Rechtsprechung
| EuGH, 11.10.1979 - 142/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 1 Abs. 3 des Anhangs VII; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 1 Abs. 4 des Anhangs VII; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 85
- EU-Kommission
Berghmans / Kommission
1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - FAMILIENZULAGEN - HAUSHALTSZULAGE - ANTIKUMULIERUNGSBESTIMMUNG - VORAUSSETZUNGEN IHRER ANWENDUNG
- EU-Kommission
Berghmans / Kommission
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - FAMILIENZULAGEN - HAUSHALTSZULAGE - ANTIKUMULIERUNGSBESTIMMUNG - VORAUSSETZUNGEN IHRER ANWENDUNG - [BEAMTENSTATUT , ART. 67 ABS. 2 UND ANHANG VII , ART. 1 ABS. 3]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
- EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 3125
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 15.06.1976 - 1/76
Wack / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Sie zitiert in diesem Zusammenhang die Urteile in den Rechtssachen Wack (1/76, Slg. 1976, 1017) und Kortner-Schots u.a. (Rechtssachen 15 bis 33,.Die Kommission stützt sich insoweit auf die Urteile in den Rechtssachen Goeth-Van der Schueren (56/72, Slg. 1973, 181), Gunnelia (33/72, Slg. 1973, 475) und Wack (1/76, Slg. 1976, 1017).
- EuGH, 18.03.1975 - 44/74
Acton u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Im übrigen habe der Gerichtshof in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen Acton u. a. (44, 46 und 49/74, Slg. 1975, 383) "die Anwendung des Artikels 85 des Statuts gegenüber den mehr als 500 Klägern aller Besoldungsgruppen und Laufbahngruppen bejaht, ohne auf ihr Tätigkeitsniveau abzustellen". - EuGH, 13.10.1977 - 14/77
Van den Branden / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Sie erinnert weiter daran, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen Gelders-Deboeck (106/76, Slg. 1977, 1623) und Emer-Van den Branden (14/77, Slg. 1977, 1683) ausgeführt hat, daß "das Ziel des Absatzes 2 [des Artikels 67] offensichtlich darin besteht, zu verhindern, daß ein Ehepaar zweimal Familienzulagen für dieselben Kinder erhält ...".
- EuGH, 30.05.1973 - 36/72
Meganck / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
In diesem Zusammenhang zitiert die Beklagte die in der vorgenannten Rechtssache Kühl sowie der Rechtssache Meganck (36/72, Slg. 1973, 527) entwickelte Rechtsprechung, im Rahmen deren der Gerichtshof entschieden habe, daß Beamte, die Änderungen ihrer familiären Verhältnisse vier Monate lang nicht angezeigt hätten, selbst für die Regelwidrigkeit der Zahlungen verantwortlich seien und daß folglich diese Regelwidrigkeit so offensichtlich gewesen sei, daß sie sich nicht auf ihre Unkenntnis berufen könnten. - EuGH, 27.06.1973 - 71/72
Kuhl / Rat
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Die Kommission erinnert daran, daß nach dem Urteil in der Rechtssache Kuhl (71/72, Slg. 1973, 705) der zuviel gezahlte Betrag herauszugeben ist, wenn eine der beiden von der Klägerin genannten Voraussetzungen erfüllt ist. - EuGH, 13.10.1977 - 106/76
Deboeck / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Sie erinnert weiter daran, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen Gelders-Deboeck (106/76, Slg. 1977, 1623) und Emer-Van den Branden (14/77, Slg. 1977, 1683) ausgeführt hat, daß "das Ziel des Absatzes 2 [des Artikels 67] offensichtlich darin besteht, zu verhindern, daß ein Ehepaar zweimal Familienzulagen für dieselben Kinder erhält ...". - EuGH, 21.02.1974 - 15/73
Kortner u.a. / Rat u.a.
