbesondere Rechtssache 238/78, a. a. O., Randnr. 1 der Entscheidungsgründc, 2975, und Urteil Birra Wuhrer vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 256, 257, 265, 267/80, 5 und 51/81 und 282/82, Slg. 1984, 3693, Randnr. 2 der Entscheidungsgründc 22 - Urteil in der Rechtssache 131/77, Slg. 1978, 1041.23 - Rechtssache 130/79, a.a.O., Randnr. 8 der Entscheidungsgründc, und Schlußanträge S. 1905 ff. - EuGH, 05.04.1979 - 95/78
Dulciora
Aus dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 131/77 (Milac, Slg. 1978, 1041) ergebe sich, daß die Anwendung von Währungsausgleichsbeträgen eine enge Beziehung zwischen dem Preis des Grunderzeugnisses und demjenigen des Verarbeitungserzeugnisses voraussetze. - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 10/85
Milac GmbH, Groß- und Außenhandel gegen Hauptzollamt Lörrach. - …
- Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 95/80, Société havraise Dervieu-Delahais SA u. a./Directeur général des douanes et droits indirects, Slg. 1981, 317.4 - Urteil vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77, Mike Groß- und Außenhandel/HZA Saarbrücken, Slg. 1978, 1041. - Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1980 - 95/80
Société Havraise Dervieu-Delahais und andere gegen Directeur général des douanes …
Im Urteil vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 131/77 (Milac, Slg. 1978, 1041) stellte er fest: "Der Preis eines Erzeugnisses richtet sich . - Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 54/81
Firma Wilhelm Fromme gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1980 - 3/80
Milchfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Gronau. - Währungsausgleichsbeträge …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1979 - 36/79
Denkavit Futtermittel GmbH gegen Finanzamt Warendorf.
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