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
52, 53, 57 bis 109, 116, 117, 123, 132 bis 137/73, Slg. 1974, 177). - EuGH, 14.06.1972 - 44/71
Marcato / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Slg. 1978, 769) sowie 47/71 und 37/72 (Marcato/Kommission - Slg. 1972, 427 und 1973, 361) entwickelten Rechtsprechung. - EuGH, 01.07.1976 - 58/75
Sergy / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Die Klägerin ist der Auffassung, im Hinblick auf Ihre Laufbahngruppe (C) und gemäß der vom Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Sergy (Rechtssache 58/75, Slg. 1976, 1139) vertretenen Auffassung sei "nicht auf die Formulierung der Beschwerde abzustellen"; und es sei "immer ihre Absicht gewesen, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung der Verwaltung insgesamt und nicht nur die Entscheidung über die Rückforderung der schon gezahlten Haushaltszulage in Frage zu stellen". - EuGH, 16.03.1978 - 7/77
Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Slg. 1978, 769) sowie 47/71 und 37/72 (Marcato/Kommission - Slg. 1972, 427 und 1973, 361) entwickelten Rechtsprechung. - EuGH, 08.05.1973 - 33/72
Gunnella / Kommission
- EuGH, 17.02.1977 - 48/76
Reinarz / Kommission und Rat
- EuGH, 03.02.1977 - 91/76
De Lacroix / Gerichtshof
- EuGH, 12.03.1975 - 23/74
Küster / Parlament
- EuGH, 08.02.1973 - 56/72
Van der Schueren / Kommission
- EuG, 28.02.1991 - T-124/89
Eberhard Kormeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …
Insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78 (Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125) trägt er vor, diese Vorschrift, nach der grundsätzlich jeder ohne rechtlichen Grund gezahlte Betrag zurückzuerstatten sei, sei nicht anwendbar, wenn sich der betroffene Beamte nicht über den Irrtum habe klarwerden können.Schließlich sei nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78 (…Berghmans, a. a. O.) und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 36/72 (Meganck/Kommission, Slg. 1973, 527) gegebenenfalls der gute Glaube des betroffenen Beamten zu berücksichtigen, der die gezahlten Beträge behalten könne, deren Rückerstattung die Verwaltung in einem solchen Fall nicht mehr verlangen könne.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Von einem …
1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.Es kann auch sein, daß der Ehegatte Beamter einer anderen internationalen Organisation ist (z. B. Eurocontrol wie in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125), der alle oder einige Mitgliedstaaten angehören und deren Haushalt dann belastet würde.
- EuG, 14.06.2018 - T-568/16
Spagnolli u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im …
Nach dieser Bestimmung ist "[j]eder ohne rechtlichen Grund gezahlte Betrag … zurückzuerstatten, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass er ihn hätte kennen müssen." Aus dieser Bestimmung geht hervor, dass für die Rückforderung eines ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrags der Nachweis erforderlich ist, dass der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung tatsächlich kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte kennen müssen (Urteile vom 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, EU:C:1979:233, Rn. 9…, vom 9. September 2008, Ritto/Kommission, F-18/08, EU:F:2008:110, Rn. 29, …und vom 21. November 2013, Roulet/Kommission, F-72/12 und F-10/13, EU:F:2013:184, Rn. 46).
- EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13
Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen …
Rn. 61 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 85 Abs. 1 des Statuts für die Rückforderung eines ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrags der Nachweis erforderlich ist, dass der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung tatsächlich kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte kennen müssen (Urteil Berghmans/Kommission, 142/78, EU:C:1979:233, Rn. 9, …und Urteil Ritto/Kommission, F-18/08, EU:F:2008:110, Rn. 29). - EuGöD, 09.09.2008 - F-18/08
Ritto / Kommission
11 und 13; 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, Slg. 1979, 3125, Randnr. 9. - EuG, 03.03.1993 - T-69/91
Georgios Peroulakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
34 Wie der Gerichtshof weiter entschieden hat, sind zum einen die in Artikel 67 Absatz 1 des Statuts aufgezählten Familienzulagen nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt (Urteil vom 14. Juni 1988 in der Rechtssache 33/87, Christianos/Gerichtshof, Slg. 1988, 2995), und soll zum anderen Artikel 67 Absatz 2 des Statuts, der mit der Verpflichtung, anderweitig gezahlte Zulagen gleicher Art zum Zweck des Abzugs anzugeben, einen allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck bringt, offensichtlich verhindern, daß Familienzulagen mehrfach bezogen werden (Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125). - EuG, 12.07.1990 - T-111/89
Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt …
43 Da der Kläger bestreitet, den Mangel des rechtlichen Grundes gekannt zu haben, und da die Verwaltung den ihr obliegenden Nachweis einer derartigen Kenntnis nicht geführt hat, sind die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen ( vergleiche die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705, und vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmanse/Kommission, Slg. 1979, 3125 ). - EuG, 09.09.2008 - T-18/08
Luis Ritto gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
11 und 13; 11. Oktober 1979, Berghmans/Kommission, 142/78, Slg. 1979, 3125, Randnr. 9. - EuG, 10.05.1990 - T-117/89
Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Er erwidert insbesondere, daß es der Verwaltung obliege, den Beweis zu erbringen, daß eine der Voraussetzungen des Artikels 85 des Statuts für die Rückforderung zuviel gezahlter Beträge erfuellt sei ( Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1978, 3125 ).
